mit drastischen Worten forderte der lettische Ministerpräsident Krisjanis Karins gestern noch härtere Sanktionen gegen Russland: “Wir müssen Putins Wirtschaft nicht nur isolieren, sondern verkrüppeln“. Beim informellen Gipfel der 27 Staats- und Regierungschefs fand sich aber keine Mehrheit dafür, die Öl- und Gasimporte aus Russland zu stoppen, wie Stephan Israel aus Versailles berichtet. Die EU-Kommission soll nun Vorschläge vorlegen, wie Europa seine Abhängigkeit von russischen Energieträgern schon bis 2027 beenden und wie es auf die enorm hohen Energiepreise reagieren kann. Dazu könnte auch eine Preisdeckelung zählen. Allerdings lehnen Deutschland und andere Staaten diese sehr teure Option bislang ab.
Sogar die Schweiz, zu deren obersten Grundsätzen die außenpolitische Neutralität gehört, hat, wenn auch auf Druck aus Washington, die westlichen Sanktionen gegen Russland übernommen. Seither wird in dem Land über das Verständnis der Neutralität diskutiert, aber angesichts der völkerrechtlich klaren Lage wäre ein Abseitsstehen womöglich der eigentliche Neutralitätsbruch gewesen.
Beim Digital Services Act, der sich derzeit im Trilog befindet, stellt sich derzeit die Frage, wer für die Durchsetzung der Regeln zuständig sein wird. Die Landesmedienanstalten sehen diese Aufgabe bei sich, könne doch nur durch das föderale System die nötige Staatsferne gewährleistet werden, sagt Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), im Gespräch mit Torsten Kleinz.
Die Kulisse hätte nicht symbolträchtiger, der Kontrast zum Ernst der Lage kaum größer sein können. Emmanuel Macron hat die Staats- und Regierungschefs der EU gestern zum zweitägigen informellen Gipfel im Schloss von Versailles empfangen. Der französische Präsident mahnte vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zur Einigkeit und Stärke.
Im Fokus dabei, wie die EU ihre Abhängigkeit von russischen Energiequellen reduzieren, ihre Verteidigungskapazitäten stärken und die Wirtschaft widerstandsfähiger machen kann. Es sei möglich, dass Wladimir Putin die Gaslieferungen als Waffe nutzen werde, mahnte Macron am Abend. Europa sei hier abhängig und verwundbar. Die EU müsse sich auf alle Szenarien vorbereiten.
Der lettische Ministerpräsident Krisjanis Karins gehörte zu jenen, die auch öffentlich bei den Sanktionen für eine schnellere Gangart plädierten: “Wir müssen Putins Wirtschaft nicht nur isolieren, sondern verkrüppeln”. Die EU müsse alle russischen Banken vom Zahlungsdienstleister Swift ausschließen und den Import von Öl sowie Gas einstellen. Nur so könne Putin an den Verhandlungstisch gezwungen und der Krieg gestoppt werden.
Die beiden anderen baltischen Staaten sowie Polen fordern laut Diplomaten einen harten Kurs. Zuspruch gab es zudem von EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola: “In diesen Momenten der Krise müssen wir uns daran erinnern, dass Energie politisch ist und schon immer war”. In der Erklärung zum EU-Gipfel heißt es, die EU sei “entschlossen, den Druck auf Russland und Belarus noch weiter zu erhöhen”. Man sei weiterhin bereit, rasch weitere Sanktionen zu verhängen.
Gerät Deutschland hier nach dem Seilziehen um Nord Stream 2 erneut unter Druck? Auf die Frage, ob er einen Gasimportstopp ausschließe, gab Bundeskanzler Olaf Scholz eine ausweichende Antwort: Man habe in den letzten Wochen sehr präzise Sanktionen festgelegt (Europe.Table berichtete), mit Export- und Importrestriktionen sowie massiven Maßnahmen im Bereich Finanzen und Wirtschaft. Diese hätten massive Wirkung gezeigt und würden diese auch weiterhin entfalten. Laut Diplomaten waren beim EU-Gipfel die Befürworter von Energiesanktionen gegen Russland in der Minderheit.
Auf Unterstützung stieß die jüngste Mitteilung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl schon in diesem Jahr um zwei Drittel zu reduzieren. Gemäß dem ursprünglichen Vorschlag sollte die EU zudem bis 2030 ganz ohne Energie aus Russland auskommen. Nun soll das Ziel nun schon 2027 erreicht werden. Ursula von der Leyen verkündete auf Twitter, von den Staats- und Regierungschefs beauftragt worden zu sein, bis Mitte Mai einen Vorschlag mit dem früheren Auslaufdatum zu präsentieren.
Thema auch die steigenden Preise für Energie: “Wir müssen unsere Bürger und Unternehmen schützen”, sagte Macron. Und verwies darauf, dass Frankreich bereits seit vergangenem Jahr eine Preisobergrenze in Kraft habe. Sollten Preise weiter steigen, werde es jedoch dauerhafte und europäische Lösungen brauchen. Man werde der Kommission ein entsprechendes Mandat erteilen.
Von der Leyen bestätigte per Twitter, bis Ende März Optionen für Notfallmaßnahmen vorzulegen und erwähnte explizit vorübergehende Preislimits als Möglichkeit. Es gehe darum, die “Ansteckungseffekte” zwischen den steigenden Gaspreisen und jenen für Strom zu begrenzen.
Deutschland gehört auch hier zusammen mit anderen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden zu den Bremsern, die bisher Änderungen am Marktdesign abgelehnt haben. Die Diskussion um Energiepreisdeckel werde weitergehen, so Diplomaten am Rande des Gipfels. Es lägen bisher keine überzeugenden Modelle vor. Es sei schwierig zu rechtfertigen, warum man alle Energieverbraucher mit Preisobergrenzen indirekt subventioniere und nicht nur besonders belastete Unternehmen und Haushalte. In Frankreich belasten die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen den Staatshaushalt bisher mit gegen 20 Milliarden Euro.
Die Kommissionspräsidentin kündigte ferner an, bis Ende Mai Optionen vorzulegen, um das Design des Strommarktes mit Blick auf die Senkung von CO₂-Emissionen zu verbessern. Darüber will Ursula von der Leyen das Beihilferecht lockern, um Kompensationszahlungen an Industrien zu ermöglichen, die besonders von dem Preisschock betroffen sind. In der Mitteilung der Kommission ist gleichzeitig vorgesehen, dass unerwartete Gewinne von Energiefirmen zusätzlich besteuert werden können. Eigentümer von Gasspeichern sollen zudem verpflichtet werden, bis 1. Oktober ihre Speicher zu 90 Prozent zu füllen.
Das Schloss Versailles sei lange vor dem Angriff von Russland auf die Ukraine als Tagungsort für den informellen EU-Gipfel bestimmt worden, so Diplomaten. Emmanuel Macron richtet das Treffen aus, weil Frankreich derzeit den EU-Ratsvorsitz hat. Für den Präsidenten auch eine Gelegenheit, sich vor der Wiederwahl im April vor seinen Landsleuten als Staatenlenker zu profilieren. Eigentlich hätte es um Europas Wirtschaftsmodell der Zukunft und um die Frage der strategischen Autonomie gehen sollen. Nun war Wladimir Putin im Schloss von Versailles der Elefant im Raum.
Macron erinnerte daran, dass er einst in besseren Zeiten auch den russischen Präsidenten in den historischen Gemäuern empfangen habe. Nichts rechtfertige es, einen Krieg anzufangen, sagt der französische Präsident. Angesprochen auf die Lage in der belagerten Stadt Mariupol warf er Wladimir Putin vor, einen Krieg zu führen, dessen Ziel es sei, Zivilisten zu töten, allen voran Frauen und Kinder. Es werde keine Lösung in den nächsten Stunden und Tagen geben, zeigte sich Macron pessimistisch mit Blick auf eine Waffenruhe.
Für den französischen Präsidenten ist Europas “strategische Souveränität” ein Kernanliegen, das er jetzt auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges beschleunigt vorantreiben will. Einigen im Club geht es dabei manchmal zu schnell. So stieß die französische Idee für einen neuen Verteidigungsfonds (Europe.Table berichtete) schon im Vorfeld des Gipfels auf wenig Gegenliebe. Das Thema dürfte heute am zweiten Gipfeltag diskutiert werden, wenn auch Eurogruppenchef Paschal Donohoe und EZB-Chefin Christine Lagarde dazustoßen werden.
Nach französischen Vorstellungen soll die EU-Kommission ähnlich wie beim Corona-Wiederaufbaufonds Mittel in der Höhe von 200 Milliarden Euro aufnehmen und damit etwa gemeinsame Rüstungsprojekte der Mitgliedstaaten mitfinanzieren. Die Kritiker argumentieren, dass die Mittel aus dem 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft seien.
Meinungsverschiedenheiten gibt es jedoch auch bei der Frage, wie die EU mit den Beitrittsgesuchen der Ukraine, Georgiens und Moldawiens umgehen soll. Osteuropäische Mitgliedstaaten drängen bisher vergeblich darauf, zumindest der Ukraine als Akt der Solidarität rasch den Status als Beitrittskandidat zu gewähren. Beitrittsverhandlungen seien ein langwieriger Prozess und nichts für ein Land im Krieg, so die Mehrheit. “Niemand kann der EU über Nacht beitreten”, sagte der kroatische Ministerpräsident Andrej Plenkovic nach der Diskussion.
Ein Assoziierungsabkommen hat die Ukraine schon, doch die Möglichkeiten sind dort noch nicht ausgeschöpft. Das Land könnte an einer Reihe zusätzlicher EU-Programmen teilnehmen, Regierungsmitglieder regelmäßig zu Ministertreffen in Brüssel eingeladen werden. “Die Ukraine ist Teil unserer europäischen Familie”, heißt es in der Abschlusserklärung. Stephan Israel
Sogar die neutrale Schweiz unterstütze die Sanktionen der EU gegen Oligarchen, Behörden und Unternehmen in Russland, gratulierte der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelensky vergangene Woche. Niemand könne angesichts des russischen Angriffskrieges neutral bleiben. Das besondere Lob kam, nachdem die Schweizer Regierung zuerst gezögert, und sich dann nach massivem Druck aus Washington und Brüssel den Strafmaßnahmen der EU vollumfänglich angeschlossen hatte.
In der Schweiz hat seither eine Diskussion über die Bedeutung der Neutralität eingesetzt. Gleichzeitig ist eine diskrete, aber äußerst lukrative Branche in den Fokus gerückt. Nach Angaben der Schweizer Behörden werden nämlich rund 80 Prozent des russischen Rohstoffhandels in Genf, Zug, Lugano und Zürich abgewickelt. Bisher hat die EU den gesamten Öl- und Gashandel von ihren Sanktionen ausgenommen. Das könnte sich aber bald ändern, nachdem die USA hier vorgelegt haben.
