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REACH

Fajer Mushtaq sitzt in grünem Blazer auf einem Sessel
Table.Standpunkt | PFAS

PFAS: Europas Regulierung zwischen Anspruch und Wirklichkeit

PFAS sind allgegenwärtig und kaum abbaubar. Mit einer klassenbasierten Regulierung will die EU gegensteuern. Doch Streit um Tempo und Ausnahmen zeigt: Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander.

Von Fajer Mushtaq

Heads

Ingbert Liebing: Für Kontinuität beim Green Deal

Ingbert Liebing ist als Hauptgeschäftsführer des VKU für über 1.500 Unternehmen aus der Kommunalwirtschaft zuständig. Warum Stadtwerke eine deutsche Besonderheit sind und welche Herausforderungen das in der EU mit sich bringt.

Von Redaktion Table

Analyse

Neue Kommission: Umweltkandidatin enttäuscht bei Anhörung

In der ersten Etappe der Anhörungen im EU-Parlament mussten sich die Kandidaten von Ursula von der Leyen den Fragen der Fachausschüsse stellen. Fast alle winkten die Abgeordneten durch – nur Jessika Roswall muss sich noch gedulden.

Von Alex Veit

Analyse

Roswall: Entscheidung über Umweltkandidatin verschoben

Vielfach unspezifisch und unsicher in Detailfragen präsentierte sich die Kandidatin für das Umwelt-Ressort in der kommenden Kommission. Die Entscheidung des Ausschusses über ihre Empfehlung wurde vertagt.

Von Alex Veit

Heads (EN)

Jessika Roswall – Environmental Commissioner from Sweden

Former Swedish EU Minister Jessika Roswall has no previous experience in her future field of work. But the reason why her appointment as Environment Commissioner has been met with some harsh criticism is a different one.

Von

Die REACH-Verordnung, offiziell bekannt als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ist eine der umfassendsten Chemikalienregelungen weltweit. REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ und legt fest, wie chemische Stoffe in der Europäischen Union registriert, bewertet, zugelassen und beschränkt werden. Das Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen, während der freie Handel chemischer Stoffe innerhalb der EU gewährleistet bleibt. Sie gilt als Vorbild für andere Länder und wird stetig weiterentwickelt, um aktuelle Herausforderungen zu bewältigen. Lesen Sie hier alle News zur REACH-Verordnung von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist die EU-REACH-Verordnung?

Die

REACH-Verordnung

trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt zahlreiche frühere Vorschriften zur Regulierung chemischer Stoffe. Ihr zentrales Prinzip ist, dass Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, die Verantwortung dafür tragen, dass ihre Produkte sicher verwendet werden können. Das Besondere an der

EU-Chemikalienverordnung REACH

ist ihr umfassender Ansatz: Sie gilt für fast alle chemischen Stoffe, einschließlich solcher, die in Produkten wie Reinigungsmitteln, Farben und sogar Kleidung enthalten sind. 

Was regelt die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006)?

Die

REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006)

deckt vier zentrale Bereiche ab: 

  • Registrierung: Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren.

  • Bewertung: Die ECHA und die Mitgliedstaaten überprüfen die von Unternehmen eingereichten Dossiers, um die Sicherheit der Stoffe zu gewährleisten.

  • Zulassung: Bestimmte Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (z. B. krebserregend, mutagen oder toxisch) dürfen nur mit einer speziellen Zulassung verwendet werden.

  • Beschränkung: Der Einsatz gefährlicher Stoffe wird über REACH Anhang 17 geregelt. Dort sind Stoffe aufgeführt, deren Herstellung, Verwendung oder Vermarktung eingeschränkt ist. 

Welche Stoffe sind durch die EU-REACH-Verordnung verboten?

Ein zentraler Bestandteil der REACH-Verordnung ist die Liste der Stoffe, die verboten oder eingeschränkt sind. Dazu gehören unter anderem: 

  • Krebserregende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Stoffe (CMR)

  • Persistente, bioakkumulative und toxische Stoffe (PBT)

  • Sehr persistent und sehr bioakkumulative Stoffe (vPvB)

Diese Stoffe werden entweder vollständig verboten oder ihre Verwendung wird streng reguliert. Die aktuellen Verbote und Beschränkungen sind im

REACH Anhang 17

aufgeführt, der regelmäßig aktualisiert wird.

