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Nach dem Sondervermögen ist vor der Reformagenda

von Dominik von Achten

Das beschlossene Sondervermögen könnte ein entscheidender Impuls für die nächste Phase der wirtschaftlichen Transformation sein. Doch allein durch ein Sondervermögen wird Deutschland nicht automatisch wettbewerbsfähiger. Eine umfassende Reformagenda im Koalitionsvertrag ist notwendig, um die Weichen für eine zukunftsfähige Industrie zu stellen.

Der Spagat zwischen der Sicherung wirtschaftlichen Wohlstands und ambitioniertem Klimaschutz ist der zentrale Kern der Transformation in Deutschland. Doch die Realität zeigt: In den vergangenen Jahren ist es nicht gelungen, in beiden Bereichen entscheidende Fortschritte zu erzielen. Das könnte sich nun endlich ändern. Mit dem Wettbewerbskompass und dem Clean Industrial Deal hat die Europäische Kommission signalisiert, dass sie den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum für ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz einräumen will. Die deutsche Politik füllt diesen Ansatz mit Leben und setzt mit dem geplanten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz in Höhe von 500 Milliarden Euro ein starkes Zeichen für Investitionen in eine moderne Infrastruktur und nachhaltige Technologien. Erfolgt die Umsetzung zielgerichtet und effizient, könnte dies eine Wachstumsphase einleiten.

Wird jedoch das Sondervermögen mit einer Laufzeit von 12 Jahren auf das einzelne Jahr heruntergerechnet und mit den erheblichen Modernisierungs- und Transformationsbedarfen verglichen, wird schnell klar: Die zusätzlichen Investitionen sind dringend notwendig, können aber nur ein erster Anschub sein. Darüber hinaus muss Deutschland attraktiver werden – auch für private Investitionen. Es braucht eine tiefgreifende Reformagenda mit schnelleren Entscheidungsprozessen, einem deutlichen Abbau von Bürokratie und international wettbewerbsfähigen Energiekosten. Bei letzterem sind wir „Lichtjahre“ von vergleichbaren Märkten entfernt. Der zukünftige Koalitionsvertrag sollte sich daher an den folgenden Leitlinien orientieren:

1. Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

Die Forderung nach einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist nicht neu – schließlich wurde sie in jedem Koalitionsvertrag seit 2002 als Ziel formuliert. In der Praxis wurden die Verfahren durch kontinuierlich neue Auflagen stattdessen immer weiter in die Länge gezogen. Die jüngst beschlossene Verankerung der Klimaneutralität im Grundgesetz ebnet hier den Weg zu mehr Tempo. Denn die Genehmigung von Infrastrukturprojekten oder die Gewinnung von Rohstoffen, die der Transformation dienen – etwa für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Modernisierung von Energienetzen oder den Umbau industrieller Produktionsanlagen – sollten als überragendes öffentliches Interesse definiert werden. Administrative Vorgänge müssen erheblich beschleunigt werden. Flankiert durch digitalisierte Genehmigungsverfahren und weitere Reformen, zum Beispiel durch Bund-Länder-Anpassungen in den Landesbauordnungen, müssen die Investitionen deutlich schneller fließen und ihre Wirkung entfalten.

2. Freie Fahrt für CCUS, CCfD und grüne Leitmärkte

Darüber hinaus gilt es, laufende Gesetzesvorhaben endlich zu beschließen. Ein Beispiel ist die dringend notwendige Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS) sowie der Aufbau einer CO2-Infrastruktur. Eine klimaneutrale Zement- oder Kalkindustrie ist ohne CCUS nicht möglich. Die Bundesregierung hatte hierzu bereits vor Monaten einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Ein schneller Beschluss könnte in Kombination mit Klimaschutzverträgen (CCfD), Investitionen in Milliardenhöhe auslösen. Hier gilt es, keine Zeit mehr zu verlieren. Ähnliches gilt für den Bausektor. Hier muss so schnell wie möglich eine Wohnungsbauoffensive gestartet werden. Dazu bedarf es vereinfachter Regelungen im Bereich des schnelleren und günstigeren Bauens. Dies betrifft etwa die flexiblere Entwicklung von neuen Wohnquartieren. Im Rahmen der bereits geplanten Novellierung des Baugesetzbuches würde der Paragraph 246e eine flexiblere Genehmigung von Bauprojekten ermöglichen – eine Maßnahme, die insbesondere die Kommunen entlastet, Bauverfahren erheblich beschleunigt und Wohnraum bezahlbarer macht. Auch ein neuer Anlauf beim (rechtssicher ausgestalteten) vereinfachten Bauen im Rahmen des Gebäudetyps E muss in der neuen Wahlperiode wieder auf die Agenda kommen.

3. Ins Machen kommen – Strukturen vereinfachen

Die Zeit der langen Diskussionen muss vorbei sein. Stattdessen gilt es, anhand der Ergebnisse zu messen. Nachschärfen und präzisieren ist jederzeit möglich, jetzt gilt es loszulegen. Ein zentraler Ansatzpunkt: Die Politik sollte weniger Detailregulierung betreiben und stattdessen mehr Verantwortung an die Praxis und Expertise vor Ort übertragen. Mit der historischen Investitionsoffensive stellt die nächste Bundesregierung die Weichen für ein besser funktionierendes Land. Gleichzeitig hat sie durch die entsprechende Schuldenbelastung eine besondere Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen. Ein pragmatischer, handlungsorientierter Reformkurs muss sich daher im Koalitionsvertrag wiederfinden. Wir stehen bereit für die gemeinsame Umsetzung.

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Autor: Dr. Dominik von Achten ist Präsident des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V.

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