Die Schweiz könnte also rasch wieder in Zugzwang geraten und sich zudem mit unangenehmen Fragen konfrontiert sehen: Wie kommt es, dass das Geschäft mit Rohstoffen aus Russland fast ausschließlich über die Schweiz abgewickelt wird? An den schönen Bergen alleine kann es nicht liegen.
Public Eye, eine regierungsunabhängige Organisation mit Sitz in Bern, hat die Branche schon länger im Visier. Es geht um 500 Unternehmen mit weniger als 5000 Mitarbeitenden. Laut Oliver Classen von Public Eye hat ein Bündel von Gründen für die Konzentration gesorgt. Eine Schlüsselrolle spiele das “günstige Regulierungsklima”, also die geringen Sorgfaltspflichten, wenn es um Bekämpfung von Geldwäscherei und Korruption geht.
Hinzu kommen die niedrigen Steuern, die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten auf dem Schweizer Bankenplatz, die politische Stabilität und natürlich eine gewisse Klusterbildung. In Genf konzentriert sich bei Firmen wie Gunvor und Trafigura das Geschäft mit russischem Öl, während Gazprom von Zug aus den Handel mit Gas betreibt. Dabei kommt abgesehen vom Gold kaum einer der Rohstoffe je in die Schweiz. Oliver Classen spricht von Transithandel. Die Händler in der Schweiz sitzen am Computer und organisieren das Geschäft zwischen Russland und Abnehmern weltweit.
Rund 30 Milliarden Dollar fließen pro Monat dank des Verkaufs von Öl und Gas großteils über die Schweiz nach Russland und füllen dort die Kriegskassen von Wladimir Putin auf. Nichtregierungsorganisationen wie Public Eye warnen seit Jahren, dass der Schweiz beim Rohstoffhandel ein ähnlicher Reputationsschaden wie einst beim Bankgeheimnis drohen könnte.
Nicht nur für russisches Öl und Erdgas, sondern auch für rohstoffreiche und traditionell korruptionsanfällige Länder Afrikas ist die Schweiz dominierender Handelsplatz. Das Bankgeheimnis musste die Schweiz einst nach zähem Widerstand von Politik und Wirtschaft unter Druck aus Washington und Brüssel aufgeben. Der Schweizer Finanzplatz musste auch strenge Regeln gegen Geldwäscherei akzeptieren. Seither praktizieren die Schweizer Banken zumindest gegenüber Kundschaft aus industrialisierten Staaten ihre sogenannte Weißgeldstrategie.
Anders als der Finanzmarkt ist der Rohstoffmarkt auch heute noch kaum reguliert. Das Defizit wird noch durch die Tatsache verschärft, dass Rohstoffhandel und Rohstoffförderung zunehmend verschmelzen. Einige der Schweizer Handelshäuser wie Glencore sind keine reinen Händler mehr und haben ihre Aktivitäten entlang der Wertschöpfungsketten ausgedehnt. Damit multipliziert sich auch die Anfälligkeit für Korruption und Gefahren für den Ruf der Schweiz.
So konstatierte die OECD schon 2018 in einer Länderbeurteilung zur Schweiz, dass der Rohstoffhandel besonders hohe Risiken berge. Dies sei auf die sehr hohen Gewinnmöglichkeiten, die Intransparenz rund um den Verkauf und das Fehlen internationaler Normen für diese Transaktionen zurückzuführen. Die OECD forderte die Schweiz auf, stärkere Strafverfolgungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Korruption zu ergreifen.
In diesem Sinn drängt auch Public Eye die Schweizer Regierung, eine Rohstoffmarktaufsicht ähnlich der Aufsicht für den Finanzmarkt einzurichten. Diese Aufsichtsbehörde müsste sicherstellen, dass die Firmen Sorgfaltsprüfungen entlang der Zulieferkette vornehmen. Die Forderungen sind bisher in Bern auf wenig Gehör gestoßen, im Gegenteil: Das Parlament hat zuletzt Anwälte und Treuhänder explizit von Auflagen aus dem Geldwäschegesetz ausgenommen und so auch eine Lücke für das heikle Geschäft mit den Rohstoffen gelassen.
Zumindest der Handel mit Öl und Gas könnte zwischen Genf und Zug doch noch zum Erliegen kommen, sollte die EU in den nächsten Tagen oder Wochen einen Importstopp beschließen. Schweizer Banken sind bereits zurückhaltend mit neuen Krediten für das heikle Geschäft.
Nach der Entscheidung der Regierung in Berlin, Nord Stream 2 auf Eis zu legen, kam es am Zuger Sitz des Pipelinebetreibers zu einer Massenkündigung: 140 Personen hätten bei der Gazpromtochter ihren Job verloren, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Dabei wird es möglicherweise nicht bleiben. Andere Demokratien und Staaten, die für das Völkerrecht einstünden, müssten sich auf die Schweiz verlassen können, sagte Bundespräsident Ignazio Cassis nach der Übernahme der ersten Sanktionspakete der EU.
Das ist ein Wandel zu früher, denn zumindest bis 1990 hatte die Schweiz nicht einmal UN-Sanktionen befolgt. Seither muss die Regierung die Neutralität immer wieder neu interpretieren. Im Ukraine-Krieg war dabei der Fall völkerrechtlich so klar wie schon lange nicht mehr. Russland ist Aggressor, die Ukraine Opfer. Ein Abseitsstehen wäre da womöglich der eigentliche Neutralitätsbruch gewesen. Ähnlich wird die Schweizer Regierung wohl argumentieren müssen, sollte die EU ihre Sanktionen weiter verschärfen und sich zu einem Importverbot für russisches Gas und Öl durchringen. Stephan Israel
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON)
14.03./16.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die Restrukturierung der Unionsrahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, ein Berichtsentwurf zu Märkten für Kryptoanlagen sowie ein Berichtsentwurf zum Umsetzungsbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität.
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (AFET)
14.03.-15.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem eine öffentliche Anhörung zum Thema “Transatlantische Zusammenarbeit nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine”, der Fahrplan des EAD für Klimawandel und Verteidigung sowie eine Aussprache zur Lage infolge der Aggression Russlands gegenüber der Ukraine und der Invasion der Ukraine durch Russland
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (TRAN)
14.03.-15.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem der Entwurf einer Stellungnahme zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ein Berichtsentwurf zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie ein Dialog mit Thierry Breton (EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen) über den Übergangspfad für den Tourismus.
Vorläufige Tagesordnung
Rat der EU: Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
14.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung steht unter anderem das europäische Semester 2022.
Vorläufige Tagesordnung (Französisch)
Sitzung des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA)
14.03.2022 14:00-17:00 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem ein Berichtsentwurf zu den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen, eine Anhörung zum Instrument gegen Zwangsmaßnahmen zum Schutz des Handels der EU sowie eine Abstimmung über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau.
Vorläufige Tagesordnung
Euro-Gruppe
14.03.2022 15:00 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die fiskalpolitische Koordinierung des Euro-Raums für 2023, der 13. Bericht zur verstärkten Überwachung Griechenlands.
Vorläufige Tagesordnung
Rat der EU: Wirtschaft und Finanzen
15.03.2022 15:00 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die Zustimmung zu den Schlussfolgerungen aus den Haushaltsleitlinien für das Jahr 2023, eine Aussprache über Folgemaßnahmen aus dem Treffen der Finanzminister und der G20-Zentralbankgouverneure sowie die Zustimmung zu den Schlussfolgerungen aus der Umsetzung des Pakets zum elektronischen Geschäftsverkehr.
Vorläufige Tagesordnung (Französisch)
Sitzung des Haushaltsausschusses (BUDG)
16.03.-17.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem verschiedene Stellungnahmen zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2023, der Entwurf einer Stellungnahme zu europäischen grünen Anleihen sowie ein Berichtsentwurf zum Umsetzungsbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität.
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL)
16.03.-17.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem ein Berichtsentwurf zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds sowie der Umsetzungsbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität.
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
16.03.-17.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die Berichterstattung über die interinstitutionellen Verhandlungen zum Digital Markets Act und zum Digital Services Act, eine öffentliche Anhörung zu “Dark Patterns” sowie eine Aussprache mit Margrethe Vestager (Vizepräsidentin der EU-Kommission).
Vorläufige Tagesordnung
Wöchentliche Kommissionssitzung
16.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Agenda steht die Überprüfung der zentralen Wertpapierverwahrungsstellen.
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI)
16.03.2022 16:45-18:45 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung steht unter anderem ein Berichtsentwurf zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds.
Vorläufige Tagesordnung
Rat der EU: Umwelt
17.03.2022 09:30 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem eine Orientierungsaussprache zu Batterien und Batterieabfällen sowie die Anpassung an die Ziele des Fit-For-55-Pakets.
Vorläufige Tagesordnung (Französisch)
“Es gibt ganz viele Behörden, die kompetent sind, aber das Prinzip der Staatsferne erfüllen nur die Landesmedienanstalten”, sagt Schmid. Auch das Bundesamt für Justiz, das derzeit oft ins Gespräch gebracht werde, könne dies nicht erfüllen. Das Kriterium der Staatsferne hatten Bundestag und Bundesregierung auch beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz missachtet.
Die Folge: Das Verwaltungsgericht Köln hat in der vergangenen Woche wesentliche Bestandteile des Gesetzes faktisch außer Vollzug gesetzt. Eine eigens eingerichtete Abteilung beim Bundeskriminalamt mit etwa 200 Stellen kann daher bis auf Weiteres keine Meldungen der großen sozialen Netzwerke begutachten, sondern bearbeitet stattdessen Hinweise mehrerer Staatsanwaltschaften auf mögliche Straftaten im Internet.
Schmid betont zwar, dass der Handlungsdruck der Politik beim Thema Hassrede verständlich gewesen sei, doch die Ausführung sei von den Regierungsparteien übereilt worden. “Keiner wollte dem anderen widersprechen, weil man im Kampf gegen Hassrede verständlicherweise keine Schwäche zeigen wollte. Dann hat man am Ende der Legislatur noch ein Gesetz zusammengezimmert”, sagt der Behördenchef. Das Urteil aus Köln sei daher keine Überraschung.
Wer die geeignete und zuständige Behörde ist, das ist auch an anderer Stelle hochumstritten. Die Sperre der Staatssender RT (Russia Today) und Sputnik durch Kommission und Rat im Rahmen der Sanktionen gegen Russland sieht Schmid kritisch, da hier die medienpolitische Kompetenz fehle. Auch der Verband Privater Medien Vaunet, hatte sich gegenüber Europe.Table kritisch geäußert und betont, eine staatsferne Aufsicht sei der zielführende Weg bei derartigen Maßnahmen.
“Das einzige Land in Europa, das bereits ein Verfahren gegen RT abgeschlossen hat, ist Deutschland“, sagt Schmid. Bereits seit dem Sommer 2021 hätten die Behörden dem Sender die Grenzen aufgezeigt. So sei der Sender vom Satelliten genommen worden, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte im März Ordnungsgelder verhängt. “Das hat kein anderes europäisches Land geschafft und es war auch nicht die Europäische Kommission”, ergänzt der Behördenleiter.
Wenn die Medienanstalten die Rolle des “Digital Service Coordinators” übernehmen sollten (Europe.Table berichtete), wünscht sich Schmid aber zuvor eine Überarbeitung des Gesetzes. “Es gibt im gesamten europäischen Recht keine Regelung, die vorsieht, dass ein Satellit einer Aufsicht unterliegt. Es gibt auch keinen funktionierenden und zweckmäßigen Haftungsmechanismus für einen Hosting-Provider. Der DSA hält auch keinen Mechanismus vor”, erklärt der Behördenchef.
Seine Bilanz ist daher vernichtend: “Alles bleibt genauso wie es ist – bis darauf, dass es nochmal eine Stufe komplizierter wird.” Da der DSA angesichts der aktuellen politischen Agenda kaum wie geplant innerhalb der französischen Ratspräsidentschaft verabschiedet werden könne (Europe.Table berichtete), bleibe genug Zeit für eine grundsätzliche Überarbeitung.
Insbesondere das breite Haftungsprivileg der Hosting-Provider ist Schmid ein Dorn im Auge. Diese müssen Inhalte selbst in Extremfällen bislang nicht aktiv prüfen. Die Landesmedienanstalt NRW hatte zuletzt mit ihren Sperrverfügungen an deutsche Internetprovider auf Ebene der Domain Name Server (DNS) gegen das Porno-Portal xHamster für Schlagzeilen gesorgt (Europe.Table berichtete). Telefonica kündigte bereits Rechtsmittel gegen die Verfügung an. LfM-Direktor Tobias Schmid ist jedoch zuversichtlich, dass die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung standhalte. Wenn die fünf größten deutschen Endkundenprovider die Sperre umgesetzt haben, sollen weitere Sperrverfügungen an weitere Provider versendet werden.
Schmid sieht derartige Aktivitäten als Nachweis, dass das deutsche System den personell besser ausgestatteten Zentralbehörden in anderen europäischen Ländern nicht unterlegen sei. Das föderale System sorge für die notwendige Staatsferne. Gleichzeitig hätten die deutschen Medienregulierer gezeigt, dass sie effizient arbeiten könnten.
Dazu gehöre aber auch eine klare Arbeitsteilung. So seien einzelne Themenbereiche wie Europapolitik, Aufsicht von Medienintermediären oder die Förderung von Medienkompetenz an einzelne Behörden vergeben worden. Diesen Abteilungen obliege die eigentliche Aufsichtsarbeit, Entscheidungen müssten aber die 14 verschiedenen Landesbehörden gemeinsam abstimmen. Schmid plädierte im Gespräch mit Europe.Table dafür, diese Aufträge zu verstetigen und nicht jedes Mal turnusgemäß neu zu verteilen. Allerdings seien permanente Zuweisungen auch nicht sinnvoll, da man eine Zentralisierung vermeiden müsse.
Für die Beaufsichtigten ist jedoch auf den ersten Blick nicht erkennbar, wann sie mit einer Landesmedienanstalt direkt, mit der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) oder einer der anderen Entitäten der deutschen Medienaufsicht sprechen müssen.
Solchen Problemen will Schmid mit dem Einsatz neuer Software entgegenkommen. Seit dem Frühjahr 2021 setzt die Behörde eine Software ein, die mithilfe Künstlicher Intelligenz nach Medienrechtsverstößen fahnde. “Seitdem wir dieses Tool im Einsatz haben, haben wir 14.000 Fälle identifiziert, von denen sich knapp 9.000 als Rechtsverstöße erwiesen”, sagt Schmid. Der Erfolg habe andere Behörden beeindruckt. So werde die Software derzeit nicht nur in den 13 anderen Medienanstalten ausgerollt. Es gebe auch Anfragen aus Österreich, Spanien, Luxemburg, Frankreich, Belgien und Italien, die Software ebenfalls einzusetzen. Torsten Kleinz
Onlinewerbung als Geschäftsmodell steht aus vielen Richtungen in der Kritik. Auch bei den aktuellen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament zu Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) gibt es erneut unterschiedliche Herangehensweisen, deren Zusammenwirken derzeit noch unklar ist.
Beim DSA steht am kommenden Dienstag der zweite politische und damit erste politisch-inhaltliche Trilog an, doch davor geht es in diesen Tagen unter anderem um die Frage, wie viel Transparenz bei Onlinewerbung auferlegt werden soll. So könnten besonders große Onlineplattformen (VLOPs) etwa dazu verpflichtet werden, nicht nur Zeiträume, Zielgruppen und Auftraggeber von Werbeinhalten, sondern auch, falls abweichend, die für die Werbung zahlenden Stellen offenzulegen.
Beim Digital Markets Act werden derzeit unter anderem Debatten darum geführt werden, wie bei den großen Gatekeepern der Zugang zu Werbe-Ausspieldaten ausgestaltet werden sollte, etwa für Verleger oder Anzeigenwirtschaft. Hierdurch soll einem möglichen Missbrauch der eigenen Stellung entgegengewirkt werden.
Ebenfalls noch ungeklärt ist, wie weit Gatekeepern wie Apple, Amazon, Microsoft oder Google über den DMA verboten werden soll, dass sie anderen Anbietern auf ihren Plattformen bestimmte eigene Technologien vorschreiben wie etwa Browser, Authentifizierungsdienste oder Bezahldienste. Dies würde insbesondere das hochintegrierte Apple-System betreffen, aber auch andere Anbieter müssten hier gegebenenfalls einige Entbündelungsschritte unternehmen.
Eine Annäherung hat sich laut Verhandlungskreisen beim DMA derweil bei der Frage der Datenportabilität ergeben: Sowohl Endnutzer als auch Business-Kunden könnten künftig demnach mit umfangreichen Datenportabilitätsrechten gegenüber Gatekeepern auftreten. Diese Rechte könnten auch verarbeitete und verknüpfte Daten bestimmter Kernanwendungen einschließen. fst
Mit breiter Mehrheit von 635 Ja-Stimmen bei nur 36 Gegenstimmen hat das Europäische Parlament die Einsetzung eines Sonderausschusses beschlossen, der einen möglichen europarechtswidrigen Einsatz der Späh-Software Pegasus des israelischen Herstellers NSO Group untersuchen soll. Der Auftrag des Sonderausschusses umfasst dabei nicht nur dieses spezifische Produkt, sondern auch den Einsatz vergleichbarer Spyware. Dabei soll sowohl der Einsatz durch EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn und Polen als auch der Einsatz von Drittstaaten untersucht werden. Der Auftrag des Sonderausschusses umfasst ausdrücklich auch die Frage, inwiefern der Einsatz für “politische, wirtschaftliche oder andere nicht gerechtfertigte Zwecke” gegen “Journalisten, Politiker, Angehörige von Strafverfolgungsbehörden, Diplomaten, Rechtsanwälte, Geschäftsleute, Zivilgesellschaftsvertreter oder andere” ein Verstoß gegen das Europarecht sei.
Dabei geht es unter anderem um den Verdacht, dass die Spähsoftware unter anderem in Wahlkämpfen missbräuchlich eingesetzt wurde. Auch die Frage, wann die EU-Kommission was über die Vorgänge wusste, soll von dem Sonderausschuss geklärt werden. Binnen 12 Monaten soll das 38-köpfige Gremium zudem Vorschläge erarbeiten, wie auch EU-Institutionen, Mitglieder und Mitarbeiter dieser besser gegen Spyware geschützt werden können.
Anders als ein Untersuchungsausschuss des Bundestages verfügt ein EP-Sonderausschuss jedoch nicht über besondere Rechte wie die Zeugenvorladung oder ein Akteneinsichtsrecht und ist daher auf eine Kooperation durch mitgliedstaatliche Stellen angewiesen.
“Der bereits dokumentierte Einsatz von Spähsoftware gegen Journalistinnen und Journalisten, Anwältinnen und Anwälte und Politikerinnen und Politiker ist äußerst beunruhigend und eine schwere Grundrechtsverletzung”, sagt Hannah Neumann (Grüne/EFA). Dies unterminiere die Demokratie und das Vertrauen in rechtsstaatliche Prozesse und dürfe nicht folgenlos bleiben. “Es ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses, solche Fälle zu untersuchen, Sanktionen zu verhängen und weiterem Missbrauch vorzubeugen.” fst
Es ist der erste sektorspezifische Datenraum der Union: Der Europäische Gesundheitsdatenraum. Anfang April wollte die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag für den European Health Data Space (EHDS) vorlegen. Der Entwurf, den das französische Nachrichtenportal Contexte bereits jetzt öffentlich machte, enthält Regeln, gemeinsame Normen und Praktiken und einen Governance-Rahmen für die primäre und sekundäre Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten.
Demnach räumt die Kommission EU-Bürgern das Recht auf “unverzüglichen, kostenlosen Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten in leicht lesbarer und zugänglicher Form” ein, beispielsweise in einer einheitlichen elektronischen Patientenakte. Jeder Mitgliedstaat muss eine nationale Einrichtung schaffen, die unter anderem die erforderlichen elektronischen Gesundheitsdienste zur Verfügung stellt. Diese Einrichtung muss mit den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten und Infrastrukturen ausgestattet werden, die für die wirksame Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
Damit Menschen ihre Gesundheitsdaten grenzüberschreitend mit Angehörigen der Gesundheitsberufe in anderen Mitgliedstaaten, und zwar in deren Sprache, austauschen können, soll die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der digitalen Infrastruktur MyHealt@EU18 verpflichtend sein.
Mit dem Gesetz will die EU-Kommission außerdem eine dezentrale europäische Infrastruktur für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten schaffen. Hierfür verpflichtet sie die EU-Länder, eine oder mehrere Behörden zu benennen, die für den Zugang zu Gesundheitsdaten zu Forschungs-, Innovations- oder politischen Entscheidungszwecken zuständig sind. Eine EU-weite Infrastruktur zum Austausch und sekundärer Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten werde derzeit durch ein Pilotprojekt im Rahmen von EU4Health vorbereitet (Europe.Table berichtete).
Die Kommission definiert eine Reihe von Datenkategorien für die Sekundärnutzung. Demnach müssen Anbieter elektronischer Gesundheitsdaten sicherstellen, dass mindestens die genannten Kategorien elektronischer Gesundheitsdaten erhoben werden und zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem Daten aus elektronischen Patientenakten, genetische und genomische Daten, Daten aus öffentlichen Registern und klinischen Studien, aber auch einschlägige elektronische Sozialdaten, die sich auf die Gesundheit auswirken, gesundheitsbezogene elektronische Verwaltungsdaten, einschließlich Daten über Leistungsansprüche und Kostenerstattung.
Der Verordnungsentwurf identifiziert außerdem zehn Zwecke, die den Zugang zu den erhobenen Gesundheitsdaten erlauben. Dazu gehören Forschung und Studien im Bereich der öffentlichen Gesundheit, beispielsweise zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung. Öffentlichen Einrichtungen oder Behörden sollen mit den Daten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, wie z. B. Steuerung und Überwachung der gesundheitspolitischen Entscheidungsfindung, Planungs- und Berichterstattungspflichten, Überwachung der Gesundheitsversorgung, Kostenmanagement, unterstützt werden. Die Gesundheitsdaten dürfen außerdem u.a. für nationale, länderübergreifende und EU-weite Statistiken, Bildungs- oder Lehrtätigkeiten, wissenschaftliche Forschung, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten sowie Schulung, Erprobung und Bewertung von Algorithmen in Medizinprodukten genutzt werden.
Laut dem Gesetzesentwurf will die Kommission einen europäischen Ausschuss für Digital- und Gesundheitsdaten sowie zwei Untergruppen zu Primär- beziehungsweise Sekundärdaten einrichten. Der Ausschuss soll aus Vertretern der zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten und der Kommission bestehen. Europäische Institutionen, Gremien und Agenturen, die sich mit Forschung, Gesundheitspolitik oder Analyse befassen, einschließlich der EMA und des ECDC, bekommen einen Beobachterstatus.
Die Verordnung soll am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und gilt nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten. Die Kommission wird den Gesetzesentwurf voraussichtlich am 5. April vorlegen. Am Montag erscheint eine ausführliche Analyse des Verordnungsentwurfes zum European Health Data Space bei Europe.Table. ank
Die Vermieter von Hunderten Flugzeugen in Russland dürften ihren Besitz wegen der Sanktionen so bald nicht wiedersehen. Ein am Donnerstag veröffentlichter russischer Gesetzentwurf lässt erahnen, dass es zu jahrelangem Rechtsstreit um Jets im Wert von zehn Milliarden US-Dollar kommen dürfte. Die Sanktionen des Westens gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine zwingen die westlichen Leasingfirmen, bis 28. März die Verträge mit russischen Airlines aufzulösen. Doch ob sie an ihr Eigentum kommen, ist unklar. Nach dem Entwurf des russischen Verkehrsministeriums soll bei einer Vertragskündigung eine Regierungskommission entscheiden, ob die Flugzeuge zurückgegeben werden können oder in Russland verbleiben muss. Die russischen Airlines könnten die Maschinen außerdem in Russland als ihr Eigentum registrieren lassen und Betriebslizenzen erhalten.
Die Auflösung von grenzüberschreitenden Verträgen und die Rückgabe von Flugzeugen ist geregelt im internationalen Abkommen von Kapstadt, dem auch Russland beitrat. Damit wäre ein geordneter Prozess zur Rückführung von Jets möglich. Aber der russische Gesetzentwurf sei ein Bruch dieser Vereinbarung, erklärte Eddy Pieniazek, Leiter der Analyseabteilung der britischen Luftfahrtberatungsfirma Ishka. Leasingraten sollen nach dem Willen Russlands in Rubel statt in der Vertragswährung Dollar gezahlt werden, was die Summe angesichts des massiven Kursverfalls der russischen Währung schmälern dürfte.
Insgesamt sind fast 780 Flugzeuge von Fluggesellschaften in Russland geleast, davon gehören 515 ausländischen Leasinggebern. Bisher gäben die russischen Airlines die Maschinen nicht zurück, erklärte Luftfahrtexperte Bertrand Grabowski. Nur eine Handvoll Flieger, die im Ausland standen, seien gesichert worden. Der Markt Russland und die führende Fluggesellschaft Aeroflot hätten als sehr zuverlässig gegolten. Doch das politische Risiko sei ausgeblendet worden.
Der Flugzeugleasingbranche, der mehr als die Hälfte der Flugzeuge weltweit im Wert von rund 300 Milliarden Dollar gehört, droht massiver Verlust. Fraglich ist, ob Versicherungen mit Kriegsrisikopolicen einspringen. Experten gehen von einem langwierigen Rechtsstreit darüber aus. rtr
EZB-Präsidentin Christine Lagarde lässt den Zeitpunkt für eine Zinswende offen. Diese könnte “einige Zeit” nach dem Auslaufen der Anleihenkäufe im dritten Quartal erfolgen, sagte Lagarde am Donnerstag nach der EZB-Zinssitzung. Das könne eine Woche oder auch einige Monate danach bedeuten. Lagarde räumte zugleich ein, dass es unterschiedliche Ansichten im EZB-Rat gegeben habe. “Wir haben sehr intensive Gespräche über die aktuelle Wirtschaftslage geführt, über die Aussichten, über die Ungewissheit”, sagte sie.
Angesichts rasant steigender Preise ebnete die EZB zwei Wochen nach Ausbruch des Ukraine-Krieges den Weg für eine Zinswende. Sie signalisierte, ihre milliardenschweren Anleihenkäufe schneller zurückzufahren und im dritten Quartal ganz auslaufen zu lassen. Das gilt als Voraussetzung für eine Abkehr von der Nullzinspolitik. Das Ende der Käufe steht allerdings unter der Bedingung, dass sich die Inflation auf mittlere Sicht auch nach dem Auslaufen der Anleihenkäufe wie von den Währungshütern erwartet entwickelt.
Die EZB ist laut Lagarde angesichts des Ukraine-Kriegs bereit, alles Erforderliche einzuleiten, um Preis- und Finanzstabilität im Euro-Raum sicherzustellen. “Wir werden für reibungslose Liquiditätsbedingungen sorgen und die von der Europäischen Union und den europäischen Regierungen beschlossenen Sanktionen umsetzen”, sagte Lagarde. rtr
Sprich niemals eine:n Apotheker:in auf Max Müller an, und wenn doch, hoffe, dass du schneller rennen kannst.
Max Müller bekam als Gesicht der Online-Apotheke DocMorris jahrelang die geballte Wut der deutschen Apothekerschaft ab. Die Wut über einen Umbruch, über einen Konflikt zwischen den arrivierten Apotheken und den neuen Online-Start-Ups. Müller war und ist für viele nach wie vor die Symbolfigur des Arzneimittel-Versandhandels. “Die blanke Wut und verbale Aggression, die mir als Person entgegengeschlagen ist, hat mich teilweise wirklich fassungslos gemacht”, erinnert sich Müller.
Sein Wechsel zum Pharmariesen Bayer dürfte nicht zuletzt auch einige Apotheker:innen überrascht haben. Von der Konkurrenz wechselte Müller damit zum wichtigsten Partner der deutschen Apotheken. Dort verantwortet er seit Frühjahr 2020 die Public Affairs für Deutschland und EU und kümmert sich um die Nachhaltigkeitsstrategien des Unternehmens. “Public Affairs & Sustainability”, zwei Bereiche, die bei Bayer bestimmt nicht zufällig zusammengelegt wurden.
Spätestens seit der Übernahme von Monsanto 2018 hat Bayer ein Imageproblem. Schlagzeilen von Glyphosat-Prozessen bestimmen das öffentliche Bild. “Nachhaltigkeit ist tief im Kern von Bayer verankert, aber es bedarf viel Erklärung, um es den Stakeholdern, sei es Kundinnen und Kunden, Gesellschaft oder Politik zu vermitteln”, sagt Müller.
Prägend für Müllers war seine Zeit am Aloisiuskolleg in Bonn. “Hier wurden nicht nur Fächer unterrichtet, sondern es wurde auf das Leben vorbereitet”. Natürlich habe an dem katholischen Gymnasium der Glaube eine große Rolle gespielt, aber nie dogmatisch, sondern wertevermittelnd. Seinen ersten Kontakt mit Politik und Öffentlichkeitsarbeit hatte er beim Pressestab des Verteidigungsministeriums. Als junger Wehrdienstleistender habe er zusammen mit den Pressesprechern der Streitkräfte und des damaligen Verteidigungsministers Volker Rühe gearbeitet. “Das war die Zeit rund um Auslandseinsätze, die Kontroverse um die Ausbildung in Hammelburg, den Flugzeugabsturz in Namibia. Das alles hautnah mitzubekommen war faszinierend”.
Anschließend studierte Müller Jura, eine nicht ganz freiwillige Entscheidung. Sein Vater habe ihm erklärt “Du kannst studieren, was du willst: Betriebswirtschaft, Maschinenbau oder Jura”. Bereits in seiner nach dem Studium gegründeten PR-Agentur beriet Müller DocMorris in Rechtsfragen. Die Rechtsstreitigkeit um den Rx-Versandhandel, den Onlinehandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, begleitete Müller den Großteil seiner bisherigen Karriere.
Nach langem Hin und Her zwischen deutschen Gerichten und dem europäischem Gerichtshof, verankerte der Bundestag das Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetz. Damit umgeht Deutschland ein EuGH-Urteil von 2016, nachdem ausländische Versandhandel wie DocMorris sich nicht an deutsche Preisbindungen halten müssen.
Eine Rechtsfrage, die Bayer dieses Jahr beschäftigen wird, ist die EU-Zulassung von Glyphosat. Diese läuft nämlich Ende 2022 aus. Max Müller ist sich bewusst, dass es eine Herkulesaufgabe wird, Bayer aus seiner jetzigen Imagekrise zu holen. Aber er liebe die Herausforderungen und, noch wichtiger, sei überzeugt von dem Unternehmen Bayer.
“Bayer ist nicht nur Glyphosat, auch wenn ich da gar nichts Schlechtes drin sehe”. Was Bayer leiste, entwickle, und erforsche werde von vielen übersehen oder ignoriert. Diese Verkürzungen stünden einer wirklichen Debatte im Weg. Zyniker:innen würden wohl entgegnen, ja stimmt, Bayer ist nicht nur Glyphosat, sondern auch einer der weltweit größten Luftverschmutzer und Angeklagter in Verfahren um etwa das Verhütungsprodukt Essure. Diskussionen, die Max Müller in den kommenden Jahren wohl noch häufiger führen werden muss. Aber wer jahrelang den Zorn der Apothekerschaft aushalten musste, hat gewiss auch vor Bayers Kritiker:innen keine Angst. David Zauner
mit drastischen Worten forderte der lettische Ministerpräsident Krisjanis Karins gestern noch härtere Sanktionen gegen Russland: “Wir müssen Putins Wirtschaft nicht nur isolieren, sondern verkrüppeln“. Beim informellen Gipfel der 27 Staats- und Regierungschefs fand sich aber keine Mehrheit dafür, die Öl- und Gasimporte aus Russland zu stoppen, wie Stephan Israel aus Versailles berichtet. Die EU-Kommission soll nun Vorschläge vorlegen, wie Europa seine Abhängigkeit von russischen Energieträgern schon bis 2027 beenden und wie es auf die enorm hohen Energiepreise reagieren kann. Dazu könnte auch eine Preisdeckelung zählen. Allerdings lehnen Deutschland und andere Staaten diese sehr teure Option bislang ab.
