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An der Nahtstelle zivil-militärischer Zusammenarbeit: Der Unterstützungsbereich als militärischer Akteur in der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge

von Gerald Funke

Für heutige Landes-/Bündnisverteidigung ist eine funktionierende und belastbare zivil-militärische Zusammenarbeit notwendiger denn je. Die Verlässlichkeit ziviler Unterstützung in einem militärischen Gesamtszenario ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Dies erfordert gegenseitiges Vertrauen, etablierte und regelmäßig geübte Verfahren, Interoperabilität, aber auch eine eindeutige rechtliche Grundlage.

Das derzeitige aggressive russische Gebaren in Verbindung mit seiner erkennbaren Aufrüstung lassen einen militärischen Angriff auf NATO-Gebiet noch in diesem Jahrzehnt als nicht ausgeschlossen erscheinen. Wollen wir unsere Werte und unsere freiheitliche Lebensweise nicht leichtfertig zur Disposition stellen, ist es jetzt geboten, zu einer glaubwürdigen Abschreckung zurückzukehren. Gesamtgesellschaftliche Wehrhaftig- und Wehrwilligkeit ist – neben der Kohäsion im Bündnis – der wesentliche Baustein glaubwürdiger Abschreckung. Eine in allen Facetten stimmige und umgesetzte, von der breiten Mehrheit der Bevölkerung getragene Gesamtverteidigung ist eine wesentliche Voraussetzung.

In einem Bündnisfall werden die deutschen Streitkräfte nahezu vollständig an der Ostflanke der NATO eingesetzt sein. Gleichzeitig wird Deutschland im Inland den reibungslosen und bedarfsgerechten Aufmarsch alliierter Truppen, die permanente Folgeversorgung der Truppe im Einsatz, aber auch die Rettungskette für Verwundete aus den Einsätzen heraus sicherzustellen haben – parallel zur Gewährleistung der Lebensgrundlagen für die eigene Bevölkerung und der Bewältigung zusätzlicher kriegsbedingter ziviler Belastungen, wie Kriegszerstörungen oder Flüchtlingsströme.

Diese Aufgaben erfordern Kapazitäten, für die in einem solchen Szenario auf deutschem Gebiet – anders als im Frieden bei subsidiärer Amtshilfe – kaum auf militärische Kapazitäten zurückgegriffen werden kann.

In der Konsequenz werden sowohl Leistungen für die Zivilbevölkerung im Inland als auch die Unterstützung für Bundeswehr und alliierte Streitkräfte in Deutschland in überwiegendem Umfang durch zivile staatliche und nicht-staatliche Organisation sowie die zivil-gewerbliche Wirtschaft abzudecken sein.

Darüber hinaus werden die Streitkräfte für ihre Operationsfähigkeit im Einsatz selbst ein hohes Maß an ziviler Unterstützung benötigen. Dadurch werden die Streitkräfte entlastet und können sich auf ihren militärischen Kernauftrag „am scharfen Ende“ konzentrieren.

Dies erfordert eine gesamtstaatliche Vorsorge, wie sie bisher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in diesem Ausmaß nicht erforderlich war. Es gilt, zivil-militärische Zusammenarbeit jetzt zu intensivieren. Dabei müssen Verfahren harmonisiert, wo immer möglich Material standardisiert, und vor allem regelmäßig gemeinsam geübt und damit die Interoperabilität verbessert werden.

Von größter Bedeutung ist die Frage der Zuverlässigkeit ziviler Leistungen im Extremfall eines Krieges. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, rechtlich gesichert auf zivile Ressourcen zuzugreifen.

Inwieweit die bisherige Gesetzeslage dazu ausreicht, ist ressortübergreifend zu prüfen; notwendige Vorsorgemaßnahmen (ggf. auch Vorhalteverträge) sind jetzt zu initiieren.

Das Unterstützungskommando der Bundeswehr weist mit seinen Fähigkeits-/ Fachkommandos bereits heute umfangreiche Zusammenarbeitsbeziehungen mit zivilen Akteuren aus und ist in der weiteren Ausgestaltung der zivil-militärischen Zusammenarbeit ein wichtiger Partner für die zivile Seite. Die zivil-militärische Vernetzung aber auch Abhängigkeit ist so groß wie in keinem anderen der fünf militärischen Organisationsbereiche der Bundeswehr.

