Die seit Jahren umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten für alle Anschlüsse und Ortsdaten aus dem Mobilfunk musste zum wiederholten Male vom Europäischen Gerichthof entschieden werden. Die EuGH-Richter konkretisierten weiter, warum eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung unzulässig sei – zugleich öffneten sie aber einige große Schlupflöcher.
Von Falk Steiner
Russland mag militärisch der Ukraine überlegen sein. Aber die Leidenschaft, mit der die Ukrainer für ihre Freiheit kämpfen, zusammen mit den westlichen Sanktionen, die Putin unter anderem die Waffenproduktion schwer machen, könnten das Blatt in Putins Krieg wenden.
Von Redaktion Table