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Lieferkettengesetz

Table.Standpunkt

Freiwillige Standards untergraben die Arbeit von Gewerkschaften

Private Zertifizierungen sind ein Instrument, mit dem Unternehmen ihren Dokumentationspflichten hinsichtlich der Wahrung von Menschenrechten in ihren Lieferketten nachkommen können. Gewerkschaften als Vertretung der Beschäftigten bleiben dabei häufig außen vor. Dabei wären sie nicht nur für eine effektive Kontrolle von großer Bedeutung.

Von Redaktion Table

Analyse

Wenn die Lieferkette zum Damokles-Schwert wird

Überbordende Bürokratie, Haftung von der Produktentwicklung bis zur -entsorgung: Die Vorschläge zum EU-Lieferkettengesetz, die aktuell auf politischer Ebene diskutiert werden, treffen in der Agrarwirtschaft auf scharfe Kritik. Tatsächlich wären von dem Regelwerk deutlich mehr Unternehmen betroffen, als dies beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Fall ist. Und auch die Geltungs- und Haftungsbereiche der EU-Direktive sind weiter gefasst. Von Stefanie Pionke

Von Redaktion Table

Analyse

Wenn die Lieferkette zum Damokles-Schwert wird

Überbordende Bürokratie, Haftung von der Produktentwicklung bis zur -entsorgung: Die Vorschläge zum EU-Lieferkettengesetz, die aktuell auf politischer Ebene diskutiert werden, treffen in der Agrarwirtschaft auf scharfe Kritik. Tatsächlich wären von dem Regelwerk deutlich mehr Unternehmen betroffen, als dies beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Fall ist. Und auch die Geltungs- und Haftungsbereiche der EU-Direktive sind weiter gefasst.

Von Stefanie Pionke

Analyse

Wettbewerbsexperte: „Wohlfahrt auf dem Rücken von Landwirtschaft und Industrie“

Beim Kartellamt müssten die Alarmsirenen schrillen, sagt Ökonom Rainer Lademann. Er berät Unternehmen in Wettbewerbsfragen und lehrt an der Uni Göttingen. Mit seinem Consultantpartner Mitja Kleczka hat Lademann die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel, steigende Verbraucherpreise und die Folgen für Lieferanten untersucht. Das Nachsehen hat die Landwirtschaft, bei der immer weniger Geld ankommt.

Von Annette Bruhns

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist das EU-Lieferkettengesetz?  

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes: 

  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern. 

  • Transparenz und Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Sorgfaltsmaßnahmen und deren Ergebnisse berichten und diese Informationen öffentlich zugänglich machen. 

  • Verantwortlichkeit: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen. 

  • Reichweite: Das Gesetz gilt für große Unternehmen, die in der EU tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind. 

  • Umsetzung und Überwachung: Nationale Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständig und können Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen. 

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten. 

Welche Vorteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte: 

  • Verhinderung von Ausbeutung: Das Gesetz bekämpft Zwangsarbeit und Kinderarbeit. 

  • Bessere Arbeitsbedingungen: Internationale Standards für Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden. 

Umweltschutz: 

  • Reduktion von Umweltschäden: Unternehmen müssen Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Ressourcenausbeutung ergreifen. 

  • Nachhaltigkeit: Förderung nachhaltiger Produktions- und Beschaffungspraktiken. 

Wirtschaftliche Vorteile: 

  • Wettbewerbsvorteile: Unternehmen mit verantwortungsvollen Praktiken können sich positiv abheben. 

  • Stabilität: Risikominimierung in der Lieferkette führt zu langfristiger Stabilität. 

Rechtliche Klarheit: 

  • Einheitliche Standards: Einheitliche Regeln erleichtern die Einhaltung und Durchsetzung. 

  • Rechtssicherheit: Unternehmen erhalten klare Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards. 

Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken. 

Welche Nachteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand: 

  • Hohe Implementierungskosten: Unternehmen müssen erhebliche finanzielle Ressourcen für die Einhaltung aufwenden. 

  • Bürokratischer Aufwand: Erheblicher administrativer Aufwand für die Dokumentation und Berichterstattung. 

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 

  • Belastung für KMU: Kleinere Unternehmen könnten überfordert sein, da sie nicht die gleichen Ressourcen wie große Unternehmen haben. 

  • Wettbewerbsnachteil: KMU könnten gegenüber größeren Konkurrenten ins Hintertreffen geraten. 

Lieferkettenkomplexität: 

  • Schwierigkeiten bei der Kontrolle: In globalen und komplexen Lieferketten ist die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften schwierig. 

  • Kostenüberwälzung: Die erhöhten Kosten können auf die Verbraucher abgewälzt werden, was zu höheren Preisen führt. 

Risiko von Marktverzerrungen: 

  • Ungleichmäßige Durchsetzung: Unterschiede in der Durchsetzung zwischen den EU-Ländern können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. 

Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen. 

Für wen gilt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz gilt für: 

  • Große Unternehmen: Mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro jährlich. 

  • Bestimmte Branchen: Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn sie in risikobehafteten Sektoren wie Textilien, Landwirtschaft und Bergbau tätig sind. 

Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen. 

Hat Deutschland auch ein Lieferkettengesetz? 

Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern. 

1. Anwendungsbereich

: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) . 

2. Sorgfaltspflichten

  • Risikomanagement: Unternehmen müssen Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern. 

  • Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, über die Betroffene Verstöße melden können. 

  • Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über ihre Sorgfaltsmaßnahmen zu berichten und diese öffentlich zugänglich zu machen.

3. Verantwortlichkeit:

  • Haftung: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen. 

  • Sanktionen: Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. 

Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).