Table.Briefing: Europe

ETS: Lob und Kritik am Berichtsentwurf + Dröge: CBAM wird überbewertet + KI-Verordnung

  • Reaktionen auf ETS-Berichtsentwurf
  • Susanne Dröge: “CBAM wird leider überbewertet”
  • EU-Monitoring
  • KI-Verordnung: ENVI fordert mehr Umweltschutz
  • Streit um schärfere Flottengrenzwerte
  • EuGH weist Klage gegen Stickoxid-Grenzwerte zurück
  • Kommission erteilt Schiffbauer-Deal Absage
  • Tagebau Turów: Tschechien gesprächsbereit
  • Vorwürfe gegen Xiaomi: BSI findet nichts Auffälliges
  • Nach Shell-Urteil: Umweltschützer nehmen weitere Konzerne ins Visier
  • Portrait: Pascal Canfin: Macrons Mann in Brüssel
  • Apéropa: Energiepreis-Anstieg und die Suche nach Ursachen
Liebe Leserin, lieber Leser,

die Situation an der russisch-ukrainischen Grenze spitzt sich weiter zu. Nach dem Scheitern des Treffens des NATO-Russland-Rates droht die Lage noch immer zu eskalieren und der Ton auf beiden Seiten wird schärfer. Auf Genf und Brüssel folgte am Donnerstag Wien als Schauplatz der Krisendiplomatie. Doch auch bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kamen die Parteien einer Lösung nicht näher.

Moskau beharrt auf seinen Forderungen und während Russland weitere Truppen an der Grenze stationiert nehmen die Warnungen vor einem bewaffneten Konflikt zu. Der polnische Außenminister und neue OSZE-Vorsitzende Zbigniew Rau erklärte am Donnerstag, die Kriegsgefahr für Europa sei so hoch, wie seit 30 Jahren nicht mehr.

Im französischen Brest tagten derweil gestern die EU-Außen- und Verteidigungsminister. Der hohe Vertreter der EU, Josep Borell, kündigte am Rande des Treffen an, die Ereignisse in der Ukraine würden sich auch auf die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 auswirken. Es sei schließlich schwer vorstellbar, dass auf der einen Seite über Sanktionen gegen Russland nachgedacht und auf der anderen Seite eine Genehmigung für das Projekt erteilt werde. Deutschlands Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hingegen forderte, die Gasleitung “nicht in den Konflikt hineinzuziehen” während Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) unermüdlich für ein geschlossenes Auftreten und einen gemeinsamen Kurs der EU plädierte.

Von einem solchen kann auch beim Klimaschutz derzeit keine Rede sein. Zwar hat sich die EU zum Ziel gesetzt, den Großteil des Fit-for-55-Klimapakets bis zum Ende des Jahres zu einem Abschluss zu bringen und die Dossiers nehmen zusehends an Fahrt auf. Mit ihnen aber auch die Auseinandersetzungen und die Gräben sitzen teils tief.

Zentraler Baustein des Maßnahmenbündels ist die Reform des europäischen Emissionshandels. Entsprechend groß ist das Interesse am Berichtsentwurf aus dem EU-Parlament, dessen Inhalte wir Ihnen bereits gestern kurz vorgestellt haben. Sowohl kritische als auch lobende Worte kommen von vielen Seiten, wie Lukas Scheid analysiert. Dabei bleibt der Text von Berichterstatter Peter Liese (EVP) nah am Kurs der Kommission. Eine der Änderungen: Ein Rückhaltebecken für Emissionszertifikate. So soll der Schutz vor Cabon Leakage auch dann garantiert werden, wenn der CO2-Grenzausgleich nicht wie geplant funktioniert.

Letzteren hält Susanne Dröge generell für überbewertet. Die Ökonomin ist Klimapolitikexpertin bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Im Interview erklärt sie, warum der Grenzausgleich nur ein kleines Mosaiksteinchen darstellt, wo aus ihrer Sicht die innereuropäischen Spannungen beim Klimaschutz herrühren und warum sie dennoch optimistisch ist.

Ihr
Timo Landenberger
Bild von Timo  Landenberger

Analyse

ETS-Reform: Nicht mehr Belastung als nötig

Es gebe viel Positives darin (Europe.Table berichtete), sagt Michael Bloss (Grüne/EFA) über den Berichtsentwurf zur ETS-Reform seines Kollegen im ENVI-Ausschuss des EU-Parlaments. Bloss Aufgabe als Schattenberichterstatter der Grünen wird es sein, Peter Lieses Report zur EU-ETS-Reform genaustens zu analysieren und bis zum 16. Februar 2022 Änderungsanträge einzureichen.

Bei vielen Punkten geht es um Details: Die Schifffahrt möglichst schnell in den ETS aufzunehmen ist ganz im Sinne von Bloss. Etwa 90 Prozent des Welthandels erfolgt auf dem Seeweg, bei einem Drittel der weltweiten Schiffsbewegungen liegt Ziel- oder Abfahrtshafen in der EU. 2018 verursachten diese insgesamt 140 Millionen Tonnen CO2.

Ab 2025 und damit ein Jahr früher als von der EU-Kommission angedacht plant Liese die Aufnahme des Maritim-Sektors in den ETS, um Schiffsemissionen zu reduzieren. Allerdings bezieht sich Lieses Vorschlag nur auf CO2 und Methan. Für die anderen Treibhausgase der Schifffahrt fordert er bis Ende 2026 eine entsprechende Bewertung der Kommission hinsichtlich der Klimaauswirkung. Der grüne Schattenberichterstatter hält das nicht für notwendig: Die Daten seien bereits da, die Auswirkungen anderer Treibhausgasemissionen seien bekannt und sollten unverzüglich in das ETS einbezogen werden, so Bloss.

Zudem hätten die Grünen gerne gesehen, dass Emissionen von Schiffen, die zwischen der EU und Drittstaaten verkehren, vollumfänglich bepreist werden. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, nur die Hälfte des Weges im ETS zu berücksichtigen. Lieses Ansatz zur ETS-Reform dagegen ist, bilaterale Verträge zwischen der EU und ihren Handelspartnern zur Treibhausgasreduktion abzuschließen. So würden sich beispielsweise die USA und die EU auf einen CO2-Preis auf der Route New York-Rotterdam einigen. Die Einnahmen daraus könnten dann entweder jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden oder in gemeinsame Klimaschutzprojekte fließen, erklärt Liese im Gespräch mit Europe.Table.

Keine schnellere Reduzierung der Zertifikate geplant

Der größte Kritikpunkt für Bloss ist, dass Lieses Berichtsentwurf zur ETS-Reform zu nah am EU-Kommissionsvorschlag geblieben ist. Bloss und die Grünen fordern einen festgesetzten Mindestpreis pro Tonne CO2 von 60 Euro. Dieser sei notwendig, um den Kohleausstieg voranzutreiben. Außerdem will Bloss die jährliche Reduktionsmenge (Linear Reduction Factor/LRF) erhöhen. Die EU-Kommission hatte einen LRF von 4,2 Prozent für den bereits bestehenden ETS und 5,15 Prozent für den neuen ETS 2 für Gebäude und Straßenverkehr vorgeschlagen. Liese steht zu diesem Niveau.

Weitere zentrale Forderung von Bloss: 400 Millionen Emissionszertifikate auf einen Schlag zu löschen, um ungenutzte Zertifikate auf dem Markt loszuwerden, die den CO2-Preis niedrig halten. Auch das lehnt Liese ab und begründet dies mit dem europäischen Klimagesetz. Die Menge an Zertifikaten sei am Reduktionsziel von 55 Prozent gemessen, erklärt der CDU-Abgeordnete. Zertifikate zu löschen hieße, darüber hinauszugehen und bedeute eine höhere Belastung für Menschen und Industrie als nötig.

Bei der Erweiterung des Emissionshandels auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ist Liese ebenfalls weitgehend mit dem Kurs der Kommission einverstanden. Hierfür soll es ein zweites ETS parallel zum bestehenden geben. Allerdings will Liese die Einführung auf 2025 und damit um ein Jahr vorverlegen, aber Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit einräumen, erst zwei Jahre später hinzuzukommen, wenn sie dennoch ihre CO2-Reduktionsziele in beiden Sektoren erreichen. Dies ist als Kompromissvorschlag zu verstehen, der die Gegner des ETS 2 überzeugen soll.

Die Grünen seien nicht grundsätzlich dagegen, sagt Bloss. Doch sie hätten noch einige offene Fragen, da man sich noch nicht sicher sei, ob ein zweites ETS einen positiven Effekt aufs Klima mit sich bringen würde. Bloss bevorzugt deshalb strengere CO2-Flottengrenzwerte für den Straßenverkehr (Europe.Table berichtete) als Instrument, um Emissionen im Straßenverkehr zu senken.

Dahinter steckt auch, dass die Bevölkerung in einigen Ländern bei steigenden CO2-Preisen Probleme bekommen könnten, sich das Heizen und Mobilität noch zu leisten. Die Brennstoffpreise sind sehr unterschiedlich in den Mitgliedstaaten, sodass ein EU-weiter CO2-Preis die Länder unterschiedlich hart treffen würde. Deutschland gehört zu den stärksten Befürwortern des ETS 2.

ETS 2: In Deutschland unkritisch

Für deutsche Verbraucher:innen würden die frühere Einführung des ETS 2 keinen Unterschied machen, erklärt Thomas Bobinger, Referent EU-Binnenmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): “Der zu erwartende Preis im ETS 2 liegt bei 50 Euro pro Tonne. Im deutschen Brennstoff-Emissionsgesetz ist für 2025 ein Preis von 55 Euro pro Tonne angesetzt.” Bei einer Überführung des deutschen BEHG ins ETS 2 könnten private Verbraucher:innen womöglich sogar Geld sparen, so Bobinger. Zudem fordert der VZBV, dass Einnahmen des ETS 2 vollständig zurück an die Verbraucher:innen fließen, “um ihnen beim Übergang zu CO2-neutralem Verhalten finanziell zu helfen”.

Deutlicher kritischer sieht Bobinger dagegen, dass die kostenlosen Zuteilungen für die Industrie auch nach Lieses Vorschlag zur EU-ETS-Reform noch bis 2035 bestehen bleiben. Es könne nicht angehen, dass die ärmsten Verbraucher:innen, die ihre Wohnung minimal heizen, für jede Kilowattstunde einen CO2-Preis bezahlen, aber große Unternehmen weiterhin kostenlos Zertifikate zugeteilt bekommen, so Bobinger. “Diese freien Zertifikate gehören abgeschafft.”

Liese hält sich an den Kommissionsvorschlag, die freien Zuteilungen in den vom CBAM betroffenen Sektoren über zehn Jahre hinweg jährlich um zehn Prozent zu reduzieren (Europe.Table berichtete), während der CBAM um denselben Faktor schrittweise eingeführt wird. Die schwedische Schattenberichterstatterin Emma Wiesner (Renew) würde diese Einführungsphase gerne beschleunigen und den CBAM bereits nach fünf Jahren vollumfänglich einführen. Die Grünen um Michael Bloss wollen die freien Zuteilungen sogar bereits bis 2025 durch den CBAM ersetzen.

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußerte sich bei der Jahresauftakt-Pressekonferenz des Verbands grundsätzlich kritisch zum CBAM: “Wir warnen davor, ein bestehendes funktionierendes System durch ein System abzulösen, von dem wir noch nicht wissen, wie es sich auswirken wird“, sagte er bezüglich der geplanten Ablösung der freien Zuteilung durch den CBAM. Vor diesem Hintergrund müsse man auch die Reduzierung der kostenlosen Emissionszertifikate sehen, so Lang. “Man muss alles dafür tun, dass es nicht zu Carbon Leakage kommt.”

Reserve als Schutz vor Carbon Leakage

Dabei sieht Lieses Berichtsentwurf zur EU-ETS-Reform einen zusätzlichen Schutz vor Carbon Leakage vor. Er möchte die kostenlosen Zertifikate, die durch die Einführung des CBAM wegfallen würden, vorerst in eine Reserve legen. Sollte der CBAM als Schutz vor Carbon Leakage nicht ausreichen, könnten die Reserve-Zertifikate an die betroffenen Industrien rückwirkend zugeteilt werden. Anne Gläser von der Umweltorganisation Germanwatch hält das allerdings für ein zu großes Zugeständnis an die Industrie. “Wir brauchen einen effektiven CBAM und nicht noch mehr kostenlose Zertifikate. Die Gefahr besteht, dass die Industrie sich zurücklehnt, weil sie denkt, sie würde weiterhin freie Zertifikate bekommen.”

Das Prinzip der Reserve sieht sie jedoch grundsätzlich positiv. Die kostenlosen Zuteilungen müssten nur viel schneller sinken, sagt Gläser, sodass ein Teil der Zertifikate in die Reserve kommt und anschließend wieder freigegeben würden. “So rum macht es Sinn, nicht jedoch mit der gleichbleibend niedrigen Reduktionsrate von zehn Prozent.”

