Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels sind durch das Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken (AgrarOLkG) noch nicht ausreichend vor der Übermacht der Supermarktketten geschützt. Das zeigt der Evaluierungsbericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Deswegen verhandelt der Bundestag derzeit über einen Entschließungsantrag, um das Gesetz in einigen Punkten zu ändern.