Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht die Unabhängigkeit seines Gerichts nicht bedroht, unterstützt aber mit Blick auf die Entwicklungen in anderen Ländern die Überlegungen zur Absicherung des Verfassungsgerichts im Grundgesetz. „Es gibt im Augenblick keinen Grund zu Aufgeregtheiten oder Alarmismus“, sagt Stephan Harbarth im Gespräch mit Helene Bubrowski. Es sei aber „eine Frage kluger Vorsorge“ über eine Verfassungsänderung nachzudenken, etwa die Anzahl der Karlsruher Richterinnen und Richter im Grundgesetz zu verankern.
Von Michael Bröcker, Helene Bubrowski