An besonders vorbildliche Industrieanlagen bei der Dekarbonisierung will Liese durch ein Bonus-Malus-System sogar noch größere finanzielle Geschenke verteilen. Anlagen, deren Treibhausgasemissionen unter dem Durchschnitt von zehn Prozent der effizientesten Anlagen eines Sektors liegen, erhalten zusätzliche Zertifikate. Unternehmen, deren Emissionen über dem Durchschnitt liegen, müsste mit Kürzungen der kostenlosen Zuteilungen rechnen. Anlagen, die gar keine Emissionen mehr verursachen und somit aus dem ETS rausfallen würden, sollen nach Liese weitere fünf Jahre kostenlose Zertifikate als Belohnung erhalten.

Der Berichterstatter schlägt vor, dass alle Teilnehmer am ETS Klimaneutralitätspläne vorlegen, sodass das Abschneiden bei der Dekarbonisierung anhand dieser Pläne gemessen werden kann. Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie, warnt jedoch vor einer solchen Bedingung: “In der Praxis könnte das zu einer erheblichen Kürzung der kostenlosen Zertifikate führen, da in vielen Bereichen noch nicht klar ist, welche Technologien sich am Ende durchsetzen.” Verpflichtende Klimaneutralitätspläne seien ohnehin nicht nötig, so Entrup, da der Markt bereits einen CO2-Preis setze, den Unternehmen automatisch in ihre Klimaschutzstrategie übersetzen würden.

Das EU-Parlament könnte sich dennoch für solche verpflichtenden Klimaneutralitätspläne für Unternehmen entscheiden, denn neben Liese unterstützt auch Renew-Berichterstatterin Emma Wiesner die Pläne.

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    Susanne Dröge: “CBAM wird leider überbewertet”

    Susanne Dröge: CBAM, Carbon Leakage, ETS-Reform

Susanne Dröge ist Senior Fellow bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Sie forscht zu den Zusammenhängen zwischen Klimapolitik und Außenhandel.
    Susanne Dröge ist Senior Fellow bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Sie forscht zu den Zusammenhängen zwischen Klimapolitik und Außenhandel.

    Frau Dröge, wie lautet Ihr klimapolitisches Fazit für 2021? Überwiegt der Optimismus über das Erreichte oder die Skepsis über das, was noch vor uns liegt?

    Positiv ist, dass die USA wieder proaktiv dabei sind. Dieses “Window of Opportunity” wurde global betrachtet genutzt. Aber bei der Umsetzung von Klimaschutz und Klimafinanzierung ist eindeutig zu wenig passiert. Für Europa bin ich optimistischer.

    Woran liegt das?

    Das Fit-for-55-Paket wurde anhand der europäischen Klimaziele entwickelt. Es ist erstaunlich, dass der bewährte Prozess der europäischen Gesetzgebung trotz der Pandemie so gut voranschreitet. Aber klar, es ist noch nicht alles in trockenen Tüchern und es gibt einige Herausforderungen im Innenverhältnis der EU.

    Eine ist die Reform des Emissionshandels (ETS). Kaum stiegen im vergangenen Jahr die Energiepreise, wuchs auch der Protest von Mitgliedstaaten gegen die Klimapolitik der EU. Vor allem der ETS wurde von einigen Ländern heftig attackiert. Wieso ist die europäische Klimapolitik einigen Mitgliedstaaten immer noch so ein Dorn im Auge?

    Das hat auch historische Gründe. Während der EU-Osterweiterung 2004, als unter anderem Polen, Ungarn und Tschechien dazu kamen, nahm die ganze Klimapolitik erst Fahrt auf. Sie war in den Verträgen noch gar nicht so dominant. Die ganzen Länder wollten unbedingt Mitglied werden, und was sie da unterschrieben haben, war ihnen wahrscheinlich gar nicht so klar. Dann kamen sozusagen die Teenie-Jahre, sie haben pubertiert und immer häufiger auch “Nein” gesagt. Dagegen zu sein gehörte lange zum osteuropäischen Selbstverständnis. Jetzt sind sie erwachsen und möchten ihre eigenen Interessen durchbringen. In dieser Gemengelage ist es auch kein Wunder, dass die Debatte über die Klimapolitik wieder hochkommt angesichts der Energie- und CO2-Preise.

    Halten Sie die Sorgen beispielsweise in Polen denn für berechtigt?

    Ja, natürlich. Die Situation bereitet ja nicht nur den Polen Probleme. In diesem Tempo steigende Preise sind etwas, mit dem man in vielen Ländern erst einmal umgehen lernen muss. Die Frage ist nur: Wie wird das politisch genutzt? Jetzt mehr Regulierung für den ETS zu fordern (Europe.Table berichtete), ist ein natürlicher Reflex. Aber Polen hatte in jeder Phase des ETS Ausnahmeregelungen, zum Beispiel dafür, dem Energiesektor Emissionsrechte weiterhin kostenlos zuzuteilen. Es ist einfach Teil des Verhandlungsprozesses, dass sie mehr Rücksicht für ihre Belange einfordern. Das hat auch Tradition.

    Und ist das aus polnischer Sicht Erfolg versprechend?

    In der Vergangenheit hatte die polnische Regierung damit häufig Erfolg. Sie wurde entweder mit Geldangeboten gelockt, jetzt gibt es den “Just Transition Fund” für den Kohleausstieg und möglicherweise einen Klima-Sozialfonds für die ETS-Erweiterung (Europe.Table berichtete). Die Forderungen gehen durch die steigenden Preise natürlich nach oben und die EU muss sich immer neue Möglichkeiten ausdenken, wie man den Staaten entgegenkommen kann.

    Sonderregelungen für manche Länder denkbar

    Wie könnte eine Einigung auf eine ETS-Reform aussehen, mit der sowohl die Regierungen in Polen, Ungarn und Tschechien leben können als auch Frans Timmermans, der um keinen Preis die Ambitionen des Fit-for-55-Pakets herunterschrauben will?

    Es könnte wieder Sonderregeln für manche Länder geben. Entweder durch andere Zuteilungsregeln für ihre Unternehmen oder durch mehr Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve, was den Preis dämpfen könnte.

    Der ETS für Gebäude und Verkehr könnte einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen des Fit-for-55-Pakets werden. Die Liste der Gegner des Vorhabens ist länger als die der Unterstützer. Frankreich zählt zu den Gegnern, muss aber jetzt plötzlich die Debatte im Rat anleiten. Was erwarten Sie diesbezüglich von der französischen Ratspräsidentschaft?

    Frankreich hat durch den Wahlkampf ein Problem. Emmanuel Macron darf kurz vor den Wahlen im April nicht mehr auftreten, da sind die Franzosen sehr strikt. Das wird nicht so eine starke Präsidentschaft, wie man sie sonst haben könnte, auch wenn es darum geht, die europäische Klimapolitik voranzubringen. Ich erwarte deshalb, dass es in den Verhandlungen und vielleicht auch im Trilog noch einmal Rückschläge geben wird. Das Parlament will bis April mit allen Dossiers des Pakets fertig sein und nahtlos in den Trilog übergehen. Man kann nicht ausschließen, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden kann, weil die Verhandlungen stocken.

    Wie dramatisch wäre das?

    Das wäre keine Katastrophe – beim ETS können auch rückwirkend Reformen durchgeführt werden. Bei anderen Dossiers wäre das Signal aber einfach das falsche. Der CO2-Grenzausgleich soll zu Beginn 2023 starten, was schon jetzt eher unrealistisch ist. Wenn er irgendwann im Jahr 2023 kommen soll, wäre es schon besser, wenn der Trilog im Zeitplan bliebe. Frankreich kann natürlich jene Projekte, die fortgeschritten sind, in den nächsten Wochen finalisieren, andere Teile des Pakets brauchen die Unterstützung Deutschlands.

    Klimaclubs könnten Prozesse beschleunigen

    Dann wäre da noch Olaf Scholz’ Idee sogenannter Klimaclubs. Sie haben das gleiche Ziel wie der CBAM: Carbon Leakage verhindern und industrielle Dekarbonisierung im EU-Ausland vorantreiben. Wie unterscheiden sich die beiden Ansätze überhaupt?

    Der Klimaclub strebt an, dass man eine exklusive Ländergruppe mit gleichen Ideen bildet. Der CBAM ist ein Clubgut, mit dem man sich in dieser exklusiven Runde gegenseitig Vorteile garantiert, die automatisch zu Nachteilen für Nicht-Mitglieder werden. Er ist maßgeschneidert auf den europäischen ETS, um mit Carbon Leakage und dem geplanten Wegfallen der freien Zuteilungen umzugehen. Das eine ist kein Ersatz für das andere.

    Warum dann überhaupt die Klimaclubs?

    Dahinter steckt der Wille, die internationale Klimapolitik mit neuem Schwung zu versehen. Einen Club der Industrieländer gibt es mit der G7 beispielsweise schon und er böte die Möglichkeit, in der Klimapolitik in dieselbe Richtung zu gehen und internationale Prozesse zu beschleunigen. Der CBAM ist zudem nur ein kleines Mosaiksteinchen und wird leider überbewertet. Denn er greift nur bei fünf Sektoren, soll erst in 14 Jahren voll umgesetzt werden und muss WTO-konform sein. Daher dauert die Implementierung und es gibt das Risiko von handelsrechtlichen Konflikten. Mehr als ein Bekenntnis zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Carbon Leakage ist daher vom G7-Club nicht zu erwarten. Die USA zum Beispiel liebäugeln mit dem CO2-Grenzausgleich, haben aber keinen nationalen CO2-Preis, der dafür die Voraussetzung ist – jedenfalls aus WTO-Perspektive. Der CBAM ist der falsche Fokus für die G7 in 2022, hier spielt nicht die Musik.

    Effektivität des CBAM gegen Carbon Leakage

    Auch nicht, wenn der Umfang des CBAM erweitert wird, wie zuletzt im Berichtsentwurf des Berichterstatters Mohammed Chahim vorgeschlagen (Europe.Table berichtete)? Chemikalien, Wasserstoff und Polymere könnten hinzukommen.

    Die Idee war ja, mit wenigen Sektoren erst einmal zu testen, ob der CBAM gegen Carbon Leakage effektiv sein kann. Jede Erweiterung des CBAM auf CO2-intensive Produkte wirkt sich auf den Klimaschutz aus. Ob das allerdings signifikant ist oder es auch Ausweichmanöver geben wird, ist offen. Der CBAM sollte daher mit einer Testphase sowie regelmäßigen Bewertungen seiner Effektivität ausgestattet werden.

    Chahim hat auch vorgeschlagen, den CBAM schneller zum Laufen zu bringen und die kostenlosen Zuteilungen früher abzuschaffen. Statt in 14 Jahren würde er schon in sieben Jahren vollumfänglich die kostenlosen Zuteilungen ersetzen.

    Die Ausdehnung der Einführung durch die Kommission ist ja dem Lobbying der Industrie und der Mitgliedstaaten für eine verlängerte freie Zuteilung zuzuschreiben. Auch das EU-Parlament hat eine frühere Abschaffung bisher abgelehnt. Chahim bringt also erneut in das EP ein, dies eher zu beenden. Zudem kann die Kommission nicht wissen, ob der CBAM gut gegen Carbon Leakage funktioniert. Ich denke, es ist damit ein Poker um einen Kompromiss im EP, die Parallelphase (CBAM plus freie Zertifikate) zu verkürzen.

    Wo spielt Ihrer Meinung nach stattdessen die Musik?

    Die kurzfristigen Themen sind: Bekommt man die großen Verbraucherländer dazu, ihre CO2-Reduktionszusagen zu implementieren und die Kohle tatsächlich herunterzufahren? Und bekommen es die G7-Chefs tatsächlich auf die Reihe, gute Finanzierungsangebote zu machen, damit die Dekarbonisierung vorankommt? Wenn das Interesse zwischen den Geber- und Nehmerländern mit Blick auf industrielle Sektoren das gleiche ist, kann die Dekarbonisierung schneller vorankommen, ohne den Weg über Klimaclub-Gründungen oder langwierige Gesetzesvorhaben wie den CBAM. Bei der Umsetzung und Finanzierung unmittelbarer Klimaschutzvorhaben spielt die Musik.

