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CSDDD

News | LNG

Zolldeal: US-Regierung fordert „massive Änderungen“ an EU-Gesetzen

Die Regierung von Donald Trump droht damit, die Zolleinigung platzen zu lassen, wenn die EU nicht mehrere energierelevante Gesetze ändert. Unterdessen diskutieren die Mitgliedstaaten Änderungen an einem Gesetz, das die Einfuhr von russischen Energieträgern ab 2028 verbieten soll.

Von Manuel Berkel

News | CSDDD

Deutschland überarbeitet LkSG: Frankreich schaut genau hin

Frankreich verfolgt die Novelle des Lieferkettengesetzes in Deutschland genau. Denn die Regierung denkt selbst über eine Reform nach. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch der Novelle des Gesetzes zugestimmt.

Von Caspar Dohmen, Claire Stam

Frauen, die in einer indischen Ingwergewürzfabrik arbeiten, Jutesack für Gewürzwurzeln, Lager der Lieferkette, Kochi, Kerala
News | Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz: Bundesregierung schafft Berichtspflichten ab

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) bei seiner Sitzung am Mittwoch angenommen. Das Gesetz wird abgeschwächt, bleibt aber erhalten. Es soll durch das europäische Lieferkettengesetz CSDDD abgelöst werden.

Von Caspar Dohmen

Frauen, die in einer indischen Ingwergewürzfabrik arbeiten, Jutesack für Gewürzwurzeln, Lager der Lieferkette, Kochi, Kerala
News | Lieferkettengesetz

Supply Chain Act: German government abolishes reporting requirements

The federal cabinet approved the amendment to the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG) at its meeting on Wednesday. The law is being weakened, but will remain in force. It is set to be replaced by the European supply chain law, the CSDDD.

Von Caspar Dohmen

Thema des Tages | Lieferkettengesetz

Kabinett berät LkSG-Novelle: Berichtspflichten sollen entfallen

Am Mittwoch wird das Bundeskabinett die Novelle des deutschen Lieferkettengesetzes beschließen. Großen Wirtschaftsverbänden gehen die Abschwächungen nicht weit genug. Gewerkschafter und Menschenrechtler sehen sie als zu weitreichend. Offen war, ob über das CSRD-Umsetzungsgesetz ebenfalls abgestimmt wird.

Von Caspar Dohmen

Thema des Tages | Lieferkettengesetz

LkSG-Novelle: Bundesregierung beschließt Abschwächung

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Novelle des deutschen Lieferkettengesetzes beschlossen. Großen Wirtschaftsverbänden gehen die Abschwächungen nicht weit genug. Gewerkschafter und Menschenrechtler sehen sie als zu weitreichend.

Von Caspar Dohmen

News | Handelsstreit

Handelsdeal: Was die EU den USA zu EUDR und CSDDD verspricht

Die gemeinsame Erklärung zur Handelspolitik zwischen Europa und den USA nennt erstmals auch zentrale Gesetze des Green Deal. Die EU-Kommission verspricht den USA laut eigener Aussage Bürokratieabbau, der ohnehin geplant sei.

Von Alex Veit

Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) der Europäischen Union ist ein Gesetzesvorhaben, das auf eine systematische Integration von Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten in die Unternehmensführung abzielt. Es stellt einen wichtigen Schritt dar, um Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten sicherzustellen und die Verantwortung von Unternehmen in Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele zu schärfen. Lesen Sie hier alles zu den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der CSDDD von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist die CSDDD? 

Die

CSDDD

(Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, der Unternehmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette verpflichten soll. Das Ziel der Richtlinie ist es, den Einfluss von Unternehmen auf Menschenrechte, Umwelt und Governance-Aspekte in ihren Lieferketten transparenter und kontrollierbarer zu machen. Neben sozialen Standards und Menschenrechten stehen insbesondere Umweltaspekte im Fokus: Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihres Handelns zu minimieren, geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen und gegebenenfalls betroffene Gruppen zu entschädigen. Die

CSDDD

geht dabei deutlich über bisherige nationale Regelungen hinaus, da sie auf europäischer Ebene einheitliche Standards schafft. Im Unterschied zu bereits bestehenden Sorgfaltspflichtengesetzen wie dem deutschen Lieferkettengesetz wird die CSDDD wesentlich umfangreicher sein und mehr Unternehmen betreffen. 

Für wen gilt die CSDDD? 

Die

CSDDD

richtet sich an große Unternehmen mit Hauptsitz in der

EU

sowie an Drittstaatenunternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind und bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten. Konkret gelten die Anforderungen für: 

  • Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro weltweit.

  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro, sofern sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes in bestimmten risikobehafteten Sektoren wie Textil, Landwirtschaft oder Rohstoffabbau erzielen.

  • Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU tätig sind und die genannten Umsatzschwellen in der Union erreichen. 

Durch diese breite Definition wird ein großer Teil der internationalen Wertschöpfungsketten erfasst, und der Wirkungsbereich der Richtlinie wird weit über die Grenzen der EU hinausgehen. 

Wann tritt die CSDDD in Kraft? 

Die endgültige Einführung der

CSDDD

hängt noch von den laufenden Abstimmungsprozessen innerhalb der

EU

-Institutionen ab. Nach einer Einigung auf den finalen Gesetzestext wird eine Umsetzungsfrist gelten, in der die Mitgliedstaaten das Gesetz in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Frist könnte etwa zwei bis drei Jahre betragen, sodass das Gesetz voraussichtlich frühestens ab 2026 verbindlich wird. Unternehmen sollten sich jedoch frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, da der Gesetzgebungsprozess derzeit in einer entscheidenden Phase ist und die Zustimmung seitens des EU-Parlaments und EU-Rates als wahrscheinlich gilt. 

