News
Erscheinungsdatum: 16. Mai 2025

VW will Risiken von Menschenrechtsverletzungen früh erkennen 

Um Risiken von Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu identifizieren, hat der VW-Konzern ein eigenes Verfahren entwickelt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, mögliche Verstöße bei Lieferanten und Sublieferanten aufzudecken, bevor Schäden entstehen. Laut VW-Beauftragter Kerstin Waltenberg geschehe das beim Konzern „überaus selten“. Die häufig kritisierten Berichtspflichten verteidigt sie: „Berichtspflichten sind nichts Schlechtes.“ Welche Risiken sie dennoch in Europa und Deutschland sieht, lesen Sie im ESG.Table. Caspar Dohmen

Lernen Sie alle Table.Briefings in voller Länge kostenlos kennen: Vier Wochen, ohne automatische Verlängerung, ohne Zahldaten – und informiert wie die Topentscheider.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
Teilen
Kopiert!