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      EU-Monitoring

      14.01.2022_Monitoring

      Plenartagung des EU-Parlaments: Wahlen des Parlaments-Präsidiums
      17.01.-20.01.2022
      Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung der Plenarwoche stehen die Wahlen zum Präsidium des EU-Parlaments im Mittelpunkt. Am Montag werden die Kandidaten bekanntgegeben, am Dienstag wird die Präsidentin (09:30-10:15 Uhr), am Dienstag/Mittwoch werden die Vizepräsidenten und am Mittwoch/Donnerstag werden die Quästoren des Parlaments gewählt.
      Vorläufige Tagesordnung

      Rat der EU: Landwirtschaft und Firscherei
      17.10.2022 10:00 Uhr
      Akteure: Landwirtschafts- und Fischereiminister:innen
      Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung steht die Vorstellung des Programms des französischen EU-Ratsvorsitzes im Bereich Landwirtschaft und Fischerei, die Information der EU-Kommission zur Marktlage in der Landwirtschaft sowie die Mitteilung der EU-Kommission über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe.
      Vorläufige Tagesordnung Programm der französischen Ratspräsidentschaft

      Euro-Gruppe
      17.01.2022 15:00 Uhr
      Akteure: Wirtschafts- und Finanzminister der Euro-Staaten
      Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die wirtschaftliche Stabilität im Euro-Raum sowie politische Antworten auf Schwachstellen von Unternehmen und strukturelle Entwicklungen nach COVID-19.
      Vorläufige Tagesordnung

      Plenartagung des EU-Parlaments: Trauerfeier für David Sassoli
      17.01.2022 18:00-20:00 Uhr

      Wöchentliche Kommissionssitzung
      18.01.2022
      Akteure: EU-Kommission
      Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung steht ein Maßnahmenpaket für die Hochschulbildung, das die “Europäische Strategie für Hochschulen” sowie eine effektive Zusammenarbeit im Hochschulbereich umfasst. Im Anschluss findet voraussichtlich gegen 15:00 Uhr eine Pressekonferenz statt.
      Vorläufige Tagesordnung Pressekonferenz Live Europäische Strategie für Hochschulen

      Rat der EU: Wirtschaft und Finanzen
      18.01.2022 10:00 Uhr
      Akteure: Wirtschafts- und Finanzminister:innen
      Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die Richtlinien zur Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für multinationale Konzerne in der Europäischen Union, die Vorstellung der Prioritäten der französischen EU-Ratspräsidentschaft, die Vorbereitung des Treffens der Finanzminister und
      Zentralbankpräsidenten der G20 im Februar 2022 sowie die Vorstellung der Prioritäten des deutschen G7-Vorsitzes.
      Vorläufige Tagesordnung

      Plenartagung des EU-Parlaments: Rede von Emmanuel Macron
      19.01.2022 11:30-14:00 Uhr
      Agenda: Der französische Präsident Emmanuel Macron stellt das Programm der französischen EU-Ratspräsidentschaft vor.
      Programm der französischen Ratspräsidentschaft

      Plenartagung des EU-Parlaments: Fazit Europäischer Rat, Digital Services Act
      19.01.2022 14:30-23:30 Uhr
      Akteure: IMCO, EU-Kommission, Europäischer Rat
      Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem das Fazit des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission zum Treffen des Europäischen Rats vom 16.12.-17.12.2021 sowie eine Aussprache zum Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zum Digital Services Act (DSA).
      IMCO-Bericht

      Informelles Treffen der Umwelt- und Energieminister:innen
      20.01.-22.01.2022
      Agenda: Die Umwelt- und Energieminister:innen treffen mit Frans Timmermans (Vizepräsident der EU-Kommission), Kadri Simson (EU-Kommissarin für Energie) und Virginijus Sinkevičius (EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei) zusammen, um sich über aktuelle Themen auszutauschen.
      Informationen

      EuGH-Urteil zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn
      20.01.2022
      Akteure: EuGH, Lufthansa, EU-Kommission
      Agenda: Der Europäische Gerichtshof urteilt über die durch die Lufthansa veranlasste Anfechtung von staatlichen Beihilfen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011.
      Anfechtung

      EuGH-Urteil zur Rücknahme der kostenlosen Zuteilung von Luftverkehrsemissionszertifikaten
      20.01.2022
      Akteure: EuGH, Air Berlin, Deutsche Emissionshandelsstelle
      Agenda: Der Europäische Gerichtshof urteilt darüber, ob die Rücknahme der kostenlosen Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten an Air Berlin durch die Deutsche Emissionshandelsstelle aus dem Februar 2018 rechtmäßig ist. Air Berlin hatte im Oktober 2017 die Luftverkehrstätigkeit wegen Insolvenz eingestellt. Der Insolvenzverwalter der Air Berlin hat gegen die Rückname der Treibhausgasemissionszertifikate Rechtsmittel eingelegt.
      Schlussanträge

      News

      KI-Verordnung: ENVI will den Umweltschutz stärken

      Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur künstlichen Intelligenz (KI-Verordnung) sieht keinen ausreichenden Schutz der Umwelt vor. Zu diesem Ergebnis kommt die Renew-Abgeordnete Susana Solís Pérez in ihrem Entwurf einer Stellungnahme. Diese soll im Frühjahr den federführenden Ausschüssen für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vorgelegt werden. Bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) forderte sie, die KI-Systeme im Bereich Umwelt neben der Gesundheit, der Sicherheit und dem Schutz der Grundrechte als KI mit hohem Risiko einzustufen.

      Weitere Ausschussmitglieder bekräftigten diese Forderung. Der S&D-Abgeordneter César Luena sprach sich zudem für den Einsatz von “grünen Algorithmen” aus. Solís Pérez warnte jedoch in diesem Zusammenhang vor unverhältnismäßiger Bürokratie: “Der CO2-Fußabdruck ist wichtig, aber wir müssen dafür sorgen, dass sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen hält”, sagte sie.

      Unterscheidung Hauptnutzer und Empfänger

      Im Bereich Gesundheit sollte, so Solís Pérez, die KI-Verordnung zwischen Anwendern und Empfänger unterscheiden. Bei Anwendungen im Gesundheitswesen sei diese Unterscheidung von großer Bedeutung. “Wir können den Ärzten als Hauptnutzer und Patienten als Empfänger nicht dieselben Pflichten auferlegen”, sagte sie.  In ihrem Entwurf schlägt sie daher eine neue Definition des Begriffs “Endbegünstigte” vor. Diese soll Patienten “ein angemessenes Maß an Transparenz sowie die Bereitstellung spezifischer Informationen” garantieren.

      Bedenken äußerten sowohl Solís Pérez als auch Deirdre Clune von der EVP angesichts des ihrer Ansicht nach fehlenden kohärenten Regulierungskonzeptes. Da es sich bei der KI-Verordnung um eine horizontale Gesetzgebungsinitiative handele, sei davon auszugehen, dass sich das Gesetz mit mehreren derzeit geltenden EU-Verordnungen, beispielsweise der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder der Medizinprodukteverordnung, und mehreren künftigen Gesetzgebungsinitiativen, wie die Initiative zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten, überschneiden werde. Sie forderten, all diese Initiativen mit dem KI-Gesetz in Einklang zu bringen.

      Zustimmung in der EU für horizontalen Ansatz der KI-Verordnung

      Eine breite Zustimmung gab es über Parteiengrenzen hinweg für den horizontalen Ansatz der geplanten KI-Verordnung. “Wir müssen gemeinsame Regeln festlegen, um einen bereichsübergreifenden Ansatz für alle Sektoren, einschließlich des Gesundheitswesens, zu schaffen”, heißt es auch in der Stellungnahme. Die Europäische Union erhalte auf diese Weise die Chance, im Bereich der KI eine führende Rolle einzunehmen und weltweit Standards zu setzen, wie es ihr bereits auf dem Gebiet des Datenschutzes mit der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung gelungen sei. Einvernehmen herrschte auch über den risikobasierten Ansatz der KI-Verordnung.

      Solís Pérez appellierte an ihre Ausschusskollegen, die Stellungnahme auf die für den Ausschuss wichtigsten Forderungen zu beschränken: “Wenn wir wollen, dass die federführenden Ausschüsse unsere Stellungnahme berücksichtigen, müssen wir uns auf die wesentlichen Punkte konzentrieren, die in unseren Kompetenzbereich fallen”, sagte sie. Bis zum 19. Januar können Ausschussmitglieder ihre Änderungsanträge einreichen. Mitte März soll der ENVI-Ausschuss über den Entwurf der Stellungnahme abstimmen. ank

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        Flottengrenzwerte: Schärfere Ziele sorgen für Streit im Ausschuss

        Der Streit um die Verschärfung der CO2-Grenzwerte für Pkw und Kleintransporter hatte sich abgezeichnet: Bei der Präsentation der Pläne durch den niederländischen Berichterstatter Jan Huitema (Renew) brachen sich die teils massiven Konflikte am Donnerstag Bahn. Vor allem Jens Gieseke, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU im EU-Parlament, ließ bei der Debatte im Umweltausschuss kein gutes Haar am Berichtsentwurf und erklärte, er sehe darin nicht einmal mehr eine Basis für weitere Zusammenarbeit.

        Im Rahmen ihres Fit-for-55-Klimapakets hatte die EU-Kommission bereits eine Verschärfung der CO2-Standards gefordert. Ambitioniertere Flottengrenzwerte sollen dafür sorgen, dass die Treibhausgasemissionen auch im Straßenverkehr sinken, anstatt weiter zu stagnieren. Huitema geht der Entwurf jedoch nicht weit genug. Er schlug bereits Mitte Dezember einige Nachschärfungen und zusätzliche Zwischenziele vor (Europe.Table berichtete), die nun im Ausschuss diskutiert wurden.

        Nach den Plänen zu Verschärfung der CO2-Grenzwerte sollen die Emissionen ab 2025 bei Pkw um 25 und bei Kleintransportern um 20 Prozent reduziert werden. Für 2027 will der Niederländer ein Zwischenziel von 45 beziehungsweise 40 Prozent einführen und 2030 soll die Reduktion bei Autos 75 Prozent betragen. Die Kommission sieht in ihrem Entwurf lediglich 55 Prozent vor.

        Das Thema polarisiert. Der CDU-Abgeordnete Peter Liese fürchtet gar, es werde in Europa bald aussehen wie im kubanischen Havanna, sollte sich Huitema mit seinen Vorschlägen durchsetzen. Aufgrund der hohen Zwischenziele würden Autofahrer, die sich kein neues Elektrofahrzeug leisten können, gezwungen sein, ihre alten Fahrzeuge mit Verbrenner noch vierzig Jahre weiterzufahren.

        Auch Zustimmung für neue CO2-Grenzwerte für Pkw

        Doch der Plan findet auch Zustimmung. Der Niederländer Bas Eickhout (Grüne/EFA) verteidigte vehement die neuen Zwischenziele. Es sei naiv zu glauben, dass sich im Jahr 2030 die Wirtschaft über Nacht umstellen würde. Es bräuchte vielmehr einen verlässlichen und klaren Fahrplan. Auch der Slowake Martin Hojsík (Renew) unterstützt die Vorschläge. Er halte es für Unsinn, dass im EU-Parlament darüber diskutiert würde, ob ein bestimmtes Gesetz das Ende des Verbrennungsmotors bedeuten würde. Das hätte die Industrie längst beschlossen und bräuchte jetzt einen politischen Partner, der den Übergang unterstütze.

        Petros Kokkalis, für die griechische Syriza Mitglied der GUE/NGL-Fraktion, erinnerte seine Kollegen daran, was seiner Meinung nach die Aufgabe der EU sei: nämlich bei Entwicklungen voranzugehen. Dafür müssten aber sehr ambitionierte Ziele verabschiedet werden. Sonst würden jedes Jahr die immer gleichen Debatten geführt werden. cds

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          EuGH weist Klage gegen Stickoxid-Grenzwerte bei Dieselautos zurück

          Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid gegen ihrer Ansicht nach zu hohe Stickoxid-Grenzwerte bei Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 6 zurückgewiesen. Für Deutschland bedeutet das Urteil vom Donnerstag einen Sieg. Man war mit Ungarn und der EU-Kommission vor den EuGH gezogen, um ein Urteil des Gerichts der EU in Luxemburg von 2018 anzufechten.

          Das vorinstanzliche Gericht hatte vor vier Jahren entschieden, dass die Kommission zu Unrecht eigenmächtig hohe Stickoxid-Grenzwerte für die damals neueste Diesel-Abgasnorm Euro 6 festgelegt habe. Die Brüsseler Behörde hatte zwei Jahre zuvor den geltenden Emissionsgrenzwert für Diesel-Pkw von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer auf 120 Milligramm festgelegt.

          Unter anderem Deutschland hatte auf einen höheren Wert gedrängt, weil damit nur für Autos, deren Ausstoß darüber liegt, Fahrverbote ausgesprochen werden können. Paris, Madrid und Brüssel hatten gegen diese Verordnung geklagt. Die Städte sahen in der Regelung eine Beeinträchtigung ihrer Pläne zur Sauberhaltung der Luft und fürchteten, bestimmte Dieselautos dadurch nicht aus ihren Innenstädten heraushalten zu können. Das EU-Gericht in Luxemburg gab ihnen Recht.

