Taser im Polizeieinsatz: BMI strebt Gesetzesänderung an. Die Ankündigung von Alexander Dobrindt, der Bundespolizei den Einsatz von Tasern zu ermöglichen, konkretisiert sich: Aus einem Referentenentwurf, der Table.Briefings vorliegt, geht hervor, wie das BMI „Rechtssicherheit mit Blick auf den Einsatz von sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräten“ schaffen will. Der Entwurf sieht vor, welche Waffen künftig zum Einsatz kommen dürfen. Bisher sind das „die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen, Reizstoffe und Explosivmittel“.
Das BMI will diese Liste nun um „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ ergänzen. In Rheinland-Pfalz nutzt die Polizei Taser bereits, Baden-Württemberg tritt demnächst in die Testphase ein. Kritiker warnen unter anderem vor Gefahren für Herzkranke, gegen die Taser eingesetzt werden und befürchten, dass Beamte im Vergleich zur Schusswaffe zu leichtfertig zum Taser greifen könnten. Gewerkschaften befürworten den Einsatz, mancher Polizeiwissenschaftler warnt, dass die Abwägung zwischen möglichen Waffen Zeit kostet, die tödlich enden könne. Franziska Klemenz