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CSRD

News

CSRD: Datenbank für Reports gestartet

Ein Forschungsprojekt mehrere Universitäten sammelt ab sofort Beispiele von CSRD-Berichten, um sie anderen Unternehmen verfügbar zu machen.

Von Marc Winkelmann

Table.Standpunkt

Wohin steuert der Omnibus?

Die EU-Kommission will die Berichtspflichten zu Lieferketten, Nachhaltigkeit und Taxonomie vereinfachen. Der Abbau von Dopplungen und Bürokratie ist zu begrüßen, gerade für KMU. Aber mittlerweile seien die Konservativen vom Weg abgekommen, schreibt die BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter.

Von Experts Table.Briefings

Feature

EU Commission wants to cut red tape by EUR 37 billion

For the first time, the Brussels authority has put a concrete figure on how much it wants to reduce bureaucracy for companies. However, the ambitious plans are already meeting with resistance in the Commission itself and in the European Parliament.

Von Till Hoppe

News

Frankreich fordert Vereinfachung von CSRD und CSDDD

Frankreichs Wirtschafts- und Finanzminister Lombard will die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand erleichtern. Die Lieferkettenrichtlinie solle ausgesetzt werden, wenn die Umsetzung nicht vereinfacht werden könne.

Von Claire Stam

News

France calls for simplification of CSRD and CSDDD

France's Economy and Finance Minister Lombard wants to simplify the directive on sustainability reporting for SMEs. The supply chain directive should be suspended if its implementation cannot be simplified.

Von Claire Stam

News

CSRD: Neue Plattform fürs Reporting online

Auf dem Portal des Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen kostenlos CSRD-Berichte erstellen. Weitere Features sollen in den kommenden Wochen folgen.

Von Marc Winkelmann

News

Omnibus-Gesetz: Canfin plädiert für Vorab-Einigung im Parlament

Der Europaabgeordnete Pascal Canfin fordert eine Einigung der großen Fraktionen im EU-Parlament zum Omnibus-Gesetz, um Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit auszubalancieren. Eine voreilige Anpassung der Schwellenwerte könnte zu ungleicher Belastung zwischen deutschen und französischen Firmen führen.

Von Claire Stam

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung der Berichterstattung von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Seit die EU-Kommission die CSRD im April 2021 vorgeschlagen hat, hat die Richtlinie in der Wirtschaft für umfassende Diskussionen gesorgt. Unternehmen, die bisher nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, müssen sich nun auf neue Anforderungen einstellen. Lesen Sie hier alle News zu der CSRD von der Table.Briefings-Redaktion, ihrer Umsetzung in Deutschland und welche Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sind.

Was ist die CSRD? 

Die

CSRD-Richtlinie

ist die Nachfolgeregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu erweitern und zu vereinheitlichen. Während die

NFRD

nur große Unternehmen zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verpflichtete, geht die

CSRD

deutlich weiter und umfasst mehr Unternehmen sowie detailliertere und standardisierte Berichtspflichten. Die Idee basiert auf der Forderung, dass Unternehmen nicht nur finanzielle, sondern auch ökologische, soziale und auf die Unternehmensführung bezogene Informationen offenlegen müssen. Das Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Investoren sowie andere Stakeholder besser über die Nachhaltigkeitspraktiken der Unternehmen zu informieren. 

Wer ist CSRD-pflichtig? 

Die

CSRD

erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich. Während die NFRD nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs) mit mehr als 500 Mitarbeitern galt, deckt die CSRD künftig folgende Unternehmen ab: 

Die

CSRD

gilt also für viele Unternehmen, die bisher nicht von der

Berichtspflicht

betroffen waren. Besonders für KMU, die bislang nur bedingt Berichtsverpflichtungen hatten, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand. Auch Tochterunternehmen größerer Konzerne, die selbst nicht börsennotiert sind, könnten je nach interner Struktur von der neuen Berichtspflicht betroffen sein. Wichtig ist jedoch, dass die Berichtspflichten nicht nur auf Unternehmen in der EU beschränkt sind. Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der EU, die die Kriterien der Berichtspflicht erfüllen, müssen ebenfalls nach den neuen Standards berichten. Auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen, sind von der

CSRD

betroffen. Diese Ausweitung zeigt, dass die EU mit der CSRD-Richtlinie eine globale Wirkung erzielen möchte. Insbesondere multinationale Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Berichte den neuen Anforderungen entsprechen. 

Wann tritt die CSRD-Richtlinie in Kraft? 

Die

CSRD

wurde 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt schrittweise in Kraft. Der Stichtag für die erste Berichterstattung hängt von der Unternehmensgröße und dem Sektor ab: 

Unternehmen sollten jedoch bereits jetzt beginnen, ihre internen Strukturen und Berichtsprozesse zu überprüfen, da die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich zunehmen. Die

Umsetzung der CSRD in Deutschland

ist ein entscheidender Schritt, um die neuen Anforderungen in das deutsche Recht zu integrieren. Deutschland hat bereits bestehende Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nun an die CSRD angepasst werden müssen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber die bestehenden Vorgaben der

NFRD

, die im HGB (§ 289b HGB) verankert sind, erweitert, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass die Berichterstattung nicht nur inhaltlich umfangreicher, sondern auch formal anspruchsvoller wird. So müssen die Berichte künftig von einer externen Prüfstelle geprüft werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Daten zu gewährleisten. 

Anforderungen an die CSRD-Berichtspflicht 

Die

CSRD-Berichtspflicht

geht weit über die bisherigen Anforderungen der NFRD hinaus. Unternehmen müssen umfassende Angaben zu den

ESG-Kriterien

(Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) machen. Dies umfasst unter anderem: 

Ein weiterer wichtiger Aspekt der

CSRD-Umsetzung

in

Deutschland

ist die Integration der Berichterstattung in den Jahresabschluss. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung eng mit der Finanzberichterstattung verknüpft wird. Die Doppelberichterstattung von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen wird somit zum Standard. Die

CSRD

markiert einen Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung und zwingt viele Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparenter und systematischer darzustellen. Mit der Ausweitung der Berichtspflichten auf eine Vielzahl von Unternehmen und der verpflichtenden Prüfung der Berichte wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten und sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen zur

CSRD-Umsetzung

in

Deutschland

vollständig umsetzen, um den Anforderungen gerecht zu werden und langfristig erfolgreich zu sein.