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Lieferkettengesetz

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VCI-Präsident Steilemann: EU soll CSDDD, CSRD und Taxonomie streichen

Der Präsident des Verbands der chemischen Industrie Markus Steilemann argumentiert für eine vollständige Streichung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsregeln, auch wenn dies im Parlament nur mit der Hilfe rechtsextremer Parteien gelingt.

Von Table.Briefings

Das neue deutsche Lieferkettengesetz
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Mitgliedstaaten wollen Lieferkettengesetz verschieben

Nach viel Druck aus der Wirtschaft und der EVP wollen die Mitgliedstaaten zwei umstrittene Nachhaltigkeitsgesetze für Unternehmen verschieben. Das Lieferkettengesetz (CSDDD) soll ein Jahr später angewandt werden, die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) soll erst ab 2027 in Kraft treten.

Von Marion Bergermann

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Lieferketten: EU-Kommission will Richtlinie entschärfen

Die EU-Kommission will Unternehmen von Bürokratie entlasten. Dafür sollen etwa die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten auf direkte Geschäftsbeziehungen beschränkt werden. Doch dagegen formiert sich Widerstand.

Von Amelie Richter

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Omnibus: Kommission will Lieferkettenrichtlinie entschärfen

Die Kommission will die Unternehmen von Bürokratie entlasten. Dafür sollen etwa die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten auf direkte Geschäftsbeziehungen beschränkt werden. Doch dagegen formiert sich Widerstand.

Von Till Hoppe

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist das EU-Lieferkettengesetz?  

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes: 

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten. 

Welche Vorteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte: 

Umweltschutz: 

Wirtschaftliche Vorteile: 

Rechtliche Klarheit: 

Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken. 

Welche Nachteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand: 

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 

Lieferkettenkomplexität: 

Risiko von Marktverzerrungen: 

Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen. 

Für wen gilt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz gilt für: 

Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen. 

Hat Deutschland auch ein Lieferkettengesetz? 

Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern. 

1. Anwendungsbereich

: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) . 

2. Sorgfaltspflichten

3. Verantwortlichkeit:

Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).