          Die Richter am EuGH urteilten nun jedoch, dass die Verordnung der EU-Kommission nur die Zulassung und den Verkauf von Pkw betraf und nicht deren Verkehr auf Straßen. Die drei Städte seien von der Rechtsvorschrift damit gar nicht direkt betroffen. Das EU-Gericht habe hier einen Rechtsfehler begangen. Schließlich könnten die Städte den Verkehr von Fahrzeugen zum Schutz der Umwelt weiterhin einschränken, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. rtr/til

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            Vestager stoppt Schiffbauer-Deal

            Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme von Daewoo Shipbuilding durch Hyundai Heavy Industries blockiert. Das Zusammengehen der beiden südkoreanischen Unternehmen hätte “zu einer beherrschenden Stellung auf dem Weltmarkt für den Bau großer Flüssigerdgastanker geführt, auf die europäische Transportunternehmen angewiesen sind”, begründete Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung. Demnach wäre aus der Übernahme der weltweit größte Schiffbauer mit einem Marktanteil von mindestens 60 Prozent hervorgegangen.

            Hyundai teilte mit, es werde jetzt unterschiedliche Optionen prüfen, darunter einen Einspruch vor Gericht. Hyundai hatte die Übernahme von Daewoo Shipbuilding 2019 angekündigt. Das südkoreanische Industrieministerium erklärte, es bedauere die Entscheidung der EU zu einem Geschäft, das bereits von China, Singapur und Kasachstan genehmigt wurde.

            Vestager argumentiert, im Falle eines Zusammenschlusses hätten Kunden kaum noch konkurrenzfähige Alternativen gehabt. Die Marktzutrittsschranken seien sehr hoch: Große Flüssigerdgastanker seien hochentwickelte Spezialschiffe, sie müssten das LNG bei minus 162 Grad transportieren. “Es handelt sich im Grunde um schwimmende Eisschränke“, sagte Vestager. Die Unternehmen hätten überdies keine förmlichen Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Wettbewerbsbedenken auszuräumen. tho/rtr

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              Tagebau Turów: Tschechien signalisiert Kompromissbereitschaft

              Im Streit zwischen Polen und Tschechien um den Braunkohle-Tagebau Turów zeigt sich die tschechische Seite kompromissbereit. Sie wolle kommende Woche das Gespräch mit Polen suchen, sagte die neue tschechische Umweltministerin Anna Hubackova am Donnerstag. Turów liegt im polnischen Grenzgebiet zu Tschechien und Sachsen.

              Polen hatte 2020 die Betriebsgenehmigung für den Tagebau in Turów um vorerst weitere sechs Jahre verlängert, nach Auffassung Tschechiens ohne die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Tschechien sieht unter anderem die Trinkwasserversorgung als gefährdet an. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf Antrag der Regierung in Prag hatte die vorläufige Schließung des Tagebaus angeordnet, dem die polnische Seite jedoch bislang nicht Folge leistet. Daraufhin verurteilte der EuGH Polen zu Strafzahlungen von 500.000 Euro pro weiterem Betriebstag. Die Bundesregierung hatte sich der Klage Tschechiens nicht angeschlossen.

              Die Gespräche zwischen den Regierungen Polens und Tschechiens waren Ende 2021 abgebrochen worden, als die tschechische Regierung einen polnischen Vorschlag im November ablehnte. Die neue Regierung in Prag ist seit Dezember im Amt. Hubackova sagte, ein Einigungsvorschlag von Ende September sei für die tschechische Seite akzeptabel. rtr/fst

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                Vorwürfe gegen Xiaomi: BSI findet nichts Auffälliges

                Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mehrere Geräte des chinesischen Anbieters Xiaomi monatelang geprüft. Auf Anfrage von Europe.Table teilte die IT-Sicherheitsbehörde des Bundes nun mit, dass es bei der Prüfung “im Ergebnis keine Auffälligkeiten feststellen konnte”, die “weitere Untersuchungen oder andere Maßnahmen” nötig machen würden.

                Xiaomi war in den Verdacht geraten (Europe.Table berichtete), als bei einer Untersuchung der litauischen IT-Sicherheitsbehörde NCSC bei einem Endgerät ein Softwaremodul auffiel, das im Hintergrund bestimmte – in China unerwünschte – Begriffe aufspüren und zensiert haben soll. Dieses Verhalten konnte die BSI-Untersuchung von Xiaomi-Geräten nun offenbar nicht reproduzieren: “Insbesondere eine Übertragung von Filterlisten, wie im ursprünglichen Bericht beschrieben, konnte das BSI nicht feststellen”, teilte ein Sprecher des BSI mit. Er betonte zugleich, dass sich dieses Ergebnis spezifisch auf die hier vorgenommene Untersuchung beziehe. Damit vermeidet die deutsche Behörde ein Urteil über die Befunde ihrer litauischen Kollegen.

                Die Beziehungen zwischen China und Litauen sind derzeit äußerst schwierig, zuletzt erhielt das kleine EU-Mitgliedsland im Baltikum demonstrativen Beistand aus TaiwanEurope.Table berichtete). fst

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                  Nach Shell-Urteil: Umweltschützer nehmen weitere Konzerne ins Visier

                  Nach dem Sieg vor Gericht über den Ölkonzern Shell im vergangenen Jahr nehmen niederländische Umweltschützer nun 30 weitere Großkonzerne ins Visier. Die Organisation Milieudefensie, der niederländische Arm der Gruppe Friends of the Earth, will von 30 Firmen, die ihren Rechtssitz in den Niederlanden haben, wissen, wie deren Pläne zur Reduzierung von klimaschädlichen Gasen aussehen. In den Briefen an die Vorstände werden die Konzerne dazu aufgefordert darzulegen, wie sie die Emission von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken wollen. Unter den Unternehmen sind etwa KLM, der niederländische Teil der Fluggesellschaft Air France KLM, die Bank ABN Amro, der Supermarktkonzern Ahold Delhaize, der Versicherer Aegon und der Flughafen Schiphol.

                  “Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir letztlich wenn es nötig ist, bereit sind, vor Gericht zu gehen”, sagte Peer de Rjik von Milieudefensie der Nachrichtenagentur Reuters. Natürlich hoffe man aber, dass die Unternehmen von sich aus Maßnahmen ergriffen. “Wir sind bereit zu Gesprächen, aber wir haben es auch eilig.” Daher wolle man nicht nur sprechen, um der Gespräche willen. Die Organisation hat den Firmen eine Frist bis zum 15. April gesetzt, bis dahin sollen sie ihre Klimaschutzpläne präsentieren. Zwar hätten einige Firmen nur ein kleines Geschäft in den Niederlanden. Sie hätten aber einen sehr großen internationalen, globalen Einfluss und das Shell-Urteil habe gezeigt, dass es möglich sei, sie über das niederländische Gesetz verantwortlich zu machen für ihre Emissionen weltweit.

                  Shell hat Berufung gegen das Urteil eingelegt

                  Im Mai hatte ein niederländisches Gericht Shell zu strengeren CO2-Einsparungen verpflichtet. Das Gericht in Den Haag hatte entschieden, dass der Ölriese seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2019 reduzieren müsse. Eingereicht hatten die Klage sieben Umweltschutzorganisationen, darunter auch Greenpeace. Shell hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. rtr

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                    Presseschau

                    Auch bei Ukraine-Krisengipfel der OSZE in Wien keine Fortschritte STANDARD
                    Rohstoff-Importe – Habeck: Deutschland muss unabhängig werden ZDF
                    Frankreich deckelt Anstieg der Strompreise bei vier Prozent HANDELSBLATT
                    EU: Höhere Sicherheitsanforderungen für vernetzte Geräte treten in Kraft​ HEISE
                    EU court slaps down Brussels, Paris and Madrid in car pollution spat POLITICO
                    Czechs ready to reach deal with Poland over disputed mine, minister says REUTERS
                    Schweiz: Angst vor dem Blackout SUEDDEUTSCHE
                    Europe’s energy crisis will trigger its worst neuroses ECONOMIST
                    EU competition chief questions Gazprom’s gas supply strategy POLITICO

                    Portrait

                    Pascal Canfin – Macrons Mann in Brüssel

                    Pascal Canfin (* 22.08.1974 in Arras) ist seit 2019 Ausschussvorsitzender für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament
                    Pascal Canfin (* 22.08.1974 in Arras) ist seit 2019 Ausschussvorsitzender für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament

                    “2022 wird ein Schlüsseljahr für den europäischen Green Deal“, sagt einer, der es wissen muss. Als Host des Podcasts “Transition Écologique” diskutiert er mit Gästen wie Emmanuel Faber, Ex-Geschäftsführer des Konzerns Danone, oder Adélaide Charlier, Mitbegründerin der Bewegung Youth for Climate, neue Wohlstandsmodelle und den Übergang zu einer nachhaltigeren Welt. Als Politiker will er eine glaubwürdige Regierungsökologie aufbauen, die das Pariser Abkommen und die CO2-Neutralität bis 2050 ernst nimmt: Pascal Canfin, Ausschussvorsitzender für Umweltfragen im Europäischen Parlament, ist Macrons Mann, wenn es darum geht, den Green Deal voranzutreiben – und die Interessen Frankreichs.

                    Seine Strategie: Eine pragmatische Umweltpolitik in Gang bringen, in dem er die Spielregeln für die Wirtschaftsakteure ändert – ohne “grünen Dogmatismus”. Diese Position vertritt Pascal Canfin aber noch nicht allzu lange. Der gelernte Wirtschaftsjournalist kletterte die politische Karriereleiter einst bei der grünen Partei Frankreichs, Europe Écologie – Les Verts (EE-LV), hoch. Heute ist er überzeugter Macronist.

                    Pascal Canfin: “Ich will nicht mehr lügen”

                    Mehrmals bot man ihm einen Posten im Umweltministerium an. Doch Canfin lehnte stets ab. Zuletzt als Ex-Umweltminister Nicolas Hulot im August 2018 mit den Worten “Ich will nicht mehr lügen” das Handtuch warf. Grund: Ökologie sei nicht die Priorität Emmanuel Macrons. Pascal Canfin, zu diesem Zeitpunkt der Generaldirektor von WWF Frankreich, legte noch einen obendrauf: “Kein Umweltschützer mit ökologischen Überzeugungen wird in diese Regierung gehen, wenn es keinen Big Bang gibt.”

                    Ein Jahr später zieht er in das Europäische Parlament ein. Nicht mehr als Grüner, sondern auf Platz zwei der Liste “Renaissance”, die von der Partei des Präsidenten La République en Marche (LREM) dominiert wurde.

                    Als Erklärung für diesen Kurswechsel zieht der Parlamentarier einen Vergleich zur aktuellen Ampel-Regierung Deutschlands und kritisiert die mangelnde Kooperationsbereitschaft seiner Ex-Partei mit Sozialdemokraten und Zentristen: “Im Grunde würde ich mir als Umweltschützer wünschen, dass EE-LV wie die deutschen Grünen aussehen, aber das ist überhaupt nicht der Fall! Sie schwelgen in einer Ökologie, die nichts ändert, da sie die komplexe Realität nicht annehmen.”

                    Für die Zukunft setzt Pascal Canfin auf eine Klimapolitik, die eint statt spaltet, die transformiert, ohne zu frakturieren. Um das zu erreichen und erneute Proteste der Gelbwesten zu vermeiden, dürften auf seiner To-do-Liste für 2022 große strategische Aufgabe stehen: Weichen für den ökologischen Übergang in Europa stellen, Reformen und Umweltbilanzen der fünfjährigen Amtszeit Macrons verteidigen und den Weg für das nächste Mandat ebnen. Giorgia Grimaldi

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                      Apéropa

                      Die Strom- und Gaspreise steigen überall in Europa. Auf der Suche nach den Ursachen aber verfolgt man im Ausland andere Fährten als in Berlin.

                      In London listete der Chef der Internationalen Energieagentur am Mittwoch auf, warum seiner Meinung nach die Spur nach Russland führt: Gazprom liefere trotz hoher Preise und freier Kapazitäten weniger als sonst nach Europa, die Speicher des Konzerns seien auffällig leer. All das falle mit den geopolitischen Spannungen wegen der Ukraine zusammen, so Fatih Birol.

                      In Brüssel sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gestern, es stimme “in der Tat nachdenklich, dass ein Unternehmen bei steigender Nachfrage sein Angebot verknappt“. Das sei doch “ein ziemlich ungewöhnliches Verhalten auf einem Markt”. Die Kommission untersucht die Praktiken derzeit, Vestager sagte, sie warte “sehnlich” darauf, dass Gazprom die übermittelten Fragen beantworte.

                      In Berlin mag man der Fährte nach Moskau aber nicht folgen, auch nicht in der Industrie. BDI-Präsident Siegfried Russwurm spricht zwar von einer “unangenehmen Wahrheit”, aber er meint etwas anderes: “Die russischen Gaslieferungen haben ihre Verträge erfüllt in den letzten Jahrzehnten”. Dass die Abhängigkeit durch Russland ausgenützt werde, dafür gebe es historisch keine Beispiele.

