
Taxonomie, Lieferkettengesetz, Handelsabkommen: Bei etlichen Nachhaltigkeitsthemen wartet Brüssel auf Fingerzeige aus Berlin. Die kommen vor allem zu einem Thema.
Von Till Hoppe
In der EU-Kommission wird hart um das EU-Sorgfaltspflichten-Gesetz gerungen. Der Vorschlag dürfte erst kurz vor Weihnachten kommen.
Von Charlotte Wirth
Die FDP will sowohl politisch als auch wirtschaftlich für Freiheit eintreten. Der Bundestagsabgeordnete Johannes Vogel erklärt im China.Table, warum sich hier beim Umgang mit China kein Widerspruch ergibt. Den Streit zwischen der EU und den angelsächsischen Ländern Australien, USA und Großbritannien sieht er daher mit großer Sorge: Statt der Herausforderung China gemeinsam zu begegnen, steigt die Uneinigkeit unter den westlichen Wertepartnern. Mit Vogel sprach Finn Mayer-Kuckuk. Weitere Interviews mit Spitzenvertretern der deutschen Politik vor der Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.
Von
Seit Monaten schwelt der Streit um das umstrittene Lieferkettengesetz innerhalb der Kommission. Tausende Unternehmen werden davon betroffen sein und drängen auf Rechtsklarheit - zumal es bereits unterschiedliche nationale Regulierungen gibt. Eine europäische Lösung aber ist nicht in Sicht. Zu viele Interessen sind im Spiel.
Von Charlotte Wirth
Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.
Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes:
Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern.
Transparenz und Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Sorgfaltsmaßnahmen und deren Ergebnisse berichten und diese Informationen öffentlich zugänglich machen.
Verantwortlichkeit: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen.
Reichweite: Das Gesetz gilt für große Unternehmen, die in der EU tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind.
Umsetzung und Überwachung: Nationale Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständig und können Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen.
Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten.
Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte:
Verhinderung von Ausbeutung: Das Gesetz bekämpft Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
Bessere Arbeitsbedingungen: Internationale Standards für Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden.
Umweltschutz:
Reduktion von Umweltschäden: Unternehmen müssen Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Ressourcenausbeutung ergreifen.
Nachhaltigkeit: Förderung nachhaltiger Produktions- und Beschaffungspraktiken.
Wirtschaftliche Vorteile:
Wettbewerbsvorteile: Unternehmen mit verantwortungsvollen Praktiken können sich positiv abheben.
Stabilität: Risikominimierung in der Lieferkette führt zu langfristiger Stabilität.
Rechtliche Klarheit:
Einheitliche Standards: Einheitliche Regeln erleichtern die Einhaltung und Durchsetzung.
Rechtssicherheit: Unternehmen erhalten klare Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards.
Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken.
Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand:
Hohe Implementierungskosten: Unternehmen müssen erhebliche finanzielle Ressourcen für die Einhaltung aufwenden.
Bürokratischer Aufwand: Erheblicher administrativer Aufwand für die Dokumentation und Berichterstattung.
Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Belastung für KMU: Kleinere Unternehmen könnten überfordert sein, da sie nicht die gleichen Ressourcen wie große Unternehmen haben.
Wettbewerbsnachteil: KMU könnten gegenüber größeren Konkurrenten ins Hintertreffen geraten.
Lieferkettenkomplexität:
Schwierigkeiten bei der Kontrolle: In globalen und komplexen Lieferketten ist die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften schwierig.
Kostenüberwälzung: Die erhöhten Kosten können auf die Verbraucher abgewälzt werden, was zu höheren Preisen führt.
Risiko von Marktverzerrungen:
Ungleichmäßige Durchsetzung: Unterschiede in der Durchsetzung zwischen den EU-Ländern können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen.
Das EU-Lieferkettengesetz gilt für:
Große Unternehmen: Mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro jährlich.
Bestimmte Branchen: Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn sie in risikobehafteten Sektoren wie Textilien, Landwirtschaft und Bergbau tätig sind.
Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen.
Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern.
1. Anwendungsbereich
: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) .
2. Sorgfaltspflichten
:
Risikomanagement: Unternehmen müssen Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern.
Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, über die Betroffene Verstöße melden können.
Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über ihre Sorgfaltsmaßnahmen zu berichten und diese öffentlich zugänglich zu machen.
3. Verantwortlichkeit:
Haftung: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen.
Sanktionen: Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).