
Eine Bundestagsfraktion liquidiert sich selbst
So etwas gab es im Bundestag zuletzt vor 60 Jahren: Eine Fraktion beschließt in einer laufenden Wahlperiode die eigene Auflösung und muss abgewickelt werden. Zwar geben Gesetze und die Geschäftsordnung einen Rahmen vor, doch das Ende der Linksfraktion birgt auch einige Präzedenzfälle.
Von Vera Weidenbach