Sogar die Schweiz, zu deren obersten Grundsätzen die außenpolitische Neutralität gehört, hat, wenn auch auf Druck aus Washington, die westlichen Sanktionen gegen Russland übernommen. Seither wird in dem Land über das Verständnis der Neutralität diskutiert, aber angesichts der völkerrechtlich klaren Lage wäre ein Abseitsstehen womöglich der eigentliche Neutralitätsbruch gewesen.
Beim Digital Services Act, der sich derzeit im Trilog befindet, stellt sich derzeit die Frage, wer für die Durchsetzung der Regeln zuständig sein wird. Die Landesmedienanstalten sehen diese Aufgabe bei sich, könne doch nur durch das föderale System die nötige Staatsferne gewährleistet werden, sagt Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), im Gespräch mit Torsten Kleinz.
Die Kulisse hätte nicht symbolträchtiger, der Kontrast zum Ernst der Lage kaum größer sein können. Emmanuel Macron hat die Staats- und Regierungschefs der EU gestern zum zweitägigen informellen Gipfel im Schloss von Versailles empfangen. Der französische Präsident mahnte vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zur Einigkeit und Stärke.
Im Fokus dabei, wie die EU ihre Abhängigkeit von russischen Energiequellen reduzieren, ihre Verteidigungskapazitäten stärken und die Wirtschaft widerstandsfähiger machen kann. Es sei möglich, dass Wladimir Putin die Gaslieferungen als Waffe nutzen werde, mahnte Macron am Abend. Europa sei hier abhängig und verwundbar. Die EU müsse sich auf alle Szenarien vorbereiten.
Der lettische Ministerpräsident Krisjanis Karins gehörte zu jenen, die auch öffentlich bei den Sanktionen für eine schnellere Gangart plädierten: “Wir müssen Putins Wirtschaft nicht nur isolieren, sondern verkrüppeln”. Die EU müsse alle russischen Banken vom Zahlungsdienstleister Swift ausschließen und den Import von Öl sowie Gas einstellen. Nur so könne Putin an den Verhandlungstisch gezwungen und der Krieg gestoppt werden.
Die beiden anderen baltischen Staaten sowie Polen fordern laut Diplomaten einen harten Kurs. Zuspruch gab es zudem von EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola: “In diesen Momenten der Krise müssen wir uns daran erinnern, dass Energie politisch ist und schon immer war”. In der Erklärung zum EU-Gipfel heißt es, die EU sei “entschlossen, den Druck auf Russland und Belarus noch weiter zu erhöhen”. Man sei weiterhin bereit, rasch weitere Sanktionen zu verhängen.
Gerät Deutschland hier nach dem Seilziehen um Nord Stream 2 erneut unter Druck? Auf die Frage, ob er einen Gasimportstopp ausschließe, gab Bundeskanzler Olaf Scholz eine ausweichende Antwort: Man habe in den letzten Wochen sehr präzise Sanktionen festgelegt (Europe.Table berichtete), mit Export- und Importrestriktionen sowie massiven Maßnahmen im Bereich Finanzen und Wirtschaft. Diese hätten massive Wirkung gezeigt und würden diese auch weiterhin entfalten. Laut Diplomaten waren beim EU-Gipfel die Befürworter von Energiesanktionen gegen Russland in der Minderheit.
Auf Unterstützung stieß die jüngste Mitteilung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl schon in diesem Jahr um zwei Drittel zu reduzieren. Gemäß dem ursprünglichen Vorschlag sollte die EU zudem bis 2030 ganz ohne Energie aus Russland auskommen. Nun soll das Ziel nun schon 2027 erreicht werden. Ursula von der Leyen verkündete auf Twitter, von den Staats- und Regierungschefs beauftragt worden zu sein, bis Mitte Mai einen Vorschlag mit dem früheren Auslaufdatum zu präsentieren.
Thema auch die steigenden Preise für Energie: “Wir müssen unsere Bürger und Unternehmen schützen”, sagte Macron. Und verwies darauf, dass Frankreich bereits seit vergangenem Jahr eine Preisobergrenze in Kraft habe. Sollten Preise weiter steigen, werde es jedoch dauerhafte und europäische Lösungen brauchen. Man werde der Kommission ein entsprechendes Mandat erteilen.
Von der Leyen bestätigte per Twitter, bis Ende März Optionen für Notfallmaßnahmen vorzulegen und erwähnte explizit vorübergehende Preislimits als Möglichkeit. Es gehe darum, die “Ansteckungseffekte” zwischen den steigenden Gaspreisen und jenen für Strom zu begrenzen.
Deutschland gehört auch hier zusammen mit anderen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden zu den Bremsern, die bisher Änderungen am Marktdesign abgelehnt haben. Die Diskussion um Energiepreisdeckel werde weitergehen, so Diplomaten am Rande des Gipfels. Es lägen bisher keine überzeugenden Modelle vor. Es sei schwierig zu rechtfertigen, warum man alle Energieverbraucher mit Preisobergrenzen indirekt subventioniere und nicht nur besonders belastete Unternehmen und Haushalte. In Frankreich belasten die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen den Staatshaushalt bisher mit gegen 20 Milliarden Euro.
Die Kommissionspräsidentin kündigte ferner an, bis Ende Mai Optionen vorzulegen, um das Design des Strommarktes mit Blick auf die Senkung von CO₂-Emissionen zu verbessern. Darüber will Ursula von der Leyen das Beihilferecht lockern, um Kompensationszahlungen an Industrien zu ermöglichen, die besonders von dem Preisschock betroffen sind. In der Mitteilung der Kommission ist gleichzeitig vorgesehen, dass unerwartete Gewinne von Energiefirmen zusätzlich besteuert werden können. Eigentümer von Gasspeichern sollen zudem verpflichtet werden, bis 1. Oktober ihre Speicher zu 90 Prozent zu füllen.
Das Schloss Versailles sei lange vor dem Angriff von Russland auf die Ukraine als Tagungsort für den informellen EU-Gipfel bestimmt worden, so Diplomaten. Emmanuel Macron richtet das Treffen aus, weil Frankreich derzeit den EU-Ratsvorsitz hat. Für den Präsidenten auch eine Gelegenheit, sich vor der Wiederwahl im April vor seinen Landsleuten als Staatenlenker zu profilieren. Eigentlich hätte es um Europas Wirtschaftsmodell der Zukunft und um die Frage der strategischen Autonomie gehen sollen. Nun war Wladimir Putin im Schloss von Versailles der Elefant im Raum.
Macron erinnerte daran, dass er einst in besseren Zeiten auch den russischen Präsidenten in den historischen Gemäuern empfangen habe. Nichts rechtfertige es, einen Krieg anzufangen, sagt der französische Präsident. Angesprochen auf die Lage in der belagerten Stadt Mariupol warf er Wladimir Putin vor, einen Krieg zu führen, dessen Ziel es sei, Zivilisten zu töten, allen voran Frauen und Kinder. Es werde keine Lösung in den nächsten Stunden und Tagen geben, zeigte sich Macron pessimistisch mit Blick auf eine Waffenruhe.
Für den französischen Präsidenten ist Europas “strategische Souveränität” ein Kernanliegen, das er jetzt auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges beschleunigt vorantreiben will. Einigen im Club geht es dabei manchmal zu schnell. So stieß die französische Idee für einen neuen Verteidigungsfonds (Europe.Table berichtete) schon im Vorfeld des Gipfels auf wenig Gegenliebe. Das Thema dürfte heute am zweiten Gipfeltag diskutiert werden, wenn auch Eurogruppenchef Paschal Donohoe und EZB-Chefin Christine Lagarde dazustoßen werden.
Nach französischen Vorstellungen soll die EU-Kommission ähnlich wie beim Corona-Wiederaufbaufonds Mittel in der Höhe von 200 Milliarden Euro aufnehmen und damit etwa gemeinsame Rüstungsprojekte der Mitgliedstaaten mitfinanzieren. Die Kritiker argumentieren, dass die Mittel aus dem 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft seien.
Meinungsverschiedenheiten gibt es jedoch auch bei der Frage, wie die EU mit den Beitrittsgesuchen der Ukraine, Georgiens und Moldawiens umgehen soll. Osteuropäische Mitgliedstaaten drängen bisher vergeblich darauf, zumindest der Ukraine als Akt der Solidarität rasch den Status als Beitrittskandidat zu gewähren. Beitrittsverhandlungen seien ein langwieriger Prozess und nichts für ein Land im Krieg, so die Mehrheit. “Niemand kann der EU über Nacht beitreten”, sagte der kroatische Ministerpräsident Andrej Plenkovic nach der Diskussion.
Ein Assoziierungsabkommen hat die Ukraine schon, doch die Möglichkeiten sind dort noch nicht ausgeschöpft. Das Land könnte an einer Reihe zusätzlicher EU-Programmen teilnehmen, Regierungsmitglieder regelmäßig zu Ministertreffen in Brüssel eingeladen werden. “Die Ukraine ist Teil unserer europäischen Familie”, heißt es in der Abschlusserklärung. Stephan Israel
Sogar die neutrale Schweiz unterstütze die Sanktionen der EU gegen Oligarchen, Behörden und Unternehmen in Russland, gratulierte der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelensky vergangene Woche. Niemand könne angesichts des russischen Angriffskrieges neutral bleiben. Das besondere Lob kam, nachdem die Schweizer Regierung zuerst gezögert, und sich dann nach massivem Druck aus Washington und Brüssel den Strafmaßnahmen der EU vollumfänglich angeschlossen hatte.
In der Schweiz hat seither eine Diskussion über die Bedeutung der Neutralität eingesetzt. Gleichzeitig ist eine diskrete, aber äußerst lukrative Branche in den Fokus gerückt. Nach Angaben der Schweizer Behörden werden nämlich rund 80 Prozent des russischen Rohstoffhandels in Genf, Zug, Lugano und Zürich abgewickelt. Bisher hat die EU den gesamten Öl- und Gashandel von ihren Sanktionen ausgenommen. Das könnte sich aber bald ändern, nachdem die USA hier vorgelegt haben.
