Analyse
Erscheinungsdatum: 06. April 2022
Vorratsdatenspeicherung: Erneutes Nein des EuGH – mit großem Aber
Die seit Jahren umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten für alle Anschlüsse und Ortsdaten aus dem Mobilfunk musste zum wiederholten Male vom Europäischen Gerichthof entschieden werden. Die EuGH-Richter konkretisierten weiter, warum eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung unzulässig sei – zugleich öffneten sie aber einige große Schlupflöcher.
FS
Falk Steiner
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025