Das Unterstützungskommando der Bundeswehr führt mit dem Unterstützungsbereich den mit rund 55.000 militärischen und zivilen Dienstposten zweitgrößten Organisationsbereich der Bundeswehr. Dessen flexibel einsetzbare Fähigkeiten bei Sanitätsdienst, Basislogistik, ABC-Abwehr, Militärpolizei und Zivil-Militärischer Zusammenarbeit stehen für die grundlegende Durchhalte- und Überlebensfähigkeit aller Teile der Streitkräfte und sind damit wesentliche Elemente glaubwürdiger Abschreckung.

Für alle genannten Fähigkeitsbereiche ist eine enge Zusammenarbeit mit zivilen Akteuren unverzichtbar. Damit hat der Unterstützungsbereich für ein funktionierendes gesamtstaatliches Zusammenwirken, über das Verteidigungsressort hinaus, eine besondere Bedeutung.

Aspekte und Ausprägungen in einer funktionierenden Gesamtverteidigung, in der sowohl zivilen als auch militärischen Akteuren gewisse Rollen zukommen, sind sehr unterschiedlich. So üben beispielsweise die BG-Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung gemeinsam mit den Bundeswehrkrankenhäusern die Verteilung und Versorgung von Verwundeten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat mit dem ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Abwehr von CBRN-Gefahren und ABC-Kampfstoffen im Dienst der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge getroffen. Die Polizei und andere Blaulichtorganisationen wiederum üben mit den Feldjägern in Szenarien der Landes- und Bündnisverteidigung gemeinsam im öffentlichen Raum. Und die Basislogistik ist für eine angemessene Leistungsfähigkeit auch auf eine enge und verlässliche Zusammenarbeit mit der zivilgewerblichen Wirtschaft angewiesen.

Besonderer Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem sorgfältigen und achtsamen Umgang mit der Reserve zu. Und dies gilt auch und gerade für eine funktionierende Gesamtverteidigung. Auch die Stetigkeit des territorialen Netzwerkes ist in Krise und Konflikt stark abhängig von der Verfügbarkeit der Reservistendienstleistenden. Oft tragen diese mehrere Hüte, da sie sich sowohl im militärischen wie auch im zivilen Umfeld, zum Beispiel bei Hilfsorganisationen,

Feuerwehren und ähnlichen Einrichtungen engagieren. Aber auch in ihren zivilen Berufen selbst können Sie durchaus eine hohe Bedeutung in gesamtverteidigungs-relevanten Aspekten haben. Man denke nur an medizinische Berufe im zivilen Gesundheitswesen und an Berufe, die für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung unverzichtbar sind. Hier bedarf es einer ressortübergreifenden Bewertung, die ggf. auch datenschutzrechtlichen Nachbesserungsbedarf mit sich bringen könnte.

Fest steht: Für eine funktionierende Gesamtverteidigung sind effektiv und effizient funktionierende zivil-militärische Zusammenarbeitsbeziehungen von ausschlaggebender Bedeutung. Leider ist das breite Bewusstsein in der Bevölkerung für die Gesamtverteidigung nur ungenügend ausgeprägt, da wir uns mit diesen Aspekten über lange Jahre eines Lebens in Frieden und ungefährdeter Freiheit nicht befassen mussten. Es kann jetzt nicht darum gehen, zu beklagen, was im Sinne gesamtstaatlicher Sicherheit schon alles viel früher hätte getan werden müssen. Es war – glücklicherweise – schlichtweg nicht notwendig!

Als erster Schritt wird es allerdings jetzt darauf ankommen, für die neue Lage auf Seiten der Politik als auch der Bevölkerung insgesamt das notwendige Verständnis, Aufmerksamkeit und Sensibilisierung zu erzeugen. Das muss einhergehen mit jetzt notwendigem Handeln auf allen staatlichen und zivilen Ebenen, um Russland von einem Angriff abzuhalten und damit auch weiterhin für uns und die nachfolgenden Generationen ein Leben in stabilem Frieden und ungefährdeter Freiheit sichern zu können.

Gerade auf der obersten taktischen Ebene kann das Unterstützungskommando der Bundeswehr mit seinen in allen Fähigkeiten ohnehin gegebenen hohen zivil- militärischen Verflechtungen ein wirkungsvoller Akteur bei Ausgestaltung und Führung sein.

Autor: Generalleutnant Gerald Funke führt seit 2025 mit dem Unterstützungskommando der Bundeswehr in Bonn den neuen Unterstützungsbereich.

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