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Analyse

EU muss sich rechtfertigen: Wie kam der Satz zu Stiftungen ins CAI?

Das Investitionsabkommen CAI enthält einen einzelnen Satz mit großer Wirkung: Die Formulierung, dass Peking es sich offen hält, bei der Besetzung von Führungsposten ausländischer Stiftungen und gemeinnütziger Organisationen künftig ein Wort mitzusprechen. Dieser Satz sorgt weiter nachhaltig für Unsicherheit. EU-Kreise versuchen sich in Beschwichtigung, machen aber auch gleichzeitig klar: Der Passus steht fest, weitere Verhandlungen dazu wird es nicht geben. Wie der Absatz seinen Weg in das Abkommen gefunden hat, bleibt vage. Das Europaparlament bereitet sich derweil darauf vor, das Abkommen formal zurückzustellen.

Von Amelie Richter

Analyse

Stiftungen und NGOs: Sorge wegen CAI-Absatz

In den Annexen des Investitionsabkommens zwischen der EU und China findet sich auch ein Absatz zum Umgang mit NGOs in der Volksrepublik. Dass sich ein solcher Passus im CAI findet, überrascht Politiker und Betroffene. Denn dieser gleicht nicht nur dem ohnehin scharfen NGO-Gesetz von 2017. China behält sich zudem vor, leitende Posten mit Chinesen zu besetzen. Kritik gibt es außerdem daran, dass ausländische Investitionen für gemeinnützige Projekte in China weiterhin verboten sind. Zu weiteren Auswirkungen des Abkommens auf deutsche und europäische Marktteilnehmer lesