Analyse
Erscheinungsdatum: 27. November 2024

Jobcenter-App und mehr: Was die Bundesagentur für Arbeit für 2025 plant

Die Bundesagentur für Arbeit investiert 2025 fast eine Milliarde Euro in die Digitalisierung. Sie setzt verstärkt auf KI und Automatisierung, im Fokus ist aber auch die Cybersicherheit.

Während es wegen des Ampel-Endes keinen Bundeshaushalt gibt, hat die selbstverwaltete Bundesagentur für Arbeit (BA) Mitte November ihren Haushalt für 2025 vorgestellt. Die Bundesregierung muss ihn noch genehmigen, das soll am 11. Dezember passieren. Für das kommende Jahr geht die BA von Gesamteinnahmen von 46,5 Milliarden Euro und Ausgaben von 47,8 Milliarden Euro aus. Zum Ausgleich des Defizits ist sie gezwungen, auf ihre Rücklagen zurückzugreifen.

Im Bereich IT will die BA 886 Millionen Euro ausgeben. Zu den Plänen gehören der Ausbau ihres Onlineportals und der App-Angebote, Investitionen in die Cybersicherheit und ein stärkerer Einsatz von Automatisierung und KI. Eingeführt werden soll etwa ein sogenannter Voicebot als telefonisches Pendant zu einem Chatbot. Er ist bei Anrufen als vorgelagerte Instanz vorgesehen, die einfache Anfragen aufnimmt und zur Weiterbearbeitung vorbereitet. Das soll die Beschäftigten entlasten.

Die BA leidet allgemein unter Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel: Bis zum Jahr 2032 verlassen laut aktuellen Bestandsprognosen mehr als ein Drittel der rund 100.000 Beschäftigten die Behörde. Digitale Lösungen sollen zumindest einen Teil davon ersetzen. Die Behörde war deshalb auch an der im Frühjahr vorgestellten Digitalisierungsstrategie des BMAS beteiligt. Ein zentraler Punkt dort war neben mehr Video-Beratung eine Bürgergeld-App. Diese soll jetzt Jobcenter-App heißen und am 14. Januar starten und den Zugang zum Onlineangebot „Jobcenter.Digital“ erleichtern.

Kunden, wie sie in der BA-Sprache heißen, können damit direkt über die App einen Antrag stellen, Dokumente hochladen und Nachrichten mit dem Jobcenter austauschen. Das gilt allerdings nur für die 300 sogenannten gemeinsamen Einrichtungen (gE), die von BA und Kommune gemeinsam verwaltet werden. 104 Jobcenter sind zugelassene kommunalen Träger (zkT), also in alleiniger kommunaler Verantwortung. Darauf wird bei der Beschreibung im jeweiligen App-Store hingewiesen. Installiert doch jemand aus dem Zuständigkeitsbereich einer zKT die App, erhält er die Kontaktinformationen zu seiner Einrichtung.

Doch auch bei den gE gibt es Hürden: Manche von ihnen haben schon länger eine eigene App, entsprechende Verträge laufen zum Teil noch. Dazu gehören die 12 Berliner Jobcenter, die im Zuge der Corona-Pandemie eigene Anwendungen entwickelt haben. Diese sollen nun schrittweise von der Bundes-App abgelöst werden. Sie sei „ein weiterer wichtiger Schritt Richtung ‚digitale Behörde‘“, heißt es aus der Hauptstadt. Gelobt wird sie auch als vertrauenswürdiger Kommunikationskanal, da der Zugang durch biometrische Daten beziehungsweise einen Fingerabdruck abgesichert werde.

Kritik gibt es aus Berlin jedoch auch: Die regionalen Jobcenter könnten künftig keine Push-Nachrichten mehr von vor Ort veranlassen, um auf lokale Veranstaltungen oder Tipps hinzuweisen. Die Zentrale widerspricht. Wer recht hat, blieb zunächst unklar. In Nürnberg, wo die Behörde sitzt, betont man jedenfalls, nach dem Start auf das Feedback von Kunden und Jobcentern eingehen zu wollen. Drei Apps hat die BA bereits im Angebot: „BA-mobil„-App für Kunden von Arbeitsagenturen, „Jobsuche“ für den Zugriff auf das Stellenportal der Behörde und „AzubiWelt“ für das Entdecken von Berufen und Ausbildungsstellen.

Außerdem versucht die BA, auch andere Zielgruppen besser zu erreichen. Bis Anfang Dezember findet etwa eine „Digitale Aktionswoche für mehr Teilhabe am Arbeitsleben“ statt. Das Ziel ist, Arbeitsuchende und Beschäftigte mit Behinderungen in Online-Sprechstunden mit Unternehmen ins Gespräch zu bringen. Dabei sind unter anderem Siemens, DHL und die Allianz. Zudem beteiligen sich Agenturen für Arbeit und Jobcenter bundesweit unter dem Motto „Inklusion bringt weiter“ mit passenden Informationsangeboten.

Jenseits der inhaltlichen Angebote gibt es noch ein weiteres wichtiges Feld für die BA: Cybersicherheit. Mit der trotz verstrichener Frist noch nicht erfolgten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU wird sie offiziell als „Betreiberin einer Kritischen Anlage“ eingestuft. Daher muss sie entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre IT-Systeme abzusichern. Das im Bundesrat zur Stellungnahme liegende Kritis-Dachgesetz würde diese Verpflichtungen ergänzen.

Die BA hat eigenen Angaben zufolge bereits begonnen, die entsprechenden Anforderungen zu analysieren und ab 2025 in ein „Umsetzungsprogramm“ zu überführen. Angedacht sind beispielsweise eine Schwachstellen-Analyse und die regelmäßige Abstimmung mit Behörden wie dem BSI, um die gesetzlichen Vorgaben einheitlich zu interpretieren und umzusetzen. Das Problem: Bisher gibt es kein Gesetz.

Anmerkung: Die App soll anders als in der BMAS-Digitalisierungsstrategie angekündigt nicht Bürgergeld-, sondern Jobcenter-App heißen. Wir haben das entsprechend angepasst.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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