
Deutscher Juristentag: CSRD ist unverhältnismäßig
Die Abteilung Wirtschaftsrecht des Juristentags hat sich mit dem Klimawandel befasst – und die Gesetze zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kritisiert.
Von Marc Winkelmann
Die Abteilung Wirtschaftsrecht des Juristentags hat sich mit dem Klimawandel befasst – und die Gesetze zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kritisiert.
Von Marc Winkelmann
Deutschland hat die Frist für die CSRD-Richtlinie gerissen – jetzt drängt die EU auf mehr Tempo. Die Regierung hingegen will lieber die Kriterien aufweichen.
Von Marc Winkelmann
Der SPD-Berichterstatter möchte auch technische Sachverständige zulassen – die Regierung hatte das zuvor abgelehnt
Von Marc Winkelmann
Das CSRD-Gesetz könnte sich nachteilig auf die Transformation der Wirtschaft auswirken. Es belaste Unternehmen und schade der Wettbewerbsfähigkeit. So lautet das Fazit der Ausschüsse des Bundesrats, die sich mit dessen Umsetzung beschäftigen.
Von Marc Winkelmann
In der kommenden Sitzungswoche befasst sich der Bundestag mit mehreren Transformationsthemen: darunter die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs, die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und die Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit.
Von Carsten Hübner
Die kommenden Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung belasten die Wirtschaft – mehrere Verbände fordern deshalb, die Testierungen nicht auf die Wirtschaftsprüfer zu begrenzen
Von Marc Winkelmann
Tanja Reilly arbeitet als Senior Strategic Business Development Manager bei EcoVadis, einer führenden Nachhaltigkeits-Ratingplattform für globale Beschaffungsketten. Über ein sinnvolles Datenmangagement sprach Caspar Dohmen mit ihr.
Von Caspar Dohmen
Ein Projektteam der Uni Hamburg überträgt die CSRD in eine leichter verständliche Sprache und bittet Stakeholder jetzt um Feedback zur ersten Fassung. Alexander Bassen erklärt im Gespräch mit Marc Winkelmann, was dahintersteckt.
Von Marc Winkelmann
Der Bayer-Konzern findet Lieferkettensorgfaltspflichtengesetze sinnvoll. Was das Unternehmen von seinen Zulieferern erwartet und wo es die höchsten Risiken in seiner Wertschöpfungskette sieht, erläutert der Bayer-Menschenrechtsbeauftragte und Leiter des Nachhaltigkeitsbereichs Matthias Berninger im Interview mit Caspar Dohmen.
Von Caspar Dohmen
Vielen ist die Transformation lästig geworden. Auch manche Nachhaltigkeitsverantwortliche in Unternehmen klagen. Aber: Niemand ist besser geeignet als sie, die Transformation voranzutreiben. Ein Plädoyer dafür, jetzt dranzubleiben.
Von Experts Table.Briefings
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung der Berichterstattung von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Seit die EU-Kommission die CSRD im April 2021 vorgeschlagen hat, hat die Richtlinie in der Wirtschaft für umfassende Diskussionen gesorgt. Unternehmen, die bisher nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, müssen sich nun auf neue Anforderungen einstellen. Lesen Sie hier alle News zu der CSRD von der Table.Briefings-Redaktion, ihrer Umsetzung in Deutschland und welche Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sind.
Die
CSRD-Richtlinie
ist die Nachfolgeregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu erweitern und zu vereinheitlichen. Während die
NFRD
nur große Unternehmen zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verpflichtete, geht die
CSRD
deutlich weiter und umfasst mehr Unternehmen sowie detailliertere und standardisierte Berichtspflichten. Die Idee basiert auf der Forderung, dass Unternehmen nicht nur finanzielle, sondern auch ökologische, soziale und auf die Unternehmensführung bezogene Informationen offenlegen müssen. Das Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Investoren sowie andere Stakeholder besser über die Nachhaltigkeitspraktiken der Unternehmen zu informieren.
