
Das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz verzögert sich weiter. Wann Unternehmen Klarheit über ihre Pflichten beim Reporting nachhaltiger Themen bekommen, ist somit ungewiss.
Von Marc Winkelmann
Das CSRD-Umsetzungsgesetz verzögert sich weiter. Wann Unternehmen Klarheit über ihre Pflichten beim Reporting nachhaltiger Themen bekommen, ist somit ungewiss.
Von Marc Winkelmann
Viele Unternehmen sehen in der CSRD-Berichterstattung geschäftliche Vorteile und beziehen das Thema Nachhaltigkeit bereits stärker in ihre Entscheidungen ein. Das ergab eine Umfrage der Unternehmensberatung PwC unter knapp 550 Managern.
Von Leonie Düngefeld
Weit mehr kleine und mittlere Unternehmen als gedacht müssen durch die Europäische Lieferkettenrichtlinie den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten nachkommen. Viele sind mit dem Aufwand überfordert, oft fehlt auch das Know-how.
Von Experts Table.Briefings
Um die Transformation zu finanzieren, wollte die EU neben der grünen auch eine soziale Taxonomie entwickeln. Daraus wird in dieser Legislaturperiode nichts mehr. Wie geht es nach der Wahl weiter? Ein Ausblick
Von Leonie Düngefeld
Nachhaltigkeitsberichte sollen verlässliche und vergleichbare Informationen liefern, das wünscht sich die Politik. In der Praxis gibt es aber mehrere Quellen für Fehler, Irrtümer und Manipulationen.
Von Redaktion Table
Das nationale CSRD-Gesetz wird diese Woche doch nicht vom Kabinett beschlossen. Wirtschaftsverbände kritisieren das und weisen auf die anhaltende Rechtsunsicherheit und den daraus resultierenden Mehraufwand hin.
Von Marc Winkelmann
Zu teuer, zu starr, zu früh: Die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stößt in ihrer aktuellen Form auf harsche Kritik bei den großen deutschen Wirtschaftsverbänden.
Von Redaktion Table
Für die Rechnungslegung im Bereich der Nachhaltigkeit soll laut Bundesjustizministerium das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zuständig sein. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Germanwatch und NABU zeigt: Dazu fehlt die rechtliche Grundlage.
Von Leonie Düngefeld
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung der Berichterstattung von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Seit die EU-Kommission die CSRD im April 2021 vorgeschlagen hat, hat die Richtlinie in der Wirtschaft für umfassende Diskussionen gesorgt. Unternehmen, die bisher nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, müssen sich nun auf neue Anforderungen einstellen. Lesen Sie hier alle News zu der CSRD von der Table.Briefings-Redaktion, ihrer Umsetzung in Deutschland und welche Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sind.
Die
CSRD-Richtlinie
ist die Nachfolgeregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu erweitern und zu vereinheitlichen. Während die
NFRD
nur große Unternehmen zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verpflichtete, geht die
CSRD
deutlich weiter und umfasst mehr Unternehmen sowie detailliertere und standardisierte Berichtspflichten. Die Idee basiert auf der Forderung, dass Unternehmen nicht nur finanzielle, sondern auch ökologische, soziale und auf die Unternehmensführung bezogene Informationen offenlegen müssen. Das Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Investoren sowie andere Stakeholder besser über die Nachhaltigkeitspraktiken der Unternehmen zu informieren.
Die
CSRD
erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich. Während die NFRD nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs) mit mehr als 500 Mitarbeitern galt, deckt die CSRD künftig folgende Unternehmen ab:
Große Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen:
Mehr als 250 Mitarbeiter
Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme
Börsennotierte Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an geregelten Märkten notiert sind, wobei es für diese Unternehmen Übergangsfristen und erleichterte Berichtsanforderungen gibt.
Die
CSRD
gilt also für viele Unternehmen, die bisher nicht von der
Berichtspflicht
betroffen waren. Besonders für KMU, die bislang nur bedingt Berichtsverpflichtungen hatten, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand. Auch Tochterunternehmen größerer Konzerne, die selbst nicht börsennotiert sind, könnten je nach interner Struktur von der neuen Berichtspflicht betroffen sein. Wichtig ist jedoch, dass die Berichtspflichten nicht nur auf Unternehmen in der EU beschränkt sind. Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der EU, die die Kriterien der Berichtspflicht erfüllen, müssen ebenfalls nach den neuen Standards berichten. Auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen, sind von der
CSRD
betroffen. Diese Ausweitung zeigt, dass die EU mit der CSRD-Richtlinie eine globale Wirkung erzielen möchte. Insbesondere multinationale Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Berichte den neuen Anforderungen entsprechen.
Die
CSRD
wurde 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt schrittweise in Kraft. Der Stichtag für die erste Berichterstattung hängt von der Unternehmensgröße und dem Sektor ab:
Für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, tritt die CSRD bereits für das Geschäftsjahr 2024 in Kraft. Das bedeutet, dass sie ihre ersten Berichte gemäß den neuen Anforderungen im Jahr 2025 veröffentlichen müssen.
Für alle anderen großen Unternehmen beginnt die Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2025, mit Berichten, die 2026 veröffentlicht werden.
Für börsennotierte KMU beginnt die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2026, wobei diese Unternehmen die Möglichkeit haben, die Berichtspflicht bis 2028 zu verschieben.
Unternehmen sollten jedoch bereits jetzt beginnen, ihre internen Strukturen und Berichtsprozesse zu überprüfen, da die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich zunehmen. Die
Umsetzung der CSRD in Deutschland
ist ein entscheidender Schritt, um die neuen Anforderungen in das deutsche Recht zu integrieren. Deutschland hat bereits bestehende Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nun an die CSRD angepasst werden müssen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber die bestehenden Vorgaben der
NFRD
, die im HGB (§ 289b HGB) verankert sind, erweitert, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass die Berichterstattung nicht nur inhaltlich umfangreicher, sondern auch formal anspruchsvoller wird. So müssen die Berichte künftig von einer externen Prüfstelle geprüft werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Daten zu gewährleisten.
Die
CSRD-Berichtspflicht
geht weit über die bisherigen Anforderungen der NFRD hinaus. Unternehmen müssen umfassende Angaben zu den
ESG-Kriterien
(Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) machen. Dies umfasst unter anderem:
Umweltbezogene Informationen: Dazu gehören Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Biodiversität sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Soziale Aspekte: Unternehmen müssen über Arbeitsbedingungen, Diversität, Inklusion und Menschenrechte berichten.
Governance-Informationen: Hierzu zählen unter anderem die interne Kontrolle, Korruptionsbekämpfung und die Zusammensetzung des Managements.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der
CSRD-Umsetzung
in
Deutschland
ist die Integration der Berichterstattung in den Jahresabschluss. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung eng mit der Finanzberichterstattung verknüpft wird. Die Doppelberichterstattung von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen wird somit zum Standard. Die
CSRD
markiert einen Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung und zwingt viele Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparenter und systematischer darzustellen. Mit der Ausweitung der Berichtspflichten auf eine Vielzahl von Unternehmen und der verpflichtenden Prüfung der Berichte wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten und sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen zur
CSRD-Umsetzung
in
Deutschland
vollständig umsetzen, um den Anforderungen gerecht zu werden und langfristig erfolgreich zu sein.