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Mittelstand und Frauen – Gamechanger für unsere Wirtschaft

von Silke Kurz

Arbeits- und Fachkräftesicherung

Frauenerwerbsbeteiligung ist ein Gamechanger für unsere Wirtschaft. Hier bedarf es mehr Mut, neue Wege zu gehen.

Es braucht für alle Familien steuerliche Entlastungen, die es insbesondere für Frauen attraktiv machen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen sind entscheidende Forderungen.

Es bedarf einer Reform der sogenannten Minijobs, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden. Minijobs verhindern die Ausweitung von Erwerbstätigkeit. Das Potential ist enorm. Durch eine Reform muss und wird sich mehr Leistung auch mehr lohnen! Die Lohnsteuerklasse V, in der meist Frauen sind, bremst die Motivation zu einer Ausweitung der Arbeitszeit. Die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V löst dieses Hemmnis auf unbürokratische Weise.

Ein Mehr an Frauenerwerbsbeteiligung bedeutet eine Stärkung der Sozialversicherungssysteme, Steigerung des BIP und Frauen sind besser sozial abgesichert, auch im Alter. Als Gesellschaft profitieren wir vom kulturellen Kapital von Frauen. Zudem haben Kinder von Erwerbstätigen bessere Schulabschlüsse und damit bessere Chancen im Leben. Durch eine Ausweitung der Erwerbsbeteiligung von Frauen wird eine optimierte Basis jetzt und auch für künftige Generationen geschaffen.

Positive Anreize für Mehrarbeit für alle schaffen.

Überstunden müssen sich lohnen – und zwar für alle Vollzeit-Beschäftigten, ob Überstundenzuschläge bezahlt werden oder nicht. Hier sollte die Regierung nicht auf halbem Wege stehen bleiben: Mehrarbeit muss angemessene Wertschätzung erfahren. Jede Überstunde sollte steuerfrei sein und nicht nur ein Zuschlag hierauf. Gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben sind Überstundenzuschläge häufig nicht leistbar. Es besteht die Gefahr, dass ein Ungleichgewicht entsteht und dabei kleine und mittelständische Betriebe und deren Mitarbeitende die Verlierer sind. Mehrarbeit dient unseren Sozialversicherungssystemen, steigert das BIP und sichert unseren Wohlstand.

In vielen Branchen stehen kleine und mittelständische Betriebe vor Unternehmensnachfolgen.

Die schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Vorschriften sollten um angemessene Steuerfreibeträge für Nachfolger aus den Reihen der Mitarbeitenden erweitert werden. Diese sind die „Start-ups“ des klassischen Mittelstands.

Die Options- und Regelverschonung sollte dahingehend angepasst werden, dass die Lohnsummenregelung entschärft wird. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitsmarkt äußerst volatil ist und Unternehmen sich mit einem starken Arbeitnehmermarkt konfrontiert sehen. Zudem bremst die Lohnsummenregelung Investitionen in Automatisierung und Digitalisierung und steht einer positiven Unternehmensentwicklung entgegen.

Der Mittelstand und die kleinen Betriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in kleinen Betrieben und dem Mittelstand. Unternehmensnachfolgen haben einen Planungshorizont von mehreren Jahren. Es braucht Klarheit – konkret und schnell.

Unternehmenssteuer

Der Koalitionsvertrag zeigt, dass eine rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung angestrebt wird. Doch es bedarf mehr Mut zu tiefgreifenden Veränderungen. Die angekündigten Änderungen des Optionsmodells und der Thesaurierungsbegünstigung lassen mich als Fachanwältin für Steuerrecht nicht glauben, dass diese heute äußerst komplexen Regelungen so angepasst werden können, dass im Ergebnis eine vergleichbare Besteuerung aller Unternehmensformen mittels eines einfach umsetzbaren Verfahrens steht. Es bedarf einer steuerlichen Revolution! Diese bedingt eine umfassende Umstellung der Verwaltungsprozesse. Doch dies kann kein Hinderungsgrund sein, sondern sollte als Chance zur Digitalisierung verstanden werden. Der Koalitionsvertrag zeigt einen Prüfansatz für Neugründungen ab 2027. Dann doch bitte für Alle und im Interesse Aller!

Autorin: Silke Kurz ist Unternehmerin und Fachanwältin für Steuerrecht.

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