CSDDD: Aktueller Stand in der EU 

Im Frühjahr 2023 hat das EU-Parlament eine Einigung zum Text der

CSDDD

-Richtlinie erzielt, die die Verhandlungen im Europäischen Rat und den Trilogprozess zur

Abstimmung

mit der Kommission beschleunigt hat. Die letzten Verhandlungen zielten auf eine Präzisierung der Haftungsregelungen, Anforderungen an den Informationsaustausch und spezifische Maßnahmen zum Klimaschutz ab. Der Entwurf umfasst unter anderem auch Sanktionen bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten, einschließlich zivilrechtlicher Haftung von Unternehmen. Bislang wird die Umsetzung der

CSDDD

in den Mitgliedstaaten als Herausforderung betrachtet, da nationale Rechtstraditionen in den Bereichen Haftung und Unternehmensverantwortung stark variieren. Daher sind auch Ausnahmeregelungen und nationale Spielräume vorgesehen, um eine flexible Anpassung der Anforderungen zu ermöglichen. 

Welche Anforderungen stellt die CSDDD an Unternehmen? 

Die

CSDDD

umfasst eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette umsetzen müssen. Die zentralen Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

  • Risikobewertung und Risikoanalyse: Unternehmen müssen ihre Lieferketten systematisch analysieren, um potenzielle Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren.

  • Präventionsmaßnahmen: Wenn Risiken identifiziert werden, sind Unternehmen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren oder zu verhindern. Dazu gehören Schulungen, Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheitsstandards und das Setzen von verbindlichen Standards für Zulieferer.

  • Abhilfemaßnahmen: Falls es zu Verstößen gegen Menschenrechts- oder Umweltstandards kommt, müssen Unternehmen Korrekturmaßnahmen einleiten und betroffene Parteien entschädigen.

  • Berichterstattung und Transparenz: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen und ihre Fortschritte im Rahmen der CSDDD regelmäßig veröffentlichen, was eine lückenlose Nachverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette gewährleistet.

  • Haftung und Sanktionen: Ein wichtiger Aspekt ist die zivilrechtliche Haftung, die bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten greifen kann. Mitgliedstaaten sind angehalten, Sanktionen einzuführen, die Verstöße effektiv ahnden. 

Warum wurde die CSDDD eingeführt? 

Die Einführung der

CSDDD

ist Teil der EU-weiten Strategie zur Erreichung der Klimaziele und zur Stärkung von Menschenrechten. Die EU reagiert damit auf wachsende gesellschaftliche Forderungen nach mehr Transparenz und Verantwortung im Bereich der Unternehmensführung. Die CSDDD soll verhindern, dass Unternehmen ihre sozialen und ökologischen Standards auslagern und die negativen Auswirkungen in Drittländern entstehen. Die Richtlinie dient außerdem dazu, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im globalen Wettbewerb zu stärken, indem sie alle Marktteilnehmer an vergleichbare Standards bindet. 

Herausforderungen und Kritik an der CSDDD 

Die

CSDDD

wird vielfach als notwendige und wichtige Maßnahme zur Förderung von Nachhaltigkeit gesehen, dennoch gibt es auch kritische Stimmen und Herausforderungen: 

  • Kosten und Aufwand für Unternehmen: Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die indirekt von den Anforderungen der CSDDD betroffen sind, sehen sich vor einem erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand. Die Durchführung von Risikoanalysen und die Einführung von Kontrollmechanismen können hohe Kosten verursachen, die für KMU schwer zu tragen sind.

  • Rechtliche Unsicherheit: Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten erfordert umfangreiche Dokumentationen und Vertragsverpflichtungen entlang der Lieferkette, was rechtlich komplex ist. Zudem besteht Unklarheit darüber, wie die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen konkret durchgesetzt wird.

  • Mögliche Auswirkungen auf Drittstaaten: In Entwicklungs- und Schwellenländern könnte die CSDDD zu einem Rückgang der Aufträge führen, wenn Unternehmen die Anforderungen als zu risikobehaftet einstufen und auf alternative Zulieferer zurückgreifen. Dies könnte langfristig negative wirtschaftliche Folgen für ärmere Länder haben. 

Hat die CSDDD das Potenzial, nachhaltigen Wandel herbeizuführen? 

Die

CSDDD

wird als ein Meilenstein in der europäischen Gesetzgebung angesehen, da sie klare Anforderungen an Unternehmen in Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften und soziale Verantwortung stellt. Sie schärft nicht nur das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln, sondern fördert auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Unternehmen, die aktiv zu einem verantwortungsvollen Wirtschaften beitragen. Langfristig könnte die Richtlinie dazu beitragen, globale Lieferketten nachhaltig zu gestalten und Menschenrechts- sowie Umweltstandards global zu stärken. Unternehmen, die bereits heute beginnen, ihre Strukturen und Prozesse an die Anforderungen der

CSDDD

anzupassen, werden einen Wettbewerbsvorteil haben. Angesichts der wachsenden Zahl an Konsumenten, die Wert auf ethisch einwandfreie Produkte legen, könnten diese Unternehmen auch wirtschaftlich profitieren. Die

Corporate Sustainability Due Diligence Directive

(CSDDD) der EU markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Unternehmensverantwortung im globalen Markt. Durch die Einführung eines einheitlichen Rahmens für die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten setzt die EU einen neuen Maßstab im Bereich der Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf die

CSDDD

vorbereiten und Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen zu erfüllen und den Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaft aktiv zu gestalten.