                      Ein aktuelles aber womöglich doch. Till Hoppe

                      • Energie

                      Europe.Table Redaktion

                      EUROPE.TABLE REDAKTION

                      Licenses:
                        • Reaktionen auf ETS-Berichtsentwurf
                        • Susanne Dröge: “CBAM wird leider überbewertet”
                        • EU-Monitoring
                        • KI-Verordnung: ENVI fordert mehr Umweltschutz
                        • Streit um schärfere Flottengrenzwerte
                        • EuGH weist Klage gegen Stickoxid-Grenzwerte zurück
                        • Kommission erteilt Schiffbauer-Deal Absage
                        • Tagebau Turów: Tschechien gesprächsbereit
                        • Vorwürfe gegen Xiaomi: BSI findet nichts Auffälliges
                        • Nach Shell-Urteil: Umweltschützer nehmen weitere Konzerne ins Visier
                        • Portrait: Pascal Canfin: Macrons Mann in Brüssel
                        • Apéropa: Energiepreis-Anstieg und die Suche nach Ursachen
                        Liebe Leserin, lieber Leser,

                        die Situation an der russisch-ukrainischen Grenze spitzt sich weiter zu. Nach dem Scheitern des Treffens des NATO-Russland-Rates droht die Lage noch immer zu eskalieren und der Ton auf beiden Seiten wird schärfer. Auf Genf und Brüssel folgte am Donnerstag Wien als Schauplatz der Krisendiplomatie. Doch auch bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kamen die Parteien einer Lösung nicht näher.

                        Moskau beharrt auf seinen Forderungen und während Russland weitere Truppen an der Grenze stationiert nehmen die Warnungen vor einem bewaffneten Konflikt zu. Der polnische Außenminister und neue OSZE-Vorsitzende Zbigniew Rau erklärte am Donnerstag, die Kriegsgefahr für Europa sei so hoch, wie seit 30 Jahren nicht mehr.

                        Im französischen Brest tagten derweil gestern die EU-Außen- und Verteidigungsminister. Der hohe Vertreter der EU, Josep Borell, kündigte am Rande des Treffen an, die Ereignisse in der Ukraine würden sich auch auf die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 auswirken. Es sei schließlich schwer vorstellbar, dass auf der einen Seite über Sanktionen gegen Russland nachgedacht und auf der anderen Seite eine Genehmigung für das Projekt erteilt werde. Deutschlands Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hingegen forderte, die Gasleitung “nicht in den Konflikt hineinzuziehen” während Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) unermüdlich für ein geschlossenes Auftreten und einen gemeinsamen Kurs der EU plädierte.

                        Von einem solchen kann auch beim Klimaschutz derzeit keine Rede sein. Zwar hat sich die EU zum Ziel gesetzt, den Großteil des Fit-for-55-Klimapakets bis zum Ende des Jahres zu einem Abschluss zu bringen und die Dossiers nehmen zusehends an Fahrt auf. Mit ihnen aber auch die Auseinandersetzungen und die Gräben sitzen teils tief.

                        Zentraler Baustein des Maßnahmenbündels ist die Reform des europäischen Emissionshandels. Entsprechend groß ist das Interesse am Berichtsentwurf aus dem EU-Parlament, dessen Inhalte wir Ihnen bereits gestern kurz vorgestellt haben. Sowohl kritische als auch lobende Worte kommen von vielen Seiten, wie Lukas Scheid analysiert. Dabei bleibt der Text von Berichterstatter Peter Liese (EVP) nah am Kurs der Kommission. Eine der Änderungen: Ein Rückhaltebecken für Emissionszertifikate. So soll der Schutz vor Cabon Leakage auch dann garantiert werden, wenn der CO2-Grenzausgleich nicht wie geplant funktioniert.

                        Letzteren hält Susanne Dröge generell für überbewertet. Die Ökonomin ist Klimapolitikexpertin bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Im Interview erklärt sie, warum der Grenzausgleich nur ein kleines Mosaiksteinchen darstellt, wo aus ihrer Sicht die innereuropäischen Spannungen beim Klimaschutz herrühren und warum sie dennoch optimistisch ist.

                        Ihr
                        Timo Landenberger
                        Bild von Timo  Landenberger

                        Analyse

                        ETS-Reform: Nicht mehr Belastung als nötig

                        Es gebe viel Positives darin (Europe.Table berichtete), sagt Michael Bloss (Grüne/EFA) über den Berichtsentwurf zur ETS-Reform seines Kollegen im ENVI-Ausschuss des EU-Parlaments. Bloss Aufgabe als Schattenberichterstatter der Grünen wird es sein, Peter Lieses Report zur EU-ETS-Reform genaustens zu analysieren und bis zum 16. Februar 2022 Änderungsanträge einzureichen.

                        Bei vielen Punkten geht es um Details: Die Schifffahrt möglichst schnell in den ETS aufzunehmen ist ganz im Sinne von Bloss. Etwa 90 Prozent des Welthandels erfolgt auf dem Seeweg, bei einem Drittel der weltweiten Schiffsbewegungen liegt Ziel- oder Abfahrtshafen in der EU. 2018 verursachten diese insgesamt 140 Millionen Tonnen CO2.

                        Ab 2025 und damit ein Jahr früher als von der EU-Kommission angedacht plant Liese die Aufnahme des Maritim-Sektors in den ETS, um Schiffsemissionen zu reduzieren. Allerdings bezieht sich Lieses Vorschlag nur auf CO2 und Methan. Für die anderen Treibhausgase der Schifffahrt fordert er bis Ende 2026 eine entsprechende Bewertung der Kommission hinsichtlich der Klimaauswirkung. Der grüne Schattenberichterstatter hält das nicht für notwendig: Die Daten seien bereits da, die Auswirkungen anderer Treibhausgasemissionen seien bekannt und sollten unverzüglich in das ETS einbezogen werden, so Bloss.

                        Zudem hätten die Grünen gerne gesehen, dass Emissionen von Schiffen, die zwischen der EU und Drittstaaten verkehren, vollumfänglich bepreist werden. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, nur die Hälfte des Weges im ETS zu berücksichtigen. Lieses Ansatz zur ETS-Reform dagegen ist, bilaterale Verträge zwischen der EU und ihren Handelspartnern zur Treibhausgasreduktion abzuschließen. So würden sich beispielsweise die USA und die EU auf einen CO2-Preis auf der Route New York-Rotterdam einigen. Die Einnahmen daraus könnten dann entweder jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden oder in gemeinsame Klimaschutzprojekte fließen, erklärt Liese im Gespräch mit Europe.Table.

                        Keine schnellere Reduzierung der Zertifikate geplant

                        Der größte Kritikpunkt für Bloss ist, dass Lieses Berichtsentwurf zur ETS-Reform zu nah am EU-Kommissionsvorschlag geblieben ist. Bloss und die Grünen fordern einen festgesetzten Mindestpreis pro Tonne CO2 von 60 Euro. Dieser sei notwendig, um den Kohleausstieg voranzutreiben. Außerdem will Bloss die jährliche Reduktionsmenge (Linear Reduction Factor/LRF) erhöhen. Die EU-Kommission hatte einen LRF von 4,2 Prozent für den bereits bestehenden ETS und 5,15 Prozent für den neuen ETS 2 für Gebäude und Straßenverkehr vorgeschlagen. Liese steht zu diesem Niveau.

                        Weitere zentrale Forderung von Bloss: 400 Millionen Emissionszertifikate auf einen Schlag zu löschen, um ungenutzte Zertifikate auf dem Markt loszuwerden, die den CO2-Preis niedrig halten. Auch das lehnt Liese ab und begründet dies mit dem europäischen Klimagesetz. Die Menge an Zertifikaten sei am Reduktionsziel von 55 Prozent gemessen, erklärt der CDU-Abgeordnete. Zertifikate zu löschen hieße, darüber hinauszugehen und bedeute eine höhere Belastung für Menschen und Industrie als nötig.

                        Bei der Erweiterung des Emissionshandels auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ist Liese ebenfalls weitgehend mit dem Kurs der Kommission einverstanden. Hierfür soll es ein zweites ETS parallel zum bestehenden geben. Allerdings will Liese die Einführung auf 2025 und damit um ein Jahr vorverlegen, aber Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit einräumen, erst zwei Jahre später hinzuzukommen, wenn sie dennoch ihre CO2-Reduktionsziele in beiden Sektoren erreichen. Dies ist als Kompromissvorschlag zu verstehen, der die Gegner des ETS 2 überzeugen soll.

                        Die Grünen seien nicht grundsätzlich dagegen, sagt Bloss. Doch sie hätten noch einige offene Fragen, da man sich noch nicht sicher sei, ob ein zweites ETS einen positiven Effekt aufs Klima mit sich bringen würde. Bloss bevorzugt deshalb strengere CO2-Flottengrenzwerte für den Straßenverkehr (Europe.Table berichtete) als Instrument, um Emissionen im Straßenverkehr zu senken.

                        Dahinter steckt auch, dass die Bevölkerung in einigen Ländern bei steigenden CO2-Preisen Probleme bekommen könnten, sich das Heizen und Mobilität noch zu leisten. Die Brennstoffpreise sind sehr unterschiedlich in den Mitgliedstaaten, sodass ein EU-weiter CO2-Preis die Länder unterschiedlich hart treffen würde. Deutschland gehört zu den stärksten Befürwortern des ETS 2.

                        ETS 2: In Deutschland unkritisch

                        Für deutsche Verbraucher:innen würden die frühere Einführung des ETS 2 keinen Unterschied machen, erklärt Thomas Bobinger, Referent EU-Binnenmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): “Der zu erwartende Preis im ETS 2 liegt bei 50 Euro pro Tonne. Im deutschen Brennstoff-Emissionsgesetz ist für 2025 ein Preis von 55 Euro pro Tonne angesetzt.” Bei einer Überführung des deutschen BEHG ins ETS 2 könnten private Verbraucher:innen womöglich sogar Geld sparen, so Bobinger. Zudem fordert der VZBV, dass Einnahmen des ETS 2 vollständig zurück an die Verbraucher:innen fließen, “um ihnen beim Übergang zu CO2-neutralem Verhalten finanziell zu helfen”.

                        Deutlicher kritischer sieht Bobinger dagegen, dass die kostenlosen Zuteilungen für die Industrie auch nach Lieses Vorschlag zur EU-ETS-Reform noch bis 2035 bestehen bleiben. Es könne nicht angehen, dass die ärmsten Verbraucher:innen, die ihre Wohnung minimal heizen, für jede Kilowattstunde einen CO2-Preis bezahlen, aber große Unternehmen weiterhin kostenlos Zertifikate zugeteilt bekommen, so Bobinger. “Diese freien Zertifikate gehören abgeschafft.”

                        Liese hält sich an den Kommissionsvorschlag, die freien Zuteilungen in den vom CBAM betroffenen Sektoren über zehn Jahre hinweg jährlich um zehn Prozent zu reduzieren (Europe.Table berichtete), während der CBAM um denselben Faktor schrittweise eingeführt wird. Die schwedische Schattenberichterstatterin Emma Wiesner (Renew) würde diese Einführungsphase gerne beschleunigen und den CBAM bereits nach fünf Jahren vollumfänglich einführen. Die Grünen um Michael Bloss wollen die freien Zuteilungen sogar bereits bis 2025 durch den CBAM ersetzen.

                        BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußerte sich bei der Jahresauftakt-Pressekonferenz des Verbands grundsätzlich kritisch zum CBAM: “Wir warnen davor, ein bestehendes funktionierendes System durch ein System abzulösen, von dem wir noch nicht wissen, wie es sich auswirken wird“, sagte er bezüglich der geplanten Ablösung der freien Zuteilung durch den CBAM. Vor diesem Hintergrund müsse man auch die Reduzierung der kostenlosen Emissionszertifikate sehen, so Lang. “Man muss alles dafür tun, dass es nicht zu Carbon Leakage kommt.”

                        Reserve als Schutz vor Carbon Leakage

                        Dabei sieht Lieses Berichtsentwurf zur EU-ETS-Reform einen zusätzlichen Schutz vor Carbon Leakage vor. Er möchte die kostenlosen Zertifikate, die durch die Einführung des CBAM wegfallen würden, vorerst in eine Reserve legen. Sollte der CBAM als Schutz vor Carbon Leakage nicht ausreichen, könnten die Reserve-Zertifikate an die betroffenen Industrien rückwirkend zugeteilt werden. Anne Gläser von der Umweltorganisation Germanwatch hält das allerdings für ein zu großes Zugeständnis an die Industrie. “Wir brauchen einen effektiven CBAM und nicht noch mehr kostenlose Zertifikate. Die Gefahr besteht, dass die Industrie sich zurücklehnt, weil sie denkt, sie würde weiterhin freie Zertifikate bekommen.”

