Analyse
Erscheinungsdatum: 23. Februar 2023
„Recht auf Chancengleichheit verletzt"
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung will ebenfalls in den Genuss staatlicher Förderung kommen. Die übrigen Parteien haben ihr das bisher verweigert. Das geht allenfalls aufgrund eines Gesetzes, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Chancengleichheit müsse gewährleistet bleiben. Es sei denn, es gelingt der Nachweis, dass die AfD die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet.