Um Risiken von Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu identifizieren, hat der VW-Konzern ein eigenes Verfahren entwickelt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, mögliche Verstöße bei Lieferanten und Sublieferanten aufzudecken, bevor Schäden entstehen. Laut VW-Beauftragter Kerstin Waltenberg geschehe das beim Konzern „überaus selten“. Die häufig kritisierten Berichtspflichten verteidigt sie: „Berichtspflichten sind nichts Schlechtes.“ Welche Risiken sie dennoch in Europa und Deutschland sieht, lesen Sie im ESG.Table. Caspar Dohmen
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