Der Vorschlag der EU-Kommission, Neue genomische Techniken (NGT) wie CrisprCas bei der Pflanzenzüchtung zuzulassen, widerspricht laut einem Gutachten der auf Umweltrecht spezialisierten Berliner Kanzlei GGSC dem Lissabon-Vertrag. Die Juristen betonen, dass die Pläne der Kommission unvereinbar seien mit dem dort vorgeschriebenen Vorsorgeprinzip.
Von Annette Bruhns