CSDDD: Nationale Umsetzung könnte rechtswidrig sein
Setzt die Bundesregierung die EU-Lieferkettenrichtlinie eins zu eins in deutsches Recht um, könnte sie laut einem Gutachten gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot verstoßen – denn es wären deutlich weniger Unternehmen in Deutschland erfasst als bisher.
Von Caspar Dohmen