ETS 2: Verschiebung verstößt offenbar gegen EU-Recht
Eine rechtswissenschaftliche Analyse offenbart, dass die Verschiebung des ETS-2-Starts auf 2028 gegen EU-Recht verstößt. Dies könnte sich auch auf die Rechtmäßigkeit künftiger EU-Gesetzgebung auswirken.
Von Lukas Knigge