Gebäudemodernisierungsgesetz: „Biotreppe“ in möglichem Konflikt mit EU-Gebäuderichtlinie

Das erneuerte Gesetz zu Heizungen könnte in Konflikt mit der europäischen Gebäuderichtlinie stehen.

25. Februar 2026
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Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz könnte langfristig in Konflikt mit EU-Recht geraten. Gemäß der Gebäuderichtlinie (EPBD) müssen die Mitgliedstaaten nationale Renovierungspläne für den Zeitraum bis 2050 vorlegen – mit dem Ziel, bestehende Häuser in Nullemissionsgebäude umzubauen. Nach der Definition der Richtlinie dürfen Nullemissionsgebäude „am Standort“ aber keine CO-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Für neue Gebäude gilt der Standard sogar schon ab 2030.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll hingegen nur eine „Biotreppe“ etablieren. Damit will die Koalition aus Union und SPD das Gebäudeenergiegesetz ablösen, welches zuletzt die Ampelkoalition novelliert hatte. Am Dienstagabend machten die Fraktionsspitzen aus Union und SPD ein Eckpunktepapier dazu bekannt. Demnach wollen sie verpflichtende Anteile von „klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischen Brennstoffen“ in einem Mix mit fossilen Energieträgern einführen.

Der Pflichtanteil CO2-armer Brennstoffe soll ab 2029 zehn Prozent betragen. Bis 2040 soll der Anteil in drei Schritten – der „Biotreppe“ – weiter ansteigen. Die bisherige Vorgabe, nach der neu eingebaute Heizungen auch in bestehenden Gebäuden künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll dann nicht mehr gelten. Neben neuen Gasthermen soll auch der Einbau neuer Ölheizungen möglich sein.

Eine Evaluation im Jahr 2030 soll zeigen, ob der Gebäudesektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes erfüllt. Ansonsten werde „nachgesteuert“. Zusätzlich zu der Biotreppe für Heizungsbetreiber will die Koalition die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl zu einer „Grüngasquote“ und „Grünheizölquote“ verpflichten, die ab 2028 zunächst bei einem Prozent liegen soll.

Die europäische Gebäuderichtlinie könnte für Eigentümer und Mieter spätestens 2050 neue Unsicherheit schaffen. Bis dahin müsste feststehen, ob die Energieversorgung am Standort ihres Gebäudes vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Experten bezweifeln, dass genügend CO-arme Brennstoffe für Gebäudeheizungen hergestellt werden können, da nicht ausreichend Biomasse für alle Bedarfe in Industrie, Verkehr und Gebäuden zur Verfügung steht. Wasserstoff, der ohnehin nur zu geringen Anteilen in gängigen Gasthermen verwendet werden kann, wäre voraussichtlich sehr teuer, genauso wie synthetische Brennstoffe für Ölheizungen. Eine bilanzielle Quote oder eine Lösung mit Zertifikaten wiederum widerspräche der Vorgabe der EPBD-Richtlinie, sagte Sebastian Breer vom WWF.

Aus Sicht von Union und SPD erfüllt ihr Vorhaben die Vorgaben der EU. Allerdings würde die Koalition „Spielräume bei der Umsetzung“ ausschöpfen. Zudem wolle sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für längere Umsetzungsfristen einsetzen. Außerdem solle Brüssel die Vorschriften „verschlanken“. Manuel Berkel, Alex Veit.

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026