
Gestern veröffentlichte Berichterstatterin Lara Wolters (S D) ihren Bericht zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Wie erwartet, fällt der Text deutlich strenger aus als der Vorschlag, den die Kommission im Februar vorgelegt hat. Damit kommen auf Wolters schwierige Verhandlungen zu: Die Diskussionen im Rat laufen in die entgegengesetzte Richtung.
Von Redaktion Table
Gestern veröffentlichte Berichterstatterin Lara Wolters (S D) ihren Bericht zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Wie erwartet, fällt der Text deutlich strenger aus als der Vorschlag, den die Kommission im Februar vorgelegt hat. Damit kommen auf Wolters schwierige Verhandlungen zu: Die Diskussionen im Rat laufen in die entgegengesetzte Richtung.
Von Charlotte Wirth
Klagen gegen die Taxonomie, Verhandlungen über die Batterieverordnung, Arbeit am Lieferkettengesetz und ein neuer Strauß an Vorschlägen zur Kreislaufwirtschaft – der Herbst der Nachhaltigkeit in Brüssel und Straßburg wird bunt. Ein Überblick.
Von Redaktion Table
Klagen gegen die Taxonomie, Verhandlungen über die Batterieverordnung, Arbeit am Lieferkettengesetz und ein neuer Strauß an Vorschlägen zur Kreislaufwirtschaft – der Herbst der Nachhaltigkeit in Brüssel und Straßburg wird bunt. Ein Überblick.
Von Leonie Düngefeld
Über die EU-Richtlinie für Sorgfaltspflichten wird noch verhandelt, das deutschen Lieferkettengesetz greift bereits ab kommendem Jahr. Besonders heikel wird es für betroffene Unternehmen, die auf Solarmodule, Elektrokomponenten oder Baumwolle aus der chinesischen Provinz Xinjiang angewiesen sind.
Von Marcel Grzanna
Gestern hat die Europäische Kommission das lang erwartete Lieferkettengesetz vorgestellt. Die Richtlinie geht weiter als das deutsche Gesetz. Sie bezieht sich auf die gesamte Wertschöpfungskette. Dank Haftungsklausel haben Opfer leichter Zugang zu EU-Gerichten. Dennoch enthält der Text einige Schwachstellen. EU-Staaten können ihre Sanktionen etwa selbst festlegen, was zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen könnte. Ein Überblick.
Von Charlotte Wirth
Etwa 25 Millionen Menschen arbeiten unter Bedingungen, die unter die Definition von Zwangsarbeit fallen: Sie schuften gegen ihren Willen und unter Drohung, Einschüchterung oder Zwang. Laut der Internationalen Arbeitsorganisation ILO arbeiten 16 Millionen von ihnen im Privatsektor, oft am Anfang langer Lieferketten.
Von Redaktion Table
Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.
Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes:
Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern.
Transparenz und Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Sorgfaltsmaßnahmen und deren Ergebnisse berichten und diese Informationen öffentlich zugänglich machen.
Verantwortlichkeit: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen.
Reichweite: Das Gesetz gilt für große Unternehmen, die in der EU tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind.
Umsetzung und Überwachung: Nationale Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständig und können Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen.
Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten.
Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte:
Verhinderung von Ausbeutung: Das Gesetz bekämpft Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
Bessere Arbeitsbedingungen: Internationale Standards für Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden.
Umweltschutz:
Reduktion von Umweltschäden: Unternehmen müssen Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Ressourcenausbeutung ergreifen.
Nachhaltigkeit: Förderung nachhaltiger Produktions- und Beschaffungspraktiken.
Wirtschaftliche Vorteile:
Wettbewerbsvorteile: Unternehmen mit verantwortungsvollen Praktiken können sich positiv abheben.
Stabilität: Risikominimierung in der Lieferkette führt zu langfristiger Stabilität.
Rechtliche Klarheit:
Einheitliche Standards: Einheitliche Regeln erleichtern die Einhaltung und Durchsetzung.
Rechtssicherheit: Unternehmen erhalten klare Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards.
Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken.
Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand:
Hohe Implementierungskosten: Unternehmen müssen erhebliche finanzielle Ressourcen für die Einhaltung aufwenden.
Bürokratischer Aufwand: Erheblicher administrativer Aufwand für die Dokumentation und Berichterstattung.
Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Belastung für KMU: Kleinere Unternehmen könnten überfordert sein, da sie nicht die gleichen Ressourcen wie große Unternehmen haben.
Wettbewerbsnachteil: KMU könnten gegenüber größeren Konkurrenten ins Hintertreffen geraten.
Lieferkettenkomplexität:
Schwierigkeiten bei der Kontrolle: In globalen und komplexen Lieferketten ist die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften schwierig.
Kostenüberwälzung: Die erhöhten Kosten können auf die Verbraucher abgewälzt werden, was zu höheren Preisen führt.
Risiko von Marktverzerrungen:
Ungleichmäßige Durchsetzung: Unterschiede in der Durchsetzung zwischen den EU-Ländern können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen.
Das EU-Lieferkettengesetz gilt für:
Große Unternehmen: Mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro jährlich.
Bestimmte Branchen: Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn sie in risikobehafteten Sektoren wie Textilien, Landwirtschaft und Bergbau tätig sind.
Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen.
Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern.
1. Anwendungsbereich
: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) .
2. Sorgfaltspflichten
:
Risikomanagement: Unternehmen müssen Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern.
Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, über die Betroffene Verstöße melden können.
Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über ihre Sorgfaltsmaßnahmen zu berichten und diese öffentlich zugänglich zu machen.
3. Verantwortlichkeit:
Haftung: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen.
Sanktionen: Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).