Die Schweiz könnte also rasch wieder in Zugzwang geraten und sich zudem mit unangenehmen Fragen konfrontiert sehen: Wie kommt es, dass das Geschäft mit Rohstoffen aus Russland fast ausschließlich über die Schweiz abgewickelt wird? An den schönen Bergen alleine kann es nicht liegen.
Public Eye, eine regierungsunabhängige Organisation mit Sitz in Bern, hat die Branche schon länger im Visier. Es geht um 500 Unternehmen mit weniger als 5000 Mitarbeitenden. Laut Oliver Classen von Public Eye hat ein Bündel von Gründen für die Konzentration gesorgt. Eine Schlüsselrolle spiele das “günstige Regulierungsklima”, also die geringen Sorgfaltspflichten, wenn es um Bekämpfung von Geldwäscherei und Korruption geht.
Hinzu kommen die niedrigen Steuern, die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten auf dem Schweizer Bankenplatz, die politische Stabilität und natürlich eine gewisse Klusterbildung. In Genf konzentriert sich bei Firmen wie Gunvor und Trafigura das Geschäft mit russischem Öl, während Gazprom von Zug aus den Handel mit Gas betreibt. Dabei kommt abgesehen vom Gold kaum einer der Rohstoffe je in die Schweiz. Oliver Classen spricht von Transithandel. Die Händler in der Schweiz sitzen am Computer und organisieren das Geschäft zwischen Russland und Abnehmern weltweit.
Rund 30 Milliarden Dollar fließen pro Monat dank des Verkaufs von Öl und Gas großteils über die Schweiz nach Russland und füllen dort die Kriegskassen von Wladimir Putin auf. Nichtregierungsorganisationen wie Public Eye warnen seit Jahren, dass der Schweiz beim Rohstoffhandel ein ähnlicher Reputationsschaden wie einst beim Bankgeheimnis drohen könnte.
Nicht nur für russisches Öl und Erdgas, sondern auch für rohstoffreiche und traditionell korruptionsanfällige Länder Afrikas ist die Schweiz dominierender Handelsplatz. Das Bankgeheimnis musste die Schweiz einst nach zähem Widerstand von Politik und Wirtschaft unter Druck aus Washington und Brüssel aufgeben. Der Schweizer Finanzplatz musste auch strenge Regeln gegen Geldwäscherei akzeptieren. Seither praktizieren die Schweizer Banken zumindest gegenüber Kundschaft aus industrialisierten Staaten ihre sogenannte Weißgeldstrategie.
Anders als der Finanzmarkt ist der Rohstoffmarkt auch heute noch kaum reguliert. Das Defizit wird noch durch die Tatsache verschärft, dass Rohstoffhandel und Rohstoffförderung zunehmend verschmelzen. Einige der Schweizer Handelshäuser wie Glencore sind keine reinen Händler mehr und haben ihre Aktivitäten entlang der Wertschöpfungsketten ausgedehnt. Damit multipliziert sich auch die Anfälligkeit für Korruption und Gefahren für den Ruf der Schweiz.
So konstatierte die OECD schon 2018 in einer Länderbeurteilung zur Schweiz, dass der Rohstoffhandel besonders hohe Risiken berge. Dies sei auf die sehr hohen Gewinnmöglichkeiten, die Intransparenz rund um den Verkauf und das Fehlen internationaler Normen für diese Transaktionen zurückzuführen. Die OECD forderte die Schweiz auf, stärkere Strafverfolgungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Korruption zu ergreifen.
In diesem Sinn drängt auch Public Eye die Schweizer Regierung, eine Rohstoffmarktaufsicht ähnlich der Aufsicht für den Finanzmarkt einzurichten. Diese Aufsichtsbehörde müsste sicherstellen, dass die Firmen Sorgfaltsprüfungen entlang der Zulieferkette vornehmen. Die Forderungen sind bisher in Bern auf wenig Gehör gestoßen, im Gegenteil: Das Parlament hat zuletzt Anwälte und Treuhänder explizit von Auflagen aus dem Geldwäschegesetz ausgenommen und so auch eine Lücke für das heikle Geschäft mit den Rohstoffen gelassen.
Zumindest der Handel mit Öl und Gas könnte zwischen Genf und Zug doch noch zum Erliegen kommen, sollte die EU in den nächsten Tagen oder Wochen einen Importstopp beschließen. Schweizer Banken sind bereits zurückhaltend mit neuen Krediten für das heikle Geschäft.
Nach der Entscheidung der Regierung in Berlin, Nord Stream 2 auf Eis zu legen, kam es am Zuger Sitz des Pipelinebetreibers zu einer Massenkündigung: 140 Personen hätten bei der Gazpromtochter ihren Job verloren, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Dabei wird es möglicherweise nicht bleiben. Andere Demokratien und Staaten, die für das Völkerrecht einstünden, müssten sich auf die Schweiz verlassen können, sagte Bundespräsident Ignazio Cassis nach der Übernahme der ersten Sanktionspakete der EU.
Das ist ein Wandel zu früher, denn zumindest bis 1990 hatte die Schweiz nicht einmal UN-Sanktionen befolgt. Seither muss die Regierung die Neutralität immer wieder neu interpretieren. Im Ukraine-Krieg war dabei der Fall völkerrechtlich so klar wie schon lange nicht mehr. Russland ist Aggressor, die Ukraine Opfer. Ein Abseitsstehen wäre da womöglich der eigentliche Neutralitätsbruch gewesen. Ähnlich wird die Schweizer Regierung wohl argumentieren müssen, sollte die EU ihre Sanktionen weiter verschärfen und sich zu einem Importverbot für russisches Gas und Öl durchringen. Stephan Israel
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON)
14.03./16.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die Restrukturierung der Unionsrahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, ein Berichtsentwurf zu Märkten für Kryptoanlagen sowie ein Berichtsentwurf zum Umsetzungsbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität.
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (AFET)
14.03.-15.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem eine öffentliche Anhörung zum Thema “Transatlantische Zusammenarbeit nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine”, der Fahrplan des EAD für Klimawandel und Verteidigung sowie eine Aussprache zur Lage infolge der Aggression Russlands gegenüber der Ukraine und der Invasion der Ukraine durch Russland
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (TRAN)
14.03.-15.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem der Entwurf einer Stellungnahme zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ein Berichtsentwurf zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie ein Dialog mit Thierry Breton (EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen) über den Übergangspfad für den Tourismus.
Vorläufige Tagesordnung
Rat der EU: Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
14.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung steht unter anderem das europäische Semester 2022.
Vorläufige Tagesordnung (Französisch)
Sitzung des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA)
14.03.2022 14:00-17:00 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem ein Berichtsentwurf zu den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen, eine Anhörung zum Instrument gegen Zwangsmaßnahmen zum Schutz des Handels der EU sowie eine Abstimmung über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau.
Vorläufige Tagesordnung
Euro-Gruppe
14.03.2022 15:00 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die fiskalpolitische Koordinierung des Euro-Raums für 2023, der 13. Bericht zur verstärkten Überwachung Griechenlands.
Vorläufige Tagesordnung
Rat der EU: Wirtschaft und Finanzen
15.03.2022 15:00 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die Zustimmung zu den Schlussfolgerungen aus den Haushaltsleitlinien für das Jahr 2023, eine Aussprache über Folgemaßnahmen aus dem Treffen der Finanzminister und der G20-Zentralbankgouverneure sowie die Zustimmung zu den Schlussfolgerungen aus der Umsetzung des Pakets zum elektronischen Geschäftsverkehr.
Vorläufige Tagesordnung (Französisch)
Sitzung des Haushaltsausschusses (BUDG)
16.03.-17.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem verschiedene Stellungnahmen zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2023, der Entwurf einer Stellungnahme zu europäischen grünen Anleihen sowie ein Berichtsentwurf zum Umsetzungsbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität.
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL)
16.03.-17.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem ein Berichtsentwurf zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds sowie der Umsetzungsbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität.
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
16.03.-17.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die Berichterstattung über die interinstitutionellen Verhandlungen zum Digital Markets Act und zum Digital Services Act, eine öffentliche Anhörung zu “Dark Patterns” sowie eine Aussprache mit Margrethe Vestager (Vizepräsidentin der EU-Kommission).
Vorläufige Tagesordnung
Wöchentliche Kommissionssitzung
16.03.2022
Agenda: Auf der vorläufigen Agenda steht die Überprüfung der zentralen Wertpapierverwahrungsstellen.
Vorläufige Tagesordnung
Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI)
16.03.2022 16:45-18:45 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung steht unter anderem ein Berichtsentwurf zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds.
Vorläufige Tagesordnung
Rat der EU: Umwelt
17.03.2022 09:30 Uhr
Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem eine Orientierungsaussprache zu Batterien und Batterieabfällen sowie die Anpassung an die Ziele des Fit-For-55-Pakets.
Vorläufige Tagesordnung (Französisch)
“Es gibt ganz viele Behörden, die kompetent sind, aber das Prinzip der Staatsferne erfüllen nur die Landesmedienanstalten”, sagt Schmid. Auch das Bundesamt für Justiz, das derzeit oft ins Gespräch gebracht werde, könne dies nicht erfüllen. Das Kriterium der Staatsferne hatten Bundestag und Bundesregierung auch beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz missachtet.
Die Folge: Das Verwaltungsgericht Köln hat in der vergangenen Woche wesentliche Bestandteile des Gesetzes faktisch außer Vollzug gesetzt. Eine eigens eingerichtete Abteilung beim Bundeskriminalamt mit etwa 200 Stellen kann daher bis auf Weiteres keine Meldungen der großen sozialen Netzwerke begutachten, sondern bearbeitet stattdessen Hinweise mehrerer Staatsanwaltschaften auf mögliche Straftaten im Internet.
Schmid betont zwar, dass der Handlungsdruck der Politik beim Thema Hassrede verständlich gewesen sei, doch die Ausführung sei von den Regierungsparteien übereilt worden. “Keiner wollte dem anderen widersprechen, weil man im Kampf gegen Hassrede verständlicherweise keine Schwäche zeigen wollte. Dann hat man am Ende der Legislatur noch ein Gesetz zusammengezimmert”, sagt der Behördenchef. Das Urteil aus Köln sei daher keine Überraschung.
Wer die geeignete und zuständige Behörde ist, das ist auch an anderer Stelle hochumstritten. Die Sperre der Staatssender RT (Russia Today) und Sputnik durch Kommission und Rat im Rahmen der Sanktionen gegen Russland sieht Schmid kritisch, da hier die medienpolitische Kompetenz fehle. Auch der Verband Privater Medien Vaunet, hatte sich gegenüber Europe.Table kritisch geäußert und betont, eine staatsferne Aufsicht sei der zielführende Weg bei derartigen Maßnahmen.
