
AfD-Urteil: Ein Verbotsverfahren rückt näher
Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, er darf die Partei weiter beobachten. Nun versucht die AfD, das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster als Beleg für ihre Erzählung zu nutzen.
Von Franziska Klemenz