
Die geplante Greenwashing-Richtlinie der EU ist wichtig – darf aber nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitswerbung komplett zurückfahren. Richtig verstanden ergeben sich Chancen.
Von Experts Table.Briefings
Ende Juli hat die EU-Kommission die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet, bereits 2024 werden die neuen Berichtspflichten für viele Unternehmen bindend. Damit erfahren auch ESG-Themen eine weitere Stärkung. Sieben Empfehlungen, worauf Unternehmen achten sollten.
Von Experts Table.Briefings
Die EU-Kommission hat ihre neuen Standards für Nachhaltigkeitsberichte angenommen. Unternehmen sollen damit in der Praxis umsetzbare Vorgaben ohne unnötige Bürokratie erhalten. Fraglich ist aber, ob so der Umbau zu einer grünen, klimaverträglichen Wirtschaft gelingt.
Von Redaktion Table
Aufsichtsräte brauchen neues Wissen. Nur so können sie etwa beurteilen, welche Klimastrategie passt. Über die Rolle der Aufsichtsräte in der Transformation spricht Nadine-Lan Hönighaus, Partnerin und Head of Governance ESG Organization bei KPMG, im Interview mit Caspar Dohmen und Nicolas Heronymus.
Von Redaktion Table
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wollte die EU ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Transformation der Wirtschaft schaffen. Die Richtlinie schreibt vor, dass Unternehmen in ihrem Geschäftsbericht über wichtige Nachhaltigkeitskennzahlen Auskunft geben müssen. Nun hat die EU konkretisiert, worüber Unternehmen genau berichten sollen. Der Vorschlag sorgt für Irritationen.
Von Redaktion Table
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung der Berichterstattung von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Seit die EU-Kommission die CSRD im April 2021 vorgeschlagen hat, hat die Richtlinie in der Wirtschaft für umfassende Diskussionen gesorgt. Unternehmen, die bisher nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, müssen sich nun auf neue Anforderungen einstellen. Lesen Sie hier alle News zu der CSRD von der Table.Briefings-Redaktion, ihrer Umsetzung in Deutschland und welche Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sind.
Die
CSRD-Richtlinie
ist die Nachfolgeregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu erweitern und zu vereinheitlichen. Während die
NFRD
nur große Unternehmen zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verpflichtete, geht die
CSRD
deutlich weiter und umfasst mehr Unternehmen sowie detailliertere und standardisierte Berichtspflichten. Die Idee basiert auf der Forderung, dass Unternehmen nicht nur finanzielle, sondern auch ökologische, soziale und auf die Unternehmensführung bezogene Informationen offenlegen müssen. Das Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Investoren sowie andere Stakeholder besser über die Nachhaltigkeitspraktiken der Unternehmen zu informieren.
Die
CSRD
erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich. Während die NFRD nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs) mit mehr als 500 Mitarbeitern galt, deckt die CSRD künftig folgende Unternehmen ab:
Große Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen:
Mehr als 250 Mitarbeiter
Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme
Börsennotierte Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an geregelten Märkten notiert sind, wobei es für diese Unternehmen Übergangsfristen und erleichterte Berichtsanforderungen gibt.
Die
CSRD
gilt also für viele Unternehmen, die bisher nicht von der
Berichtspflicht
betroffen waren. Besonders für KMU, die bislang nur bedingt Berichtsverpflichtungen hatten, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand. Auch Tochterunternehmen größerer Konzerne, die selbst nicht börsennotiert sind, könnten je nach interner Struktur von der neuen Berichtspflicht betroffen sein. Wichtig ist jedoch, dass die Berichtspflichten nicht nur auf Unternehmen in der EU beschränkt sind. Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der EU, die die Kriterien der Berichtspflicht erfüllen, müssen ebenfalls nach den neuen Standards berichten. Auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen, sind von der
CSRD
betroffen. Diese Ausweitung zeigt, dass die EU mit der CSRD-Richtlinie eine globale Wirkung erzielen möchte. Insbesondere multinationale Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Berichte den neuen Anforderungen entsprechen.
Die
CSRD
wurde 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt schrittweise in Kraft. Der Stichtag für die erste Berichterstattung hängt von der Unternehmensgröße und dem Sektor ab:
Für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, tritt die CSRD bereits für das Geschäftsjahr 2024 in Kraft. Das bedeutet, dass sie ihre ersten Berichte gemäß den neuen Anforderungen im Jahr 2025 veröffentlichen müssen.
Für alle anderen großen Unternehmen beginnt die Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2025, mit Berichten, die 2026 veröffentlicht werden.
Für börsennotierte KMU beginnt die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2026, wobei diese Unternehmen die Möglichkeit haben, die Berichtspflicht bis 2028 zu verschieben.
Unternehmen sollten jedoch bereits jetzt beginnen, ihre internen Strukturen und Berichtsprozesse zu überprüfen, da die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich zunehmen. Die
Umsetzung der CSRD in Deutschland
ist ein entscheidender Schritt, um die neuen Anforderungen in das deutsche Recht zu integrieren. Deutschland hat bereits bestehende Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nun an die CSRD angepasst werden müssen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber die bestehenden Vorgaben der
NFRD
, die im HGB (§ 289b HGB) verankert sind, erweitert, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass die Berichterstattung nicht nur inhaltlich umfangreicher, sondern auch formal anspruchsvoller wird. So müssen die Berichte künftig von einer externen Prüfstelle geprüft werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Daten zu gewährleisten.
Die
CSRD-Berichtspflicht
geht weit über die bisherigen Anforderungen der NFRD hinaus. Unternehmen müssen umfassende Angaben zu den
ESG-Kriterien
(Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) machen. Dies umfasst unter anderem:
Umweltbezogene Informationen: Dazu gehören Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Biodiversität sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Soziale Aspekte: Unternehmen müssen über Arbeitsbedingungen, Diversität, Inklusion und Menschenrechte berichten.
Governance-Informationen: Hierzu zählen unter anderem die interne Kontrolle, Korruptionsbekämpfung und die Zusammensetzung des Managements.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der
CSRD-Umsetzung
in
Deutschland
ist die Integration der Berichterstattung in den Jahresabschluss. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung eng mit der Finanzberichterstattung verknüpft wird. Die Doppelberichterstattung von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen wird somit zum Standard. Die
CSRD
markiert einen Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung und zwingt viele Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparenter und systematischer darzustellen. Mit der Ausweitung der Berichtspflichten auf eine Vielzahl von Unternehmen und der verpflichtenden Prüfung der Berichte wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten und sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen zur
CSRD-Umsetzung
in
Deutschland
vollständig umsetzen, um den Anforderungen gerecht zu werden und langfristig erfolgreich zu sein.