“Das einzige Land in Europa, das bereits ein Verfahren gegen RT abgeschlossen hat, ist Deutschland“, sagt Schmid. Bereits seit dem Sommer 2021 hätten die Behörden dem Sender die Grenzen aufgezeigt. So sei der Sender vom Satelliten genommen worden, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte im März Ordnungsgelder verhängt. “Das hat kein anderes europäisches Land geschafft und es war auch nicht die Europäische Kommission”, ergänzt der Behördenleiter.
Wenn die Medienanstalten die Rolle des “Digital Service Coordinators” übernehmen sollten (Europe.Table berichtete), wünscht sich Schmid aber zuvor eine Überarbeitung des Gesetzes. “Es gibt im gesamten europäischen Recht keine Regelung, die vorsieht, dass ein Satellit einer Aufsicht unterliegt. Es gibt auch keinen funktionierenden und zweckmäßigen Haftungsmechanismus für einen Hosting-Provider. Der DSA hält auch keinen Mechanismus vor”, erklärt der Behördenchef.
Seine Bilanz ist daher vernichtend: “Alles bleibt genauso wie es ist – bis darauf, dass es nochmal eine Stufe komplizierter wird.” Da der DSA angesichts der aktuellen politischen Agenda kaum wie geplant innerhalb der französischen Ratspräsidentschaft verabschiedet werden könne (Europe.Table berichtete), bleibe genug Zeit für eine grundsätzliche Überarbeitung.
Insbesondere das breite Haftungsprivileg der Hosting-Provider ist Schmid ein Dorn im Auge. Diese müssen Inhalte selbst in Extremfällen bislang nicht aktiv prüfen. Die Landesmedienanstalt NRW hatte zuletzt mit ihren Sperrverfügungen an deutsche Internetprovider auf Ebene der Domain Name Server (DNS) gegen das Porno-Portal xHamster für Schlagzeilen gesorgt (Europe.Table berichtete). Telefonica kündigte bereits Rechtsmittel gegen die Verfügung an. LfM-Direktor Tobias Schmid ist jedoch zuversichtlich, dass die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung standhalte. Wenn die fünf größten deutschen Endkundenprovider die Sperre umgesetzt haben, sollen weitere Sperrverfügungen an weitere Provider versendet werden.
Schmid sieht derartige Aktivitäten als Nachweis, dass das deutsche System den personell besser ausgestatteten Zentralbehörden in anderen europäischen Ländern nicht unterlegen sei. Das föderale System sorge für die notwendige Staatsferne. Gleichzeitig hätten die deutschen Medienregulierer gezeigt, dass sie effizient arbeiten könnten.
Dazu gehöre aber auch eine klare Arbeitsteilung. So seien einzelne Themenbereiche wie Europapolitik, Aufsicht von Medienintermediären oder die Förderung von Medienkompetenz an einzelne Behörden vergeben worden. Diesen Abteilungen obliege die eigentliche Aufsichtsarbeit, Entscheidungen müssten aber die 14 verschiedenen Landesbehörden gemeinsam abstimmen. Schmid plädierte im Gespräch mit Europe.Table dafür, diese Aufträge zu verstetigen und nicht jedes Mal turnusgemäß neu zu verteilen. Allerdings seien permanente Zuweisungen auch nicht sinnvoll, da man eine Zentralisierung vermeiden müsse.
Für die Beaufsichtigten ist jedoch auf den ersten Blick nicht erkennbar, wann sie mit einer Landesmedienanstalt direkt, mit der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) oder einer der anderen Entitäten der deutschen Medienaufsicht sprechen müssen.
Solchen Problemen will Schmid mit dem Einsatz neuer Software entgegenkommen. Seit dem Frühjahr 2021 setzt die Behörde eine Software ein, die mithilfe Künstlicher Intelligenz nach Medienrechtsverstößen fahnde. “Seitdem wir dieses Tool im Einsatz haben, haben wir 14.000 Fälle identifiziert, von denen sich knapp 9.000 als Rechtsverstöße erwiesen”, sagt Schmid. Der Erfolg habe andere Behörden beeindruckt. So werde die Software derzeit nicht nur in den 13 anderen Medienanstalten ausgerollt. Es gebe auch Anfragen aus Österreich, Spanien, Luxemburg, Frankreich, Belgien und Italien, die Software ebenfalls einzusetzen. Torsten Kleinz
Onlinewerbung als Geschäftsmodell steht aus vielen Richtungen in der Kritik. Auch bei den aktuellen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament zu Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) gibt es erneut unterschiedliche Herangehensweisen, deren Zusammenwirken derzeit noch unklar ist.
Beim DSA steht am kommenden Dienstag der zweite politische und damit erste politisch-inhaltliche Trilog an, doch davor geht es in diesen Tagen unter anderem um die Frage, wie viel Transparenz bei Onlinewerbung auferlegt werden soll. So könnten besonders große Onlineplattformen (VLOPs) etwa dazu verpflichtet werden, nicht nur Zeiträume, Zielgruppen und Auftraggeber von Werbeinhalten, sondern auch, falls abweichend, die für die Werbung zahlenden Stellen offenzulegen.
Beim Digital Markets Act werden derzeit unter anderem Debatten darum geführt werden, wie bei den großen Gatekeepern der Zugang zu Werbe-Ausspieldaten ausgestaltet werden sollte, etwa für Verleger oder Anzeigenwirtschaft. Hierdurch soll einem möglichen Missbrauch der eigenen Stellung entgegengewirkt werden.
Ebenfalls noch ungeklärt ist, wie weit Gatekeepern wie Apple, Amazon, Microsoft oder Google über den DMA verboten werden soll, dass sie anderen Anbietern auf ihren Plattformen bestimmte eigene Technologien vorschreiben wie etwa Browser, Authentifizierungsdienste oder Bezahldienste. Dies würde insbesondere das hochintegrierte Apple-System betreffen, aber auch andere Anbieter müssten hier gegebenenfalls einige Entbündelungsschritte unternehmen.
Eine Annäherung hat sich laut Verhandlungskreisen beim DMA derweil bei der Frage der Datenportabilität ergeben: Sowohl Endnutzer als auch Business-Kunden könnten künftig demnach mit umfangreichen Datenportabilitätsrechten gegenüber Gatekeepern auftreten. Diese Rechte könnten auch verarbeitete und verknüpfte Daten bestimmter Kernanwendungen einschließen. fst
Mit breiter Mehrheit von 635 Ja-Stimmen bei nur 36 Gegenstimmen hat das Europäische Parlament die Einsetzung eines Sonderausschusses beschlossen, der einen möglichen europarechtswidrigen Einsatz der Späh-Software Pegasus des israelischen Herstellers NSO Group untersuchen soll. Der Auftrag des Sonderausschusses umfasst dabei nicht nur dieses spezifische Produkt, sondern auch den Einsatz vergleichbarer Spyware. Dabei soll sowohl der Einsatz durch EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn und Polen als auch der Einsatz von Drittstaaten untersucht werden. Der Auftrag des Sonderausschusses umfasst ausdrücklich auch die Frage, inwiefern der Einsatz für “politische, wirtschaftliche oder andere nicht gerechtfertigte Zwecke” gegen “Journalisten, Politiker, Angehörige von Strafverfolgungsbehörden, Diplomaten, Rechtsanwälte, Geschäftsleute, Zivilgesellschaftsvertreter oder andere” ein Verstoß gegen das Europarecht sei.
Dabei geht es unter anderem um den Verdacht, dass die Spähsoftware unter anderem in Wahlkämpfen missbräuchlich eingesetzt wurde. Auch die Frage, wann die EU-Kommission was über die Vorgänge wusste, soll von dem Sonderausschuss geklärt werden. Binnen 12 Monaten soll das 38-köpfige Gremium zudem Vorschläge erarbeiten, wie auch EU-Institutionen, Mitglieder und Mitarbeiter dieser besser gegen Spyware geschützt werden können.
Anders als ein Untersuchungsausschuss des Bundestages verfügt ein EP-Sonderausschuss jedoch nicht über besondere Rechte wie die Zeugenvorladung oder ein Akteneinsichtsrecht und ist daher auf eine Kooperation durch mitgliedstaatliche Stellen angewiesen.
“Der bereits dokumentierte Einsatz von Spähsoftware gegen Journalistinnen und Journalisten, Anwältinnen und Anwälte und Politikerinnen und Politiker ist äußerst beunruhigend und eine schwere Grundrechtsverletzung”, sagt Hannah Neumann (Grüne/EFA). Dies unterminiere die Demokratie und das Vertrauen in rechtsstaatliche Prozesse und dürfe nicht folgenlos bleiben. “Es ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses, solche Fälle zu untersuchen, Sanktionen zu verhängen und weiterem Missbrauch vorzubeugen.” fst
Es ist der erste sektorspezifische Datenraum der Union: Der Europäische Gesundheitsdatenraum. Anfang April wollte die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag für den European Health Data Space (EHDS) vorlegen. Der Entwurf, den das französische Nachrichtenportal Contexte bereits jetzt öffentlich machte, enthält Regeln, gemeinsame Normen und Praktiken und einen Governance-Rahmen für die primäre und sekundäre Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten.
Demnach räumt die Kommission EU-Bürgern das Recht auf “unverzüglichen, kostenlosen Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten in leicht lesbarer und zugänglicher Form” ein, beispielsweise in einer einheitlichen elektronischen Patientenakte. Jeder Mitgliedstaat muss eine nationale Einrichtung schaffen, die unter anderem die erforderlichen elektronischen Gesundheitsdienste zur Verfügung stellt. Diese Einrichtung muss mit den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten und Infrastrukturen ausgestattet werden, die für die wirksame Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
Damit Menschen ihre Gesundheitsdaten grenzüberschreitend mit Angehörigen der Gesundheitsberufe in anderen Mitgliedstaaten, und zwar in deren Sprache, austauschen können, soll die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der digitalen Infrastruktur MyHealt@EU18 verpflichtend sein.
Mit dem Gesetz will die EU-Kommission außerdem eine dezentrale europäische Infrastruktur für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten schaffen. Hierfür verpflichtet sie die EU-Länder, eine oder mehrere Behörden zu benennen, die für den Zugang zu Gesundheitsdaten zu Forschungs-, Innovations- oder politischen Entscheidungszwecken zuständig sind. Eine EU-weite Infrastruktur zum Austausch und sekundärer Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten werde derzeit durch ein Pilotprojekt im Rahmen von EU4Health vorbereitet (Europe.Table berichtete).
