Lieferkettengesetz: BAFA nur bedingt arbeitsfähig
Im für das LkSG zuständigen Bundesamt berichten Insider von einer „kalte Abwicklung“ der verantwortlichen Abteilung. Das Wirtschaftsministerium widerspricht: An der Arbeitsfähigkeit gebe es „keine Zweifel“.
Von Caspar Dohmen