Lieferkettengesetz: Bundesregierung schafft Berichtspflichten ab
Frauen, die in einer indischen Ingwergewürzfabrik arbeiten: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette erkennen und ihnen entgegenwirken. (picture alliance / CHROMORANGE | Berit Kessler)
Das Bundeskabinett hat die Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) bei seiner Sitzung am Mittwoch angenommen. Das Gesetz wird abgeschwächt, bleibt aber erhalten. Es soll durch das europäische Lieferkettengesetz CSDDD abgelöst werden.