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Erscheinungsdatum: 20. Mai 2025

Ganztagsausbau: Koalition bringt Fristverlängerung auf den Weg

Vom Bund geförderte Ganztags-Bauvorhaben müssen bisher bis Ende 2027 fertiggestellt werden. Das könnte in manchen Fällen zu knapp werden. Jetzt will die schwarz-rote Koalition die Frist um zwei Jahre verlängern.

Die schwarz-rote Koalition will an diesem Donnerstag ihr erstes bildungspolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen: Die Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau des Bundes sollen um zwei Jahre verlängert werden. Das würde den Kommunen mehr Luft verschaffen, um neue Mensen und andere benötigte Gebäude für den Ganztag zu bauen.

Laut dem Gesetzentwurf, der bereits am Freitag in erster Lesung im Bundestag verhandelt werden soll, müssen Bauvorhaben, die aus dem Investitionsprogramm finanziert werden, bis spätestens 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein – und nicht wie bisher bis Ende 2027. Die Abrechnung kann dann ebenso zwei Jahre später bis zum 30. Juni 2030 erfolgen. Dann wird auch das für die Finanzierung bereitgestellte Sondervermögen aufgelöst, das mit drei Milliarden Euro ausgestattet war.

Im Herbst hatten die Ministerpräsidenten der Länder den Bund gebeten, über eine Fristverlängerung nachzudenken. Insbesondere große Bauvorhaben seien in Verzug geraten. Der Fachkräftemangel und der verspätete rechtliche Rahmen des Bundes und der Länder hätten laut Begründung des Gesetzes zu „Unsicherheiten“ geführt, ob die bisherige Zeitlinie bis Ende 2027 eingehalten werden könne. Mit der Fristverlängerung könne das Programm jetzt „seine Wirkung weiterhin entfalten“.

I n der vergangenen Bundesregierung hatten sich vor allem die FDP-geführten Ministerien für Finanzen und Bildung gegen eine Fristverlängerung positioniert. Sie befürchteten, dass damit der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Grundschulen aufgeweicht werden könnte. Thorsten Denkler

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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