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Lieferkettengesetz

René Repasi am Rednerpult im Straßburger EU-Parlament
Analyse | Bürokratieabbau

Nachhaltigkeits-Omnibus: Streit erschwert Verhandlungen im Parlament

Viel Zeit bleibt nicht: Bis Jahresende soll der erste Bürokratie-Omnibus fertig verhandelt sein. Doch die Gräben im Streit um Lieferkettenrichtlinie und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind tief, die Verhandlungen nehmen nicht Fahrt auf.

Von Lukas Knigge

News | CSDDD

Deutschland überarbeitet LkSG: Frankreich schaut genau hin

Frankreich verfolgt die Novelle des Lieferkettengesetzes in Deutschland genau. Denn die Regierung denkt selbst über eine Reform nach. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch der Novelle des Gesetzes zugestimmt.

Von Caspar Dohmen, Claire Stam

Frauen, die in einer indischen Ingwergewürzfabrik arbeiten, Jutesack für Gewürzwurzeln, Lager der Lieferkette, Kochi, Kerala
News | Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz: Bundesregierung schafft Berichtspflichten ab

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) bei seiner Sitzung am Mittwoch angenommen. Das Gesetz wird abgeschwächt, bleibt aber erhalten. Es soll durch das europäische Lieferkettengesetz CSDDD abgelöst werden.

Von Caspar Dohmen

Frauen, die in einer indischen Ingwergewürzfabrik arbeiten, Jutesack für Gewürzwurzeln, Lager der Lieferkette, Kochi, Kerala
News | Lieferkettengesetz

Supply Chain Act: German government abolishes reporting requirements

The federal cabinet approved the amendment to the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG) at its meeting on Wednesday. The law is being weakened, but will remain in force. It is set to be replaced by the European supply chain law, the CSDDD.

Von Caspar Dohmen

Thema des Tages | Lieferkettengesetz

Kabinett berät LkSG-Novelle: Berichtspflichten sollen entfallen

Am Mittwoch wird das Bundeskabinett die Novelle des deutschen Lieferkettengesetzes beschließen. Großen Wirtschaftsverbänden gehen die Abschwächungen nicht weit genug. Gewerkschafter und Menschenrechtler sehen sie als zu weitreichend. Offen war, ob über das CSRD-Umsetzungsgesetz ebenfalls abgestimmt wird.

Von Caspar Dohmen

Thema des Tages | Lieferkettengesetz

LkSG-Novelle: Bundesregierung beschließt Abschwächung

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Novelle des deutschen Lieferkettengesetzes beschlossen. Großen Wirtschaftsverbänden gehen die Abschwächungen nicht weit genug. Gewerkschafter und Menschenrechtler sehen sie als zu weitreichend.

Von Caspar Dohmen

Thema des Tages | CSDDD

EU-Lieferkettengesetz: Warum Union und SPD weiter streiten

Deutschland unterstützt die deutliche Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes. Interne Dokumente zeigen nun, wie die Regierung im EU-Rat eigentlich abstimmen wollte und welche Kompromisse Union und SPD verabredet hatten.

Von Caspar Dohmen

Omnibus-Initiative steht auf einem der EU-Flagge nachempfundenen blauem Hintergrund mit gelben Sternen
News | Nachhaltigkeitsberichterstattung

Sustainability omnibus: Committee opinions adopted

Four committees of the European Parliament adopted their opinions on Tuesday regarding the simplification of sustainability reporting and the EU supply chain law. However, the final vote will only take place after the summer recess.

Von Lukas Knigge

Omnibus-Initiative steht auf einem der EU-Flagge nachempfundenen blauem Hintergrund mit gelben Sternen
News | Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsomnibus: Stellungnahmen der Ausschüsse beschlossen

Vier Ausschüsse des EU-Parlaments haben vergangene Woche ihre Stellungnahmen für die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und des EU-Lieferkettengesetzes angenommen. Die finale Abstimmung folgt allerdings erst nach der Sommerpause.

Von Lukas Knigge

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist das EU-Lieferkettengesetz?  

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes: 

  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern. 

  • Transparenz und Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Sorgfaltsmaßnahmen und deren Ergebnisse berichten und diese Informationen öffentlich zugänglich machen. 

  • Verantwortlichkeit: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen. 

  • Reichweite: Das Gesetz gilt für große Unternehmen, die in der EU tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind. 

  • Umsetzung und Überwachung: Nationale Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständig und können Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen. 

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten. 

Welche Vorteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte: 

  • Verhinderung von Ausbeutung: Das Gesetz bekämpft Zwangsarbeit und Kinderarbeit. 

  • Bessere Arbeitsbedingungen: Internationale Standards für Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden. 

Umweltschutz: 

  • Reduktion von Umweltschäden: Unternehmen müssen Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Ressourcenausbeutung ergreifen. 

  • Nachhaltigkeit: Förderung nachhaltiger Produktions- und Beschaffungspraktiken. 

Wirtschaftliche Vorteile: 

  • Wettbewerbsvorteile: Unternehmen mit verantwortungsvollen Praktiken können sich positiv abheben. 

  • Stabilität: Risikominimierung in der Lieferkette führt zu langfristiger Stabilität. 

Rechtliche Klarheit: 

  • Einheitliche Standards: Einheitliche Regeln erleichtern die Einhaltung und Durchsetzung. 

  • Rechtssicherheit: Unternehmen erhalten klare Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards. 

Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken. 

Welche Nachteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand: 

  • Hohe Implementierungskosten: Unternehmen müssen erhebliche finanzielle Ressourcen für die Einhaltung aufwenden. 

  • Bürokratischer Aufwand: Erheblicher administrativer Aufwand für die Dokumentation und Berichterstattung. 

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 

  • Belastung für KMU: Kleinere Unternehmen könnten überfordert sein, da sie nicht die gleichen Ressourcen wie große Unternehmen haben. 

  • Wettbewerbsnachteil: KMU könnten gegenüber größeren Konkurrenten ins Hintertreffen geraten. 

Lieferkettenkomplexität: 

  • Schwierigkeiten bei der Kontrolle: In globalen und komplexen Lieferketten ist die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften schwierig. 

  • Kostenüberwälzung: Die erhöhten Kosten können auf die Verbraucher abgewälzt werden, was zu höheren Preisen führt. 

Risiko von Marktverzerrungen: 

  • Ungleichmäßige Durchsetzung: Unterschiede in der Durchsetzung zwischen den EU-Ländern können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. 

Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen. 

Für wen gilt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz gilt für: 

  • Große Unternehmen: Mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro jährlich. 

  • Bestimmte Branchen: Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn sie in risikobehafteten Sektoren wie Textilien, Landwirtschaft und Bergbau tätig sind. 

Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen. 

Hat Deutschland auch ein Lieferkettengesetz? 

Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern. 

1. Anwendungsbereich

: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) . 

2. Sorgfaltspflichten

  • Risikomanagement: Unternehmen müssen Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern. 

  • Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, über die Betroffene Verstöße melden können. 

  • Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über ihre Sorgfaltsmaßnahmen zu berichten und diese öffentlich zugänglich zu machen.

3. Verantwortlichkeit:

  • Haftung: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen. 

  • Sanktionen: Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. 

Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).