Die
CSRD
erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich. Während die NFRD nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs) mit mehr als 500 Mitarbeitern galt, deckt die CSRD künftig folgende Unternehmen ab:
Große Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen:
Mehr als 250 Mitarbeiter
Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme
Börsennotierte Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an geregelten Märkten notiert sind, wobei es für diese Unternehmen Übergangsfristen und erleichterte Berichtsanforderungen gibt.
Die
CSRD
gilt also für viele Unternehmen, die bisher nicht von der
Berichtspflicht
betroffen waren. Besonders für KMU, die bislang nur bedingt Berichtsverpflichtungen hatten, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand. Auch Tochterunternehmen größerer Konzerne, die selbst nicht börsennotiert sind, könnten je nach interner Struktur von der neuen Berichtspflicht betroffen sein. Wichtig ist jedoch, dass die Berichtspflichten nicht nur auf Unternehmen in der EU beschränkt sind. Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der EU, die die Kriterien der Berichtspflicht erfüllen, müssen ebenfalls nach den neuen Standards berichten. Auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen, sind von der
CSRD
betroffen. Diese Ausweitung zeigt, dass die EU mit der CSRD-Richtlinie eine globale Wirkung erzielen möchte. Insbesondere multinationale Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Berichte den neuen Anforderungen entsprechen.
Die
CSRD
wurde 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt schrittweise in Kraft. Der Stichtag für die erste Berichterstattung hängt von der Unternehmensgröße und dem Sektor ab:
Für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, tritt die CSRD bereits für das Geschäftsjahr 2024 in Kraft. Das bedeutet, dass sie ihre ersten Berichte gemäß den neuen Anforderungen im Jahr 2025 veröffentlichen müssen.
Für alle anderen großen Unternehmen beginnt die Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2025, mit Berichten, die 2026 veröffentlicht werden.
Für börsennotierte KMU beginnt die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2026, wobei diese Unternehmen die Möglichkeit haben, die Berichtspflicht bis 2028 zu verschieben.
Unternehmen sollten jedoch bereits jetzt beginnen, ihre internen Strukturen und Berichtsprozesse zu überprüfen, da die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich zunehmen. Die
Umsetzung der CSRD in Deutschland
ist ein entscheidender Schritt, um die neuen Anforderungen in das deutsche Recht zu integrieren. Deutschland hat bereits bestehende Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nun an die CSRD angepasst werden müssen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber die bestehenden Vorgaben der
NFRD
, die im HGB (§ 289b HGB) verankert sind, erweitert, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass die Berichterstattung nicht nur inhaltlich umfangreicher, sondern auch formal anspruchsvoller wird. So müssen die Berichte künftig von einer externen Prüfstelle geprüft werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Daten zu gewährleisten.
Die
CSRD-Berichtspflicht
geht weit über die bisherigen Anforderungen der NFRD hinaus. Unternehmen müssen umfassende Angaben zu den
ESG-Kriterien
(Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) machen. Dies umfasst unter anderem:
Umweltbezogene Informationen: Dazu gehören Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Biodiversität sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Soziale Aspekte: Unternehmen müssen über Arbeitsbedingungen, Diversität, Inklusion und Menschenrechte berichten.
Governance-Informationen: Hierzu zählen unter anderem die interne Kontrolle, Korruptionsbekämpfung und die Zusammensetzung des Managements.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der
CSRD-Umsetzung
in
Deutschland
ist die Integration der Berichterstattung in den Jahresabschluss. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung eng mit der Finanzberichterstattung verknüpft wird. Die Doppelberichterstattung von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen wird somit zum Standard. Die
CSRD
markiert einen Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung und zwingt viele Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparenter und systematischer darzustellen. Mit der Ausweitung der Berichtspflichten auf eine Vielzahl von Unternehmen und der verpflichtenden Prüfung der Berichte wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten und sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen zur
CSRD-Umsetzung
in
Deutschland
vollständig umsetzen, um den Anforderungen gerecht zu werden und langfristig erfolgreich zu sein.