Die Kommission definiert eine Reihe von Datenkategorien für die Sekundärnutzung. Demnach müssen Anbieter elektronischer Gesundheitsdaten sicherstellen, dass mindestens die genannten Kategorien elektronischer Gesundheitsdaten erhoben werden und zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem Daten aus elektronischen Patientenakten, genetische und genomische Daten, Daten aus öffentlichen Registern und klinischen Studien, aber auch einschlägige elektronische Sozialdaten, die sich auf die Gesundheit auswirken, gesundheitsbezogene elektronische Verwaltungsdaten, einschließlich Daten über Leistungsansprüche und Kostenerstattung.
Der Verordnungsentwurf identifiziert außerdem zehn Zwecke, die den Zugang zu den erhobenen Gesundheitsdaten erlauben. Dazu gehören Forschung und Studien im Bereich der öffentlichen Gesundheit, beispielsweise zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung. Öffentlichen Einrichtungen oder Behörden sollen mit den Daten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, wie z. B. Steuerung und Überwachung der gesundheitspolitischen Entscheidungsfindung, Planungs- und Berichterstattungspflichten, Überwachung der Gesundheitsversorgung, Kostenmanagement, unterstützt werden. Die Gesundheitsdaten dürfen außerdem u.a. für nationale, länderübergreifende und EU-weite Statistiken, Bildungs- oder Lehrtätigkeiten, wissenschaftliche Forschung, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten sowie Schulung, Erprobung und Bewertung von Algorithmen in Medizinprodukten genutzt werden.
Laut dem Gesetzesentwurf will die Kommission einen europäischen Ausschuss für Digital- und Gesundheitsdaten sowie zwei Untergruppen zu Primär- beziehungsweise Sekundärdaten einrichten. Der Ausschuss soll aus Vertretern der zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten und der Kommission bestehen. Europäische Institutionen, Gremien und Agenturen, die sich mit Forschung, Gesundheitspolitik oder Analyse befassen, einschließlich der EMA und des ECDC, bekommen einen Beobachterstatus.
Die Verordnung soll am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und gilt nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten. Die Kommission wird den Gesetzesentwurf voraussichtlich am 5. April vorlegen. Am Montag erscheint eine ausführliche Analyse des Verordnungsentwurfes zum European Health Data Space bei Europe.Table. ank
Die Vermieter von Hunderten Flugzeugen in Russland dürften ihren Besitz wegen der Sanktionen so bald nicht wiedersehen. Ein am Donnerstag veröffentlichter russischer Gesetzentwurf lässt erahnen, dass es zu jahrelangem Rechtsstreit um Jets im Wert von zehn Milliarden US-Dollar kommen dürfte. Die Sanktionen des Westens gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine zwingen die westlichen Leasingfirmen, bis 28. März die Verträge mit russischen Airlines aufzulösen. Doch ob sie an ihr Eigentum kommen, ist unklar. Nach dem Entwurf des russischen Verkehrsministeriums soll bei einer Vertragskündigung eine Regierungskommission entscheiden, ob die Flugzeuge zurückgegeben werden können oder in Russland verbleiben muss. Die russischen Airlines könnten die Maschinen außerdem in Russland als ihr Eigentum registrieren lassen und Betriebslizenzen erhalten.
Die Auflösung von grenzüberschreitenden Verträgen und die Rückgabe von Flugzeugen ist geregelt im internationalen Abkommen von Kapstadt, dem auch Russland beitrat. Damit wäre ein geordneter Prozess zur Rückführung von Jets möglich. Aber der russische Gesetzentwurf sei ein Bruch dieser Vereinbarung, erklärte Eddy Pieniazek, Leiter der Analyseabteilung der britischen Luftfahrtberatungsfirma Ishka. Leasingraten sollen nach dem Willen Russlands in Rubel statt in der Vertragswährung Dollar gezahlt werden, was die Summe angesichts des massiven Kursverfalls der russischen Währung schmälern dürfte.
Insgesamt sind fast 780 Flugzeuge von Fluggesellschaften in Russland geleast, davon gehören 515 ausländischen Leasinggebern. Bisher gäben die russischen Airlines die Maschinen nicht zurück, erklärte Luftfahrtexperte Bertrand Grabowski. Nur eine Handvoll Flieger, die im Ausland standen, seien gesichert worden. Der Markt Russland und die führende Fluggesellschaft Aeroflot hätten als sehr zuverlässig gegolten. Doch das politische Risiko sei ausgeblendet worden.
Der Flugzeugleasingbranche, der mehr als die Hälfte der Flugzeuge weltweit im Wert von rund 300 Milliarden Dollar gehört, droht massiver Verlust. Fraglich ist, ob Versicherungen mit Kriegsrisikopolicen einspringen. Experten gehen von einem langwierigen Rechtsstreit darüber aus. rtr
EZB-Präsidentin Christine Lagarde lässt den Zeitpunkt für eine Zinswende offen. Diese könnte “einige Zeit” nach dem Auslaufen der Anleihenkäufe im dritten Quartal erfolgen, sagte Lagarde am Donnerstag nach der EZB-Zinssitzung. Das könne eine Woche oder auch einige Monate danach bedeuten. Lagarde räumte zugleich ein, dass es unterschiedliche Ansichten im EZB-Rat gegeben habe. “Wir haben sehr intensive Gespräche über die aktuelle Wirtschaftslage geführt, über die Aussichten, über die Ungewissheit”, sagte sie.
Angesichts rasant steigender Preise ebnete die EZB zwei Wochen nach Ausbruch des Ukraine-Krieges den Weg für eine Zinswende. Sie signalisierte, ihre milliardenschweren Anleihenkäufe schneller zurückzufahren und im dritten Quartal ganz auslaufen zu lassen. Das gilt als Voraussetzung für eine Abkehr von der Nullzinspolitik. Das Ende der Käufe steht allerdings unter der Bedingung, dass sich die Inflation auf mittlere Sicht auch nach dem Auslaufen der Anleihenkäufe wie von den Währungshütern erwartet entwickelt.
Die EZB ist laut Lagarde angesichts des Ukraine-Kriegs bereit, alles Erforderliche einzuleiten, um Preis- und Finanzstabilität im Euro-Raum sicherzustellen. “Wir werden für reibungslose Liquiditätsbedingungen sorgen und die von der Europäischen Union und den europäischen Regierungen beschlossenen Sanktionen umsetzen”, sagte Lagarde. rtr
Sprich niemals eine:n Apotheker:in auf Max Müller an, und wenn doch, hoffe, dass du schneller rennen kannst.
Max Müller bekam als Gesicht der Online-Apotheke DocMorris jahrelang die geballte Wut der deutschen Apothekerschaft ab. Die Wut über einen Umbruch, über einen Konflikt zwischen den arrivierten Apotheken und den neuen Online-Start-Ups. Müller war und ist für viele nach wie vor die Symbolfigur des Arzneimittel-Versandhandels. “Die blanke Wut und verbale Aggression, die mir als Person entgegengeschlagen ist, hat mich teilweise wirklich fassungslos gemacht”, erinnert sich Müller.
Sein Wechsel zum Pharmariesen Bayer dürfte nicht zuletzt auch einige Apotheker:innen überrascht haben. Von der Konkurrenz wechselte Müller damit zum wichtigsten Partner der deutschen Apotheken. Dort verantwortet er seit Frühjahr 2020 die Public Affairs für Deutschland und EU und kümmert sich um die Nachhaltigkeitsstrategien des Unternehmens. “Public Affairs & Sustainability”, zwei Bereiche, die bei Bayer bestimmt nicht zufällig zusammengelegt wurden.
Spätestens seit der Übernahme von Monsanto 2018 hat Bayer ein Imageproblem. Schlagzeilen von Glyphosat-Prozessen bestimmen das öffentliche Bild. “Nachhaltigkeit ist tief im Kern von Bayer verankert, aber es bedarf viel Erklärung, um es den Stakeholdern, sei es Kundinnen und Kunden, Gesellschaft oder Politik zu vermitteln”, sagt Müller.
Prägend für Müllers war seine Zeit am Aloisiuskolleg in Bonn. “Hier wurden nicht nur Fächer unterrichtet, sondern es wurde auf das Leben vorbereitet”. Natürlich habe an dem katholischen Gymnasium der Glaube eine große Rolle gespielt, aber nie dogmatisch, sondern wertevermittelnd. Seinen ersten Kontakt mit Politik und Öffentlichkeitsarbeit hatte er beim Pressestab des Verteidigungsministeriums. Als junger Wehrdienstleistender habe er zusammen mit den Pressesprechern der Streitkräfte und des damaligen Verteidigungsministers Volker Rühe gearbeitet. “Das war die Zeit rund um Auslandseinsätze, die Kontroverse um die Ausbildung in Hammelburg, den Flugzeugabsturz in Namibia. Das alles hautnah mitzubekommen war faszinierend”.
Anschließend studierte Müller Jura, eine nicht ganz freiwillige Entscheidung. Sein Vater habe ihm erklärt “Du kannst studieren, was du willst: Betriebswirtschaft, Maschinenbau oder Jura”. Bereits in seiner nach dem Studium gegründeten PR-Agentur beriet Müller DocMorris in Rechtsfragen. Die Rechtsstreitigkeit um den Rx-Versandhandel, den Onlinehandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, begleitete Müller den Großteil seiner bisherigen Karriere.
Nach langem Hin und Her zwischen deutschen Gerichten und dem europäischem Gerichtshof, verankerte der Bundestag das Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetz. Damit umgeht Deutschland ein EuGH-Urteil von 2016, nachdem ausländische Versandhandel wie DocMorris sich nicht an deutsche Preisbindungen halten müssen.
Eine Rechtsfrage, die Bayer dieses Jahr beschäftigen wird, ist die EU-Zulassung von Glyphosat. Diese läuft nämlich Ende 2022 aus. Max Müller ist sich bewusst, dass es eine Herkulesaufgabe wird, Bayer aus seiner jetzigen Imagekrise zu holen. Aber er liebe die Herausforderungen und, noch wichtiger, sei überzeugt von dem Unternehmen Bayer.
“Bayer ist nicht nur Glyphosat, auch wenn ich da gar nichts Schlechtes drin sehe”. Was Bayer leiste, entwickle, und erforsche werde von vielen übersehen oder ignoriert. Diese Verkürzungen stünden einer wirklichen Debatte im Weg. Zyniker:innen würden wohl entgegnen, ja stimmt, Bayer ist nicht nur Glyphosat, sondern auch einer der weltweit größten Luftverschmutzer und Angeklagter in Verfahren um etwa das Verhütungsprodukt Essure. Diskussionen, die Max Müller in den kommenden Jahren wohl noch häufiger führen werden muss. Aber wer jahrelang den Zorn der Apothekerschaft aushalten musste, hat gewiss auch vor Bayers Kritiker:innen keine Angst. David Zauner