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Bund darf neue Finanzspielräume der Länder nicht gefährden

von Simon Rock

Die finanziellen Folgen insbesondere des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und des Zollkriegs Trumps spüren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger auf ihren Bankkonten – auch die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen stehen massiv unter Druck.

Viele Aufgaben der Länder
Die Liste der Aufgaben der Länder ist lang. Sie reicht von Polizei und Justiz über Umwelt, Verkehr und Gesundheit bis hin zu Schule, Hochschulen und Sport, um nur einige zu nennen. Hinter den Begriffen stehen viele aktuelle Herausforderungen: Bröckelnde Brücken, die Finanzierung des Deutschlandtickets, die Digitalisierung der Schulen – Milliardenschwere Aufgaben treffen schon heute auf Steuereinnahmen, die hinter den Erwartungen vergangener Jahre deutlich zurückbleiben. Bund und Länder haben es in den letzten Jahrzehnten verpasst, in ausreichendem Umfang in öffentliche Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Klimaschutz zu investieren. Nur mit einer großen Kraftanstrengung konnten schmerzhafte Kürzungen im Sozialbereich im aktuellen Landeshaushalt in NRW im vergangenen Dezember teilweise zurückgenommen werden.

Wenig Einfluss auf Ausgaben und Einnahmen
Über 90 Prozent der Ausgaben der Länder sind gebunden für die Finanzierung der Gehälter von Lehrerinnen und Lehrern, Polizistinnen und Polizisten und anderer Landesbeschäftigter, für gesetzliche Leistungen an Gemeinden und Hochschulen oder die Finanzierung von Kitas und Offener Ganztagsschule. Der Gestaltungsspielraum der Länder ist klein und er wird aktuell durch hohe Tarifabschlüsse und steigende Baukosten weiter eingeschränkt. Von einem reinen Ausgabenproblem kann in den Länderhaushalten folglich keine Rede sein. Doch auch auf der Einnahmeseite haben die Länder im Vergleich zum Bund mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer kaum einen Gestaltungsspielraum.

Weitere Steuersenkungen belasten die Länderhaushalte
Geringere Steuereinnahmen der Länder sind nicht nur Ergebnis der konjunkturell angespannten Lage in Deutschland – sie folgen auch unmittelbar aus steuerpolitischen Entscheidungen auf Bundesebene. Initiativen des Bundes der vergangenen Jahre wie das Inflationsausgleichsgesetz und das Entlastungspaket III belasten beispielsweise den NRW-Landeshaushalt in Milliardenhöhe. Für zusätzliche Steuersenkungen gibt es aus Landessicht kaum Spielräume. Doch genau diese sind im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen: Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie, die Reduzierung der Luftverkehrsteuer, eine höhere Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, die Agrardiesel-Rückvergütung – dies sind nur einige Beispiele für Wahlgeschenke der Koalition in den Startlöchern im Bund, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mindestens zweistellige Milliardenbeträge kosten und auch die Länderhaushalte belasten würde. Das ginge zu Lasten der sozialen Infrastruktur und dringend notwendiger Zukunftsinvestitionen. Und ein in den Augen der Bürgerinnen und Bürger funktionsuntüchtiger Staat wäre ein weiteres Konjunkturprogramm für extreme Parteien zu Lasten der politischen Mitte.

Länderfinanzen müssen gestärkt, nicht geschwächt werden

Durch die von Bundestag und Bundesrat im März beschlossenen Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse haben die Bundeländer neue Verschuldungsmöglichkeiten erhalten. Der Bund muss nun schnell Klarheit schaffen, wie die Länder den Anteil von 100 Milliarden Euro am neugeschaffenen Sondervermögen erhalten. Darüber hinaus dürfen auch die Länder zukünftig 0,35% des BIP Schulden aufnehmen. Es kann nicht sein, dass der von den Ländern gerade gewonnene Handlungsspielraum allein zur Finanzierung der Wahlgeschenke von Schwarz-Rot herangezogen werden muss. Die Länder brauchen diesen Spielraum dringend für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Klimaschutz.  

Autor: Simon Rock ist Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag NRW.

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