REACH Artikel 32: Informationspflichten entlang der Lieferkette

Ein entscheidender Aspekt der

REACH

-Verordnung ist die Transparenz.

Artikel 32

verpflichtet Unternehmen, ihre Geschäftspartner über die sichere Verwendung von Chemikalien zu informieren. Dies schließt Sicherheitsdatenblätter sowie Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen ein, insbesondere wenn diese Stoffe als „besonders besorgniserregend“ eingestuft wurden. 

Was ist die neue EU-REACH-Verordnung?

Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der

REACH-Verordnung

im Rahmen ihres Programms für eine „Null-Schadstoff-Zukunft“. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen zu vereinfachen und den Schutz vor gefährlichen Stoffen weiter zu verbessern. Die wichtigsten geplanten Änderungen umfassen: 

  • Eine stärkere Regulierung von Stoffen, die endokrine Systeme beeinträchtigen (hormonaktive Stoffe).

  • Eine Erweiterung der Stoffgruppen, die einer Zulassungspflicht unterliegen.

  • Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben.

Die „neue REACH-Verordnung“ wird voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten und könnte erhebliche Auswirkungen auf die chemische Industrie haben. 

REACH-Konformität: Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen, importieren oder verwenden, sind verpflichtet, die

REACH-Konformität

ihrer Produkte sicherzustellen. Dies bedeutet: 

  • Alle relevanten Stoffe müssen registriert sein.

  • Beschränkungen aus Anhang 17 müssen eingehalten werden.

  • Informationen entlang der Lieferkette (Artikel 32) müssen korrekt weitergegeben werden.

Die Nicht-Einhaltung der

REACH-Verordnung

kann zu erheblichen Strafen führen und den Marktzugang in der EU gefährden.

Herausforderungen und Kritik an der REACH Verordnung

Trotz ihrer Erfolge steht die

REACH-Verordnung

auch in der Kritik:

  • Hoher administrativer Aufwand: Besonders kleine Unternehmen sehen sich mit hohen Kosten und komplexen Anforderungen konfrontiert.

  • Langsame Prozesse: Die Bewertung von Stoffen durch die ECHA kann Jahre dauern, was zu Unsicherheiten führt.

  • Globale Wettbewerbsfähigkeit: Europäische Unternehmen argumentieren, dass sie durch die strengen Vorschriften im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern benachteiligt werden. 

Die Bedeutung der REACH-Verordnung für Gesundheit und Umwelt

Trotz der Herausforderungen hat die

REACH-Verordnung

maßgeblich dazu beigetragen, gefährliche Stoffe aus dem Markt zu entfernen und die Transparenz in der Chemikalienbranche zu erhöhen. Die Verordnung dient als Vorbild für ähnliche Regelungen in anderen Ländern, wie z. B. die TSCA in den USA.

Die Zukunft der EU-REACH-Verordnung

Die geplante Überarbeitung der

REACH-Verordnung

wird den regulatorischen Rahmen weiterentwickeln, um den Herausforderungen einer globalisierten und digitalisierten Chemieindustrie gerecht zu werden. Mit Blick auf die Klimaziele und die „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ wird REACH eine zentrale Rolle bei der Transformation der Industrie hin zu mehr Nachhaltigkeit spielen. Die

REACH-Verordnung

ist ein entscheidendes Instrument, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt in der EU zu gewährleisten. Ihre komplexen Regelungen stellen hohe Anforderungen an Unternehmen, bieten jedoch gleichzeitig einen klaren rechtlichen Rahmen. Die geplanten Reformen der Verordnung könnten dazu beitragen, bestehende Schwächen zu beheben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemiebranche zu stärken. Darüber hinaus fördern sie Innovationen, verbessern die Transparenz entlang der Lieferketten und unterstützen die harmonisierte Umsetzung in allen Mitgliedstaaten. Die

REACH-Verordnung

bleibt ein Schlüssel zur sicheren und nachhaltigen Nutzung chemischer Stoffe in Europa und weltweit.