                        Das Prinzip der Reserve sieht sie jedoch grundsätzlich positiv. Die kostenlosen Zuteilungen müssten nur viel schneller sinken, sagt Gläser, sodass ein Teil der Zertifikate in die Reserve kommt und anschließend wieder freigegeben würden. “So rum macht es Sinn, nicht jedoch mit der gleichbleibend niedrigen Reduktionsrate von zehn Prozent.”

                        An besonders vorbildliche Industrieanlagen bei der Dekarbonisierung will Liese durch ein Bonus-Malus-System sogar noch größere finanzielle Geschenke verteilen. Anlagen, deren Treibhausgasemissionen unter dem Durchschnitt von zehn Prozent der effizientesten Anlagen eines Sektors liegen, erhalten zusätzliche Zertifikate. Unternehmen, deren Emissionen über dem Durchschnitt liegen, müsste mit Kürzungen der kostenlosen Zuteilungen rechnen. Anlagen, die gar keine Emissionen mehr verursachen und somit aus dem ETS rausfallen würden, sollen nach Liese weitere fünf Jahre kostenlose Zertifikate als Belohnung erhalten.

                        Der Berichterstatter schlägt vor, dass alle Teilnehmer am ETS Klimaneutralitätspläne vorlegen, sodass das Abschneiden bei der Dekarbonisierung anhand dieser Pläne gemessen werden kann. Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie, warnt jedoch vor einer solchen Bedingung: “In der Praxis könnte das zu einer erheblichen Kürzung der kostenlosen Zertifikate führen, da in vielen Bereichen noch nicht klar ist, welche Technologien sich am Ende durchsetzen.” Verpflichtende Klimaneutralitätspläne seien ohnehin nicht nötig, so Entrup, da der Markt bereits einen CO2-Preis setze, den Unternehmen automatisch in ihre Klimaschutzstrategie übersetzen würden.

                        Das EU-Parlament könnte sich dennoch für solche verpflichtenden Klimaneutralitätspläne für Unternehmen entscheiden, denn neben Liese unterstützt auch Renew-Berichterstatterin Emma Wiesner die Pläne.

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                          Susanne Dröge: “CBAM wird leider überbewertet”

                          Susanne Dröge: CBAM, Carbon Leakage, ETS-Reform

Susanne Dröge ist Senior Fellow bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Sie forscht zu den Zusammenhängen zwischen Klimapolitik und Außenhandel.
                          Susanne Dröge ist Senior Fellow bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Sie forscht zu den Zusammenhängen zwischen Klimapolitik und Außenhandel.

                          Frau Dröge, wie lautet Ihr klimapolitisches Fazit für 2021? Überwiegt der Optimismus über das Erreichte oder die Skepsis über das, was noch vor uns liegt?

                          Positiv ist, dass die USA wieder proaktiv dabei sind. Dieses “Window of Opportunity” wurde global betrachtet genutzt. Aber bei der Umsetzung von Klimaschutz und Klimafinanzierung ist eindeutig zu wenig passiert. Für Europa bin ich optimistischer.

                          Woran liegt das?

                          Das Fit-for-55-Paket wurde anhand der europäischen Klimaziele entwickelt. Es ist erstaunlich, dass der bewährte Prozess der europäischen Gesetzgebung trotz der Pandemie so gut voranschreitet. Aber klar, es ist noch nicht alles in trockenen Tüchern und es gibt einige Herausforderungen im Innenverhältnis der EU.

                          Eine ist die Reform des Emissionshandels (ETS). Kaum stiegen im vergangenen Jahr die Energiepreise, wuchs auch der Protest von Mitgliedstaaten gegen die Klimapolitik der EU. Vor allem der ETS wurde von einigen Ländern heftig attackiert. Wieso ist die europäische Klimapolitik einigen Mitgliedstaaten immer noch so ein Dorn im Auge?

                          Das hat auch historische Gründe. Während der EU-Osterweiterung 2004, als unter anderem Polen, Ungarn und Tschechien dazu kamen, nahm die ganze Klimapolitik erst Fahrt auf. Sie war in den Verträgen noch gar nicht so dominant. Die ganzen Länder wollten unbedingt Mitglied werden, und was sie da unterschrieben haben, war ihnen wahrscheinlich gar nicht so klar. Dann kamen sozusagen die Teenie-Jahre, sie haben pubertiert und immer häufiger auch “Nein” gesagt. Dagegen zu sein gehörte lange zum osteuropäischen Selbstverständnis. Jetzt sind sie erwachsen und möchten ihre eigenen Interessen durchbringen. In dieser Gemengelage ist es auch kein Wunder, dass die Debatte über die Klimapolitik wieder hochkommt angesichts der Energie- und CO2-Preise.

                          Halten Sie die Sorgen beispielsweise in Polen denn für berechtigt?

                          Ja, natürlich. Die Situation bereitet ja nicht nur den Polen Probleme. In diesem Tempo steigende Preise sind etwas, mit dem man in vielen Ländern erst einmal umgehen lernen muss. Die Frage ist nur: Wie wird das politisch genutzt? Jetzt mehr Regulierung für den ETS zu fordern (Europe.Table berichtete), ist ein natürlicher Reflex. Aber Polen hatte in jeder Phase des ETS Ausnahmeregelungen, zum Beispiel dafür, dem Energiesektor Emissionsrechte weiterhin kostenlos zuzuteilen. Es ist einfach Teil des Verhandlungsprozesses, dass sie mehr Rücksicht für ihre Belange einfordern. Das hat auch Tradition.

                          Und ist das aus polnischer Sicht Erfolg versprechend?

                          In der Vergangenheit hatte die polnische Regierung damit häufig Erfolg. Sie wurde entweder mit Geldangeboten gelockt, jetzt gibt es den “Just Transition Fund” für den Kohleausstieg und möglicherweise einen Klima-Sozialfonds für die ETS-Erweiterung (Europe.Table berichtete). Die Forderungen gehen durch die steigenden Preise natürlich nach oben und die EU muss sich immer neue Möglichkeiten ausdenken, wie man den Staaten entgegenkommen kann.

                          Sonderregelungen für manche Länder denkbar

                          Wie könnte eine Einigung auf eine ETS-Reform aussehen, mit der sowohl die Regierungen in Polen, Ungarn und Tschechien leben können als auch Frans Timmermans, der um keinen Preis die Ambitionen des Fit-for-55-Pakets herunterschrauben will?

                          Es könnte wieder Sonderregeln für manche Länder geben. Entweder durch andere Zuteilungsregeln für ihre Unternehmen oder durch mehr Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve, was den Preis dämpfen könnte.

                          Der ETS für Gebäude und Verkehr könnte einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen des Fit-for-55-Pakets werden. Die Liste der Gegner des Vorhabens ist länger als die der Unterstützer. Frankreich zählt zu den Gegnern, muss aber jetzt plötzlich die Debatte im Rat anleiten. Was erwarten Sie diesbezüglich von der französischen Ratspräsidentschaft?

                          Frankreich hat durch den Wahlkampf ein Problem. Emmanuel Macron darf kurz vor den Wahlen im April nicht mehr auftreten, da sind die Franzosen sehr strikt. Das wird nicht so eine starke Präsidentschaft, wie man sie sonst haben könnte, auch wenn es darum geht, die europäische Klimapolitik voranzubringen. Ich erwarte deshalb, dass es in den Verhandlungen und vielleicht auch im Trilog noch einmal Rückschläge geben wird. Das Parlament will bis April mit allen Dossiers des Pakets fertig sein und nahtlos in den Trilog übergehen. Man kann nicht ausschließen, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden kann, weil die Verhandlungen stocken.

                          Wie dramatisch wäre das?

                          Das wäre keine Katastrophe – beim ETS können auch rückwirkend Reformen durchgeführt werden. Bei anderen Dossiers wäre das Signal aber einfach das falsche. Der CO2-Grenzausgleich soll zu Beginn 2023 starten, was schon jetzt eher unrealistisch ist. Wenn er irgendwann im Jahr 2023 kommen soll, wäre es schon besser, wenn der Trilog im Zeitplan bliebe. Frankreich kann natürlich jene Projekte, die fortgeschritten sind, in den nächsten Wochen finalisieren, andere Teile des Pakets brauchen die Unterstützung Deutschlands.

                          Klimaclubs könnten Prozesse beschleunigen

                          Dann wäre da noch Olaf Scholz’ Idee sogenannter Klimaclubs. Sie haben das gleiche Ziel wie der CBAM: Carbon Leakage verhindern und industrielle Dekarbonisierung im EU-Ausland vorantreiben. Wie unterscheiden sich die beiden Ansätze überhaupt?

                          Der Klimaclub strebt an, dass man eine exklusive Ländergruppe mit gleichen Ideen bildet. Der CBAM ist ein Clubgut, mit dem man sich in dieser exklusiven Runde gegenseitig Vorteile garantiert, die automatisch zu Nachteilen für Nicht-Mitglieder werden. Er ist maßgeschneidert auf den europäischen ETS, um mit Carbon Leakage und dem geplanten Wegfallen der freien Zuteilungen umzugehen. Das eine ist kein Ersatz für das andere.

                          Warum dann überhaupt die Klimaclubs?

                          Dahinter steckt der Wille, die internationale Klimapolitik mit neuem Schwung zu versehen. Einen Club der Industrieländer gibt es mit der G7 beispielsweise schon und er böte die Möglichkeit, in der Klimapolitik in dieselbe Richtung zu gehen und internationale Prozesse zu beschleunigen. Der CBAM ist zudem nur ein kleines Mosaiksteinchen und wird leider überbewertet. Denn er greift nur bei fünf Sektoren, soll erst in 14 Jahren voll umgesetzt werden und muss WTO-konform sein. Daher dauert die Implementierung und es gibt das Risiko von handelsrechtlichen Konflikten. Mehr als ein Bekenntnis zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Carbon Leakage ist daher vom G7-Club nicht zu erwarten. Die USA zum Beispiel liebäugeln mit dem CO2-Grenzausgleich, haben aber keinen nationalen CO2-Preis, der dafür die Voraussetzung ist – jedenfalls aus WTO-Perspektive. Der CBAM ist der falsche Fokus für die G7 in 2022, hier spielt nicht die Musik.

                          Effektivität des CBAM gegen Carbon Leakage

                          Auch nicht, wenn der Umfang des CBAM erweitert wird, wie zuletzt im Berichtsentwurf des Berichterstatters Mohammed Chahim vorgeschlagen (Europe.Table berichtete)? Chemikalien, Wasserstoff und Polymere könnten hinzukommen.

                          Die Idee war ja, mit wenigen Sektoren erst einmal zu testen, ob der CBAM gegen Carbon Leakage effektiv sein kann. Jede Erweiterung des CBAM auf CO2-intensive Produkte wirkt sich auf den Klimaschutz aus. Ob das allerdings signifikant ist oder es auch Ausweichmanöver geben wird, ist offen. Der CBAM sollte daher mit einer Testphase sowie regelmäßigen Bewertungen seiner Effektivität ausgestattet werden.

                          Chahim hat auch vorgeschlagen, den CBAM schneller zum Laufen zu bringen und die kostenlosen Zuteilungen früher abzuschaffen. Statt in 14 Jahren würde er schon in sieben Jahren vollumfänglich die kostenlosen Zuteilungen ersetzen.

                          Die Ausdehnung der Einführung durch die Kommission ist ja dem Lobbying der Industrie und der Mitgliedstaaten für eine verlängerte freie Zuteilung zuzuschreiben. Auch das EU-Parlament hat eine frühere Abschaffung bisher abgelehnt. Chahim bringt also erneut in das EP ein, dies eher zu beenden. Zudem kann die Kommission nicht wissen, ob der CBAM gut gegen Carbon Leakage funktioniert. Ich denke, es ist damit ein Poker um einen Kompromiss im EP, die Parallelphase (CBAM plus freie Zertifikate) zu verkürzen.

                          Wo spielt Ihrer Meinung nach stattdessen die Musik?

                          Die kurzfristigen Themen sind: Bekommt man die großen Verbraucherländer dazu, ihre CO2-Reduktionszusagen zu implementieren und die Kohle tatsächlich herunterzufahren? Und bekommen es die G7-Chefs tatsächlich auf die Reihe, gute Finanzierungsangebote zu machen, damit die Dekarbonisierung vorankommt? Wenn das Interesse zwischen den Geber- und Nehmerländern mit Blick auf industrielle Sektoren das gleiche ist, kann die Dekarbonisierung schneller vorankommen, ohne den Weg über Klimaclub-Gründungen oder langwierige Gesetzesvorhaben wie den CBAM. Bei der Umsetzung und Finanzierung unmittelbarer Klimaschutzvorhaben spielt die Musik.

