ETS 2: Verschiebung verstößt offenbar gegen EU-Recht
Eine rechtswissenschaftliche Analyse offenbart, dass die Verschiebung des ETS-2-Starts auf 2028 gegen EU-Recht verstößt. Dies könnte sich auch auf die Rechtmäßigkeit künftiger EU-Gesetzgebung auswirken.
25. März 2026
25. März 2026
Letzte Aktualisierung: 25. März 2026
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