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Vier notwendige Schritte für den digitalen Staat

von Fedor Ruhose

Zur wirkungsvollen Digitalisierung braucht es Vernetzung von Institutionen, Kommunen, Initiativen. Nur so kann die digitale Souveränität des Staates wiedergewonnen werden. Die Kommunen spielen dabei eine wichtige Rolle. Gerade Künstliche Intelligenz und die Cloud haben ein enormes Potential für die Verwaltung - die nächste Bundesregierung muss hier mutig vorangehen.

Die Lage ist ernst. Bürgerinnen und Bürger trauen der Verwaltung immer weniger zu, Probleme zu bewältigen, Lösungen umzusetzen und Aufgaben wirksam zu erfüllen. Dies korrespondiert mit historisch geringen Vertrauenswerten für demokratische Institutionen. Daher gilt: Wir müssen einiges ändern, transparenter agieren und auch zu Fehlversuchen stehen. Wir müssen erklären, was wir tun, warum wir es tun und wer konkret welche Rolle spielt. Das gilt auch und gerade für die Digitalisierung des Staates.

Der eingeschlagene Digitalisierungspfad der öffentlichen Verwaltung reicht noch nicht aus, um die notwendige Ressourcen- und Bürokratieentlastung zu erzeugen. Dies zu ändern muss zu einem Dreh- und Angelpunkt der Agenda der kommenden Regierung werden.

Aktuell bremst sich der Staat in der Erreichung echter Ergebnisse selbst aus. Beispiele gibt es leider zur Genüge. Die Herkulesaufgaben, die vor uns liegen, können mit einer prozessorientierten Staatlichkeit schlicht nicht bewältigt werden. Das gesamte administrative System muss daher dringend reformiert und an der Qualität der Ergebnisse und nicht der Prozesse ausgerichtet werden. Mit vier konkreten Schritten können wir dem digitalen Staat schnell näherkommen.

Insbesondere die Kommunen sind in vielen Fällen aufgrund ihrer personellen Struktur oft nicht in der Lage, digitale Verwaltungsleistungen vor Ort zu implementieren. Um endlich die Flächendeckung zentraler Leistungen zu erzielen, müssen daher erstens die bestehenden Anstrengungen durch ein gezieltes Förderprogramm für die Kommunen ergänzt werden.

Wir brauchen zweitens eine Offensive zur Wiedergewinnung der digitalen Souveränität unseres Staates. Ein Weg dazu stellt die Vernetzung der bestehenden Digitalisierungsinstitutionen dar, seien es nun Behörden, Agenturen oder staatliche Dienstleister. Zudem müssen rechtliche Strukturen so verändert oder ausgelegt werden, dass digitale Zukunftsthemen im Föderalismus genutzt werden können, ohne dass in sechzehn Ländern und 11.000 Kommunen immer wieder das Rad neu erfunden wird.

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz oder der Gang in die Cloud sind nur zwei Beispiele für die digitalen Potenziale der Verwaltung. Dafür braucht es die Möglichkeit des Austauschs von Produkten und Arbeitsergebnissen sowie die Verankerung von Standards und die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen auch jenseits des Onlinezugangsgesetzes zwischen allen staatlichen Stellen.

Wir brauchen im Gesetzgebungsprozess drittens konkrete Verabredungen, dass Fachexpertise und IT- beziehungsweise Digitalexpertise gemeinsam im frühen Stadium der Regierungsgesetzentwürfe zusammengezogen werden. Dann können politisch gewünschte Zielvorgaben direkt mit digitalkonformen Regelungen verbunden

werden. Ein Weg übrigens, der in Dänemark zum Erfolg führt. Hier kann zudem die kontinuierliche Weiterentwicklung des Digitalchecks dafür sorgen, dass parallel zur inhaltlichen Gesetzgebung auch der dazugehörige digitale Prozess abgebildet wird.

Viertens müssen wir zu mehr übergreifender Umsetzung kommen: Bundesgesetze und -verordnungen, deren Anwendung und Umsetzung organisatorische oder rechtliche Auswirkungen auf die Verwaltungsleistungen der Länder und Kommunen haben, werden nur noch auf den Weg gebracht, wenn diesen hierzu bereits geeignete zentrale IT-Fachverfahren zur Verfügung stehen oder zugleich mit dem jeweiligen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Es sollte darüber hinaus über eine generelle Selbstverpflichtung der Bundesregierung nachgedacht werden, Gesetzesentwürfe erst dann auf den Weg zu bringen, wenn die entsprechenden digitalen Prozesse implementierbar sind.

Spötter könnten behaupten, dass dies nicht zur Digitalisierung, aber zur wirksamsten Bürokratiebremse führt, da dann kaum noch Gesetzgebungsverfahren durch die Regierung angestoßen würden. Zu oft hängen Digitalprojekte ihren Zeitplänen hinterher. Und doch: Dies sind die kurzfristigen, prozessualen Voraussetzungen dafür, dass Verwaltungen langfristig endlich ohne Medienbruch und auf möglichst wenigen standardisierten Plattformen agieren. Dann kann der Staat auch „Digital Only“ als Zielbild formulieren und hat wieder freie Kapazitäten, um mit Unterstützungsangeboten vor Ort wieder besser ansprechbar für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu sein. So kann neues Vertrauen entstehen.

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Autor: Fedor Ruhose ist Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz. Zuvor war er Chief Information Officer (CIO) und CDO des Landes Rheinland-Pfalz und Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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