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                            EU-Monitoring

                            14.01.2022_Monitoring

                            Plenartagung des EU-Parlaments: Wahlen des Parlaments-Präsidiums
                            17.01.-20.01.2022
                            Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung der Plenarwoche stehen die Wahlen zum Präsidium des EU-Parlaments im Mittelpunkt. Am Montag werden die Kandidaten bekanntgegeben, am Dienstag wird die Präsidentin (09:30-10:15 Uhr), am Dienstag/Mittwoch werden die Vizepräsidenten und am Mittwoch/Donnerstag werden die Quästoren des Parlaments gewählt.
                            Vorläufige Tagesordnung

                            Rat der EU: Landwirtschaft und Firscherei
                            17.10.2022 10:00 Uhr
                            Akteure: Landwirtschafts- und Fischereiminister:innen
                            Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung steht die Vorstellung des Programms des französischen EU-Ratsvorsitzes im Bereich Landwirtschaft und Fischerei, die Information der EU-Kommission zur Marktlage in der Landwirtschaft sowie die Mitteilung der EU-Kommission über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe.
                            Vorläufige Tagesordnung Programm der französischen Ratspräsidentschaft

                            Euro-Gruppe
                            17.01.2022 15:00 Uhr
                            Akteure: Wirtschafts- und Finanzminister der Euro-Staaten
                            Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die wirtschaftliche Stabilität im Euro-Raum sowie politische Antworten auf Schwachstellen von Unternehmen und strukturelle Entwicklungen nach COVID-19.
                            Vorläufige Tagesordnung

                            Plenartagung des EU-Parlaments: Trauerfeier für David Sassoli
                            17.01.2022 18:00-20:00 Uhr

                            Wöchentliche Kommissionssitzung
                            18.01.2022
                            Akteure: EU-Kommission
                            Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung steht ein Maßnahmenpaket für die Hochschulbildung, das die “Europäische Strategie für Hochschulen” sowie eine effektive Zusammenarbeit im Hochschulbereich umfasst. Im Anschluss findet voraussichtlich gegen 15:00 Uhr eine Pressekonferenz statt.
                            Vorläufige Tagesordnung Pressekonferenz Live Europäische Strategie für Hochschulen

                            Rat der EU: Wirtschaft und Finanzen
                            18.01.2022 10:00 Uhr
                            Akteure: Wirtschafts- und Finanzminister:innen
                            Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die Richtlinien zur Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für multinationale Konzerne in der Europäischen Union, die Vorstellung der Prioritäten der französischen EU-Ratspräsidentschaft, die Vorbereitung des Treffens der Finanzminister und
                            Zentralbankpräsidenten der G20 im Februar 2022 sowie die Vorstellung der Prioritäten des deutschen G7-Vorsitzes.
                            Vorläufige Tagesordnung

                            Plenartagung des EU-Parlaments: Rede von Emmanuel Macron
                            19.01.2022 11:30-14:00 Uhr
                            Agenda: Der französische Präsident Emmanuel Macron stellt das Programm der französischen EU-Ratspräsidentschaft vor.
                            Programm der französischen Ratspräsidentschaft

                            Plenartagung des EU-Parlaments: Fazit Europäischer Rat, Digital Services Act
                            19.01.2022 14:30-23:30 Uhr
                            Akteure: IMCO, EU-Kommission, Europäischer Rat
                            Agenda: Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem das Fazit des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission zum Treffen des Europäischen Rats vom 16.12.-17.12.2021 sowie eine Aussprache zum Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zum Digital Services Act (DSA).
                            IMCO-Bericht

                            Informelles Treffen der Umwelt- und Energieminister:innen
                            20.01.-22.01.2022
                            Agenda: Die Umwelt- und Energieminister:innen treffen mit Frans Timmermans (Vizepräsident der EU-Kommission), Kadri Simson (EU-Kommissarin für Energie) und Virginijus Sinkevičius (EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei) zusammen, um sich über aktuelle Themen auszutauschen.
                            Informationen

                            EuGH-Urteil zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn
                            20.01.2022
                            Akteure: EuGH, Lufthansa, EU-Kommission
                            Agenda: Der Europäische Gerichtshof urteilt über die durch die Lufthansa veranlasste Anfechtung von staatlichen Beihilfen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011.
                            Anfechtung

                            EuGH-Urteil zur Rücknahme der kostenlosen Zuteilung von Luftverkehrsemissionszertifikaten
                            20.01.2022
                            Akteure: EuGH, Air Berlin, Deutsche Emissionshandelsstelle
                            Agenda: Der Europäische Gerichtshof urteilt darüber, ob die Rücknahme der kostenlosen Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten an Air Berlin durch die Deutsche Emissionshandelsstelle aus dem Februar 2018 rechtmäßig ist. Air Berlin hatte im Oktober 2017 die Luftverkehrstätigkeit wegen Insolvenz eingestellt. Der Insolvenzverwalter der Air Berlin hat gegen die Rückname der Treibhausgasemissionszertifikate Rechtsmittel eingelegt.
                            Schlussanträge

                            News

                            KI-Verordnung: ENVI will den Umweltschutz stärken

                            Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur künstlichen Intelligenz (KI-Verordnung) sieht keinen ausreichenden Schutz der Umwelt vor. Zu diesem Ergebnis kommt die Renew-Abgeordnete Susana Solís Pérez in ihrem Entwurf einer Stellungnahme. Diese soll im Frühjahr den federführenden Ausschüssen für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vorgelegt werden. Bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) forderte sie, die KI-Systeme im Bereich Umwelt neben der Gesundheit, der Sicherheit und dem Schutz der Grundrechte als KI mit hohem Risiko einzustufen.

                            Weitere Ausschussmitglieder bekräftigten diese Forderung. Der S&D-Abgeordneter César Luena sprach sich zudem für den Einsatz von “grünen Algorithmen” aus. Solís Pérez warnte jedoch in diesem Zusammenhang vor unverhältnismäßiger Bürokratie: “Der CO2-Fußabdruck ist wichtig, aber wir müssen dafür sorgen, dass sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen hält”, sagte sie.

                            Unterscheidung Hauptnutzer und Empfänger

                            Im Bereich Gesundheit sollte, so Solís Pérez, die KI-Verordnung zwischen Anwendern und Empfänger unterscheiden. Bei Anwendungen im Gesundheitswesen sei diese Unterscheidung von großer Bedeutung. “Wir können den Ärzten als Hauptnutzer und Patienten als Empfänger nicht dieselben Pflichten auferlegen”, sagte sie.  In ihrem Entwurf schlägt sie daher eine neue Definition des Begriffs “Endbegünstigte” vor. Diese soll Patienten “ein angemessenes Maß an Transparenz sowie die Bereitstellung spezifischer Informationen” garantieren.

                            Bedenken äußerten sowohl Solís Pérez als auch Deirdre Clune von der EVP angesichts des ihrer Ansicht nach fehlenden kohärenten Regulierungskonzeptes. Da es sich bei der KI-Verordnung um eine horizontale Gesetzgebungsinitiative handele, sei davon auszugehen, dass sich das Gesetz mit mehreren derzeit geltenden EU-Verordnungen, beispielsweise der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder der Medizinprodukteverordnung, und mehreren künftigen Gesetzgebungsinitiativen, wie die Initiative zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten, überschneiden werde. Sie forderten, all diese Initiativen mit dem KI-Gesetz in Einklang zu bringen.

                            Zustimmung in der EU für horizontalen Ansatz der KI-Verordnung

                            Eine breite Zustimmung gab es über Parteiengrenzen hinweg für den horizontalen Ansatz der geplanten KI-Verordnung. “Wir müssen gemeinsame Regeln festlegen, um einen bereichsübergreifenden Ansatz für alle Sektoren, einschließlich des Gesundheitswesens, zu schaffen”, heißt es auch in der Stellungnahme. Die Europäische Union erhalte auf diese Weise die Chance, im Bereich der KI eine führende Rolle einzunehmen und weltweit Standards zu setzen, wie es ihr bereits auf dem Gebiet des Datenschutzes mit der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung gelungen sei. Einvernehmen herrschte auch über den risikobasierten Ansatz der KI-Verordnung.

                            Solís Pérez appellierte an ihre Ausschusskollegen, die Stellungnahme auf die für den Ausschuss wichtigsten Forderungen zu beschränken: “Wenn wir wollen, dass die federführenden Ausschüsse unsere Stellungnahme berücksichtigen, müssen wir uns auf die wesentlichen Punkte konzentrieren, die in unseren Kompetenzbereich fallen”, sagte sie. Bis zum 19. Januar können Ausschussmitglieder ihre Änderungsanträge einreichen. Mitte März soll der ENVI-Ausschuss über den Entwurf der Stellungnahme abstimmen. ank

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                              Flottengrenzwerte: Schärfere Ziele sorgen für Streit im Ausschuss

                              Der Streit um die Verschärfung der CO2-Grenzwerte für Pkw und Kleintransporter hatte sich abgezeichnet: Bei der Präsentation der Pläne durch den niederländischen Berichterstatter Jan Huitema (Renew) brachen sich die teils massiven Konflikte am Donnerstag Bahn. Vor allem Jens Gieseke, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU im EU-Parlament, ließ bei der Debatte im Umweltausschuss kein gutes Haar am Berichtsentwurf und erklärte, er sehe darin nicht einmal mehr eine Basis für weitere Zusammenarbeit.

                              Im Rahmen ihres Fit-for-55-Klimapakets hatte die EU-Kommission bereits eine Verschärfung der CO2-Standards gefordert. Ambitioniertere Flottengrenzwerte sollen dafür sorgen, dass die Treibhausgasemissionen auch im Straßenverkehr sinken, anstatt weiter zu stagnieren. Huitema geht der Entwurf jedoch nicht weit genug. Er schlug bereits Mitte Dezember einige Nachschärfungen und zusätzliche Zwischenziele vor (Europe.Table berichtete), die nun im Ausschuss diskutiert wurden.

                              Nach den Plänen zu Verschärfung der CO2-Grenzwerte sollen die Emissionen ab 2025 bei Pkw um 25 und bei Kleintransportern um 20 Prozent reduziert werden. Für 2027 will der Niederländer ein Zwischenziel von 45 beziehungsweise 40 Prozent einführen und 2030 soll die Reduktion bei Autos 75 Prozent betragen. Die Kommission sieht in ihrem Entwurf lediglich 55 Prozent vor.

                              Das Thema polarisiert. Der CDU-Abgeordnete Peter Liese fürchtet gar, es werde in Europa bald aussehen wie im kubanischen Havanna, sollte sich Huitema mit seinen Vorschlägen durchsetzen. Aufgrund der hohen Zwischenziele würden Autofahrer, die sich kein neues Elektrofahrzeug leisten können, gezwungen sein, ihre alten Fahrzeuge mit Verbrenner noch vierzig Jahre weiterzufahren.

                              Auch Zustimmung für neue CO2-Grenzwerte für Pkw

                              Doch der Plan findet auch Zustimmung. Der Niederländer Bas Eickhout (Grüne/EFA) verteidigte vehement die neuen Zwischenziele. Es sei naiv zu glauben, dass sich im Jahr 2030 die Wirtschaft über Nacht umstellen würde. Es bräuchte vielmehr einen verlässlichen und klaren Fahrplan. Auch der Slowake Martin Hojsík (Renew) unterstützt die Vorschläge. Er halte es für Unsinn, dass im EU-Parlament darüber diskutiert würde, ob ein bestimmtes Gesetz das Ende des Verbrennungsmotors bedeuten würde. Das hätte die Industrie längst beschlossen und bräuchte jetzt einen politischen Partner, der den Übergang unterstütze.

                              Petros Kokkalis, für die griechische Syriza Mitglied der GUE/NGL-Fraktion, erinnerte seine Kollegen daran, was seiner Meinung nach die Aufgabe der EU sei: nämlich bei Entwicklungen voranzugehen. Dafür müssten aber sehr ambitionierte Ziele verabschiedet werden. Sonst würden jedes Jahr die immer gleichen Debatten geführt werden. cds

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                                EuGH weist Klage gegen Stickoxid-Grenzwerte bei Dieselautos zurück

                                Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid gegen ihrer Ansicht nach zu hohe Stickoxid-Grenzwerte bei Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 6 zurückgewiesen. Für Deutschland bedeutet das Urteil vom Donnerstag einen Sieg. Man war mit Ungarn und der EU-Kommission vor den EuGH gezogen, um ein Urteil des Gerichts der EU in Luxemburg von 2018 anzufechten.

                                Das vorinstanzliche Gericht hatte vor vier Jahren entschieden, dass die Kommission zu Unrecht eigenmächtig hohe Stickoxid-Grenzwerte für die damals neueste Diesel-Abgasnorm Euro 6 festgelegt habe. Die Brüsseler Behörde hatte zwei Jahre zuvor den geltenden Emissionsgrenzwert für Diesel-Pkw von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer auf 120 Milligramm festgelegt.

                                Unter anderem Deutschland hatte auf einen höheren Wert gedrängt, weil damit nur für Autos, deren Ausstoß darüber liegt, Fahrverbote ausgesprochen werden können. Paris, Madrid und Brüssel hatten gegen diese Verordnung geklagt. Die Städte sahen in der Regelung eine Beeinträchtigung ihrer Pläne zur Sauberhaltung der Luft und fürchteten, bestimmte Dieselautos dadurch nicht aus ihren Innenstädten heraushalten zu können. Das EU-Gericht in Luxemburg gab ihnen Recht.

                                Die Richter am EuGH urteilten nun jedoch, dass die Verordnung der EU-Kommission nur die Zulassung und den Verkauf von Pkw betraf und nicht deren Verkehr auf Straßen. Die drei Städte seien von der Rechtsvorschrift damit gar nicht direkt betroffen. Das EU-Gericht habe hier einen Rechtsfehler begangen. Schließlich könnten die Städte den Verkehr von Fahrzeugen zum Schutz der Umwelt weiterhin einschränken, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. rtr/til

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                                  Vestager stoppt Schiffbauer-Deal

                                  Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme von Daewoo Shipbuilding durch Hyundai Heavy Industries blockiert. Das Zusammengehen der beiden südkoreanischen Unternehmen hätte “zu einer beherrschenden Stellung auf dem Weltmarkt für den Bau großer Flüssigerdgastanker geführt, auf die europäische Transportunternehmen angewiesen sind”, begründete Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung. Demnach wäre aus der Übernahme der weltweit größte Schiffbauer mit einem Marktanteil von mindestens 60 Prozent hervorgegangen.

                                  Hyundai teilte mit, es werde jetzt unterschiedliche Optionen prüfen, darunter einen Einspruch vor Gericht. Hyundai hatte die Übernahme von Daewoo Shipbuilding 2019 angekündigt. Das südkoreanische Industrieministerium erklärte, es bedauere die Entscheidung der EU zu einem Geschäft, das bereits von China, Singapur und Kasachstan genehmigt wurde.

                                  Vestager argumentiert, im Falle eines Zusammenschlusses hätten Kunden kaum noch konkurrenzfähige Alternativen gehabt. Die Marktzutrittsschranken seien sehr hoch: Große Flüssigerdgastanker seien hochentwickelte Spezialschiffe, sie müssten das LNG bei minus 162 Grad transportieren. “Es handelt sich im Grunde um schwimmende Eisschränke“, sagte Vestager. Die Unternehmen hätten überdies keine förmlichen Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Wettbewerbsbedenken auszuräumen. tho/rtr

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                                    Tagebau Turów: Tschechien signalisiert Kompromissbereitschaft

                                    Im Streit zwischen Polen und Tschechien um den Braunkohle-Tagebau Turów zeigt sich die tschechische Seite kompromissbereit. Sie wolle kommende Woche das Gespräch mit Polen suchen, sagte die neue tschechische Umweltministerin Anna Hubackova am Donnerstag. Turów liegt im polnischen Grenzgebiet zu Tschechien und Sachsen.

                                    Polen hatte 2020 die Betriebsgenehmigung für den Tagebau in Turów um vorerst weitere sechs Jahre verlängert, nach Auffassung Tschechiens ohne die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Tschechien sieht unter anderem die Trinkwasserversorgung als gefährdet an. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf Antrag der Regierung in Prag hatte die vorläufige Schließung des Tagebaus angeordnet, dem die polnische Seite jedoch bislang nicht Folge leistet. Daraufhin verurteilte der EuGH Polen zu Strafzahlungen von 500.000 Euro pro weiterem Betriebstag. Die Bundesregierung hatte sich der Klage Tschechiens nicht angeschlossen.

                                    Die Gespräche zwischen den Regierungen Polens und Tschechiens waren Ende 2021 abgebrochen worden, als die tschechische Regierung einen polnischen Vorschlag im November ablehnte. Die neue Regierung in Prag ist seit Dezember im Amt. Hubackova sagte, ein Einigungsvorschlag von Ende September sei für die tschechische Seite akzeptabel. rtr/fst

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                                      Vorwürfe gegen Xiaomi: BSI findet nichts Auffälliges

                                      Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mehrere Geräte des chinesischen Anbieters Xiaomi monatelang geprüft. Auf Anfrage von Europe.Table teilte die IT-Sicherheitsbehörde des Bundes nun mit, dass es bei der Prüfung “im Ergebnis keine Auffälligkeiten feststellen konnte”, die “weitere Untersuchungen oder andere Maßnahmen” nötig machen würden.

                                      Xiaomi war in den Verdacht geraten (Europe.Table berichtete), als bei einer Untersuchung der litauischen IT-Sicherheitsbehörde NCSC bei einem Endgerät ein Softwaremodul auffiel, das im Hintergrund bestimmte – in China unerwünschte – Begriffe aufspüren und zensiert haben soll. Dieses Verhalten konnte die BSI-Untersuchung von Xiaomi-Geräten nun offenbar nicht reproduzieren: “Insbesondere eine Übertragung von Filterlisten, wie im ursprünglichen Bericht beschrieben, konnte das BSI nicht feststellen”, teilte ein Sprecher des BSI mit. Er betonte zugleich, dass sich dieses Ergebnis spezifisch auf die hier vorgenommene Untersuchung beziehe. Damit vermeidet die deutsche Behörde ein Urteil über die Befunde ihrer litauischen Kollegen.

                                      Die Beziehungen zwischen China und Litauen sind derzeit äußerst schwierig, zuletzt erhielt das kleine EU-Mitgliedsland im Baltikum demonstrativen Beistand aus TaiwanEurope.Table berichtete). fst

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                                        Nach Shell-Urteil: Umweltschützer nehmen weitere Konzerne ins Visier

                                        Nach dem Sieg vor Gericht über den Ölkonzern Shell im vergangenen Jahr nehmen niederländische Umweltschützer nun 30 weitere Großkonzerne ins Visier. Die Organisation Milieudefensie, der niederländische Arm der Gruppe Friends of the Earth, will von 30 Firmen, die ihren Rechtssitz in den Niederlanden haben, wissen, wie deren Pläne zur Reduzierung von klimaschädlichen Gasen aussehen. In den Briefen an die Vorstände werden die Konzerne dazu aufgefordert darzulegen, wie sie die Emission von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken wollen. Unter den Unternehmen sind etwa KLM, der niederländische Teil der Fluggesellschaft Air France KLM, die Bank ABN Amro, der Supermarktkonzern Ahold Delhaize, der Versicherer Aegon und der Flughafen Schiphol.

                                        “Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir letztlich wenn es nötig ist, bereit sind, vor Gericht zu gehen”, sagte Peer de Rjik von Milieudefensie der Nachrichtenagentur Reuters. Natürlich hoffe man aber, dass die Unternehmen von sich aus Maßnahmen ergriffen. “Wir sind bereit zu Gesprächen, aber wir haben es auch eilig.” Daher wolle man nicht nur sprechen, um der Gespräche willen. Die Organisation hat den Firmen eine Frist bis zum 15. April gesetzt, bis dahin sollen sie ihre Klimaschutzpläne präsentieren. Zwar hätten einige Firmen nur ein kleines Geschäft in den Niederlanden. Sie hätten aber einen sehr großen internationalen, globalen Einfluss und das Shell-Urteil habe gezeigt, dass es möglich sei, sie über das niederländische Gesetz verantwortlich zu machen für ihre Emissionen weltweit.

                                        Shell hat Berufung gegen das Urteil eingelegt

                                        Im Mai hatte ein niederländisches Gericht Shell zu strengeren CO2-Einsparungen verpflichtet. Das Gericht in Den Haag hatte entschieden, dass der Ölriese seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2019 reduzieren müsse. Eingereicht hatten die Klage sieben Umweltschutzorganisationen, darunter auch Greenpeace. Shell hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. rtr

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                                          Pascal Canfin – Macrons Mann in Brüssel

                                          Pascal Canfin (* 22.08.1974 in Arras) ist seit 2019 Ausschussvorsitzender für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament
                                          Pascal Canfin (* 22.08.1974 in Arras) ist seit 2019 Ausschussvorsitzender für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament

                                          “2022 wird ein Schlüsseljahr für den europäischen Green Deal“, sagt einer, der es wissen muss. Als Host des Podcasts “Transition Écologique” diskutiert er mit Gästen wie Emmanuel Faber, Ex-Geschäftsführer des Konzerns Danone, oder Adélaide Charlier, Mitbegründerin der Bewegung Youth for Climate, neue Wohlstandsmodelle und den Übergang zu einer nachhaltigeren Welt. Als Politiker will er eine glaubwürdige Regierungsökologie aufbauen, die das Pariser Abkommen und die CO2-Neutralität bis 2050 ernst nimmt: Pascal Canfin, Ausschussvorsitzender für Umweltfragen im Europäischen Parlament, ist Macrons Mann, wenn es darum geht, den Green Deal voranzutreiben – und die Interessen Frankreichs.

                                          Seine Strategie: Eine pragmatische Umweltpolitik in Gang bringen, in dem er die Spielregeln für die Wirtschaftsakteure ändert – ohne “grünen Dogmatismus”. Diese Position vertritt Pascal Canfin aber noch nicht allzu lange. Der gelernte Wirtschaftsjournalist kletterte die politische Karriereleiter einst bei der grünen Partei Frankreichs, Europe Écologie – Les Verts (EE-LV), hoch. Heute ist er überzeugter Macronist.

                                          Pascal Canfin: “Ich will nicht mehr lügen”

                                          Mehrmals bot man ihm einen Posten im Umweltministerium an. Doch Canfin lehnte stets ab. Zuletzt als Ex-Umweltminister Nicolas Hulot im August 2018 mit den Worten “Ich will nicht mehr lügen” das Handtuch warf. Grund: Ökologie sei nicht die Priorität Emmanuel Macrons. Pascal Canfin, zu diesem Zeitpunkt der Generaldirektor von WWF Frankreich, legte noch einen obendrauf: “Kein Umweltschützer mit ökologischen Überzeugungen wird in diese Regierung gehen, wenn es keinen Big Bang gibt.”

                                          Ein Jahr später zieht er in das Europäische Parlament ein. Nicht mehr als Grüner, sondern auf Platz zwei der Liste “Renaissance”, die von der Partei des Präsidenten La République en Marche (LREM) dominiert wurde.

                                          Als Erklärung für diesen Kurswechsel zieht der Parlamentarier einen Vergleich zur aktuellen Ampel-Regierung Deutschlands und kritisiert die mangelnde Kooperationsbereitschaft seiner Ex-Partei mit Sozialdemokraten und Zentristen: “Im Grunde würde ich mir als Umweltschützer wünschen, dass EE-LV wie die deutschen Grünen aussehen, aber das ist überhaupt nicht der Fall! Sie schwelgen in einer Ökologie, die nichts ändert, da sie die komplexe Realität nicht annehmen.”

                                          Für die Zukunft setzt Pascal Canfin auf eine Klimapolitik, die eint statt spaltet, die transformiert, ohne zu frakturieren. Um das zu erreichen und erneute Proteste der Gelbwesten zu vermeiden, dürften auf seiner To-do-Liste für 2022 große strategische Aufgabe stehen: Weichen für den ökologischen Übergang in Europa stellen, Reformen und Umweltbilanzen der fünfjährigen Amtszeit Macrons verteidigen und den Weg für das nächste Mandat ebnen. Giorgia Grimaldi

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                                            Apéropa

                                            Die Strom- und Gaspreise steigen überall in Europa. Auf der Suche nach den Ursachen aber verfolgt man im Ausland andere Fährten als in Berlin.

                                            In London listete der Chef der Internationalen Energieagentur am Mittwoch auf, warum seiner Meinung nach die Spur nach Russland führt: Gazprom liefere trotz hoher Preise und freier Kapazitäten weniger als sonst nach Europa, die Speicher des Konzerns seien auffällig leer. All das falle mit den geopolitischen Spannungen wegen der Ukraine zusammen, so Fatih Birol.

                                            In Brüssel sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gestern, es stimme “in der Tat nachdenklich, dass ein Unternehmen bei steigender Nachfrage sein Angebot verknappt“. Das sei doch “ein ziemlich ungewöhnliches Verhalten auf einem Markt”. Die Kommission untersucht die Praktiken derzeit, Vestager sagte, sie warte “sehnlich” darauf, dass Gazprom die übermittelten Fragen beantworte.

                                            In Berlin mag man der Fährte nach Moskau aber nicht folgen, auch nicht in der Industrie. BDI-Präsident Siegfried Russwurm spricht zwar von einer “unangenehmen Wahrheit”, aber er meint etwas anderes: “Die russischen Gaslieferungen haben ihre Verträge erfüllt in den letzten Jahrzehnten”. Dass die Abhängigkeit durch Russland ausgenützt werde, dafür gebe es historisch keine Beispiele.

                                            Ein aktuelles aber womöglich doch. Till Hoppe

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