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Parteienfinanzierung

Interview

BSW-Schatzmeister Ralph Suikat: „Ich glaube an die Sache“

Der Unternehmer Ralph Suikat war die größte Überraschung in Sahra Wagenknechts Personaltableau. Im Interview erklärt der BSW-Schatzmeister, was er sich von seinem Investment in die Partei verspricht und welche Spenden abgelehnt werden.

Von Vera Weidenbach

News

Parteienfinanzierung: Blauer Brief für die Parteien

Die Parteien haben sich zu viel Geld zukommen lassen, befand das Bundesverfassungsgericht. Jetzt sollen die Parteien zurückbezahlen – aber nur auf dem Papier. Denn demnächst greift ein neues Gesetz.

Von Horand Knaup

ARCHIV - 23.10.2023, Berlin: Politikerin Sahra Wagenknecht spricht während der Pressekonferenz zur Gründung des Vereins «Bündnis Sahra Wagenknecht - Für Vernunft und Gerechtigkeit». (zu dpa: «SPD-Fraktionschef wegen Wagenknecht offen für Linke-Übertritte») Foto: Soeren Stache/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Analyse

Wagenknechts Partei: Das neue Kassenbewusstsein

Warum soll die Partei, die von dem Verein „Bündnis Sahra Wagenknecht“ vorbereitet wird, erst im Januar 2024 offiziell gegründet werden? Und warum ist der Verein nicht gemeinnützig - und will das auch nicht werden? Wagenknechts Vorgehen ist auf die maximale Ausbeute der Parteienfinanzierung optimiert.

Von Falk Steiner

Detailfoto, Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße, Kreuzberg, Berlin, Deutschland *** Detail photo, Willy Brandt House, Wilhelm Street, Kreuzberg, Berlin, Germany 1020921428
Analyse

Parteienfinanzierung: Millionenbelastung und Koalitionsstreit

Die Bundestagsparteien müssen ihre Finanzierung auf neue Füße stellen. Zunächst müssen sie enorme Summen zurückerstatten und zudem in Zukunft gut begründen, wenn sie höhere staatliche Zuwendungen beantragen. Die Parteien stehen unter Druck: Noch vor der Sommerpause soll ein Reformentwurf stehen.

Von Horand Knaup

Analyse

„Recht auf Chancengleichheit verletzt"

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung will ebenfalls in den Genuss staatlicher Förderung kommen. Die übrigen Parteien haben ihr das bisher verweigert. Das geht allenfalls aufgrund eines Gesetzes, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Chancengleichheit müsse gewährleistet bleiben. Es sei denn, es gelingt der Nachweis, dass die AfD die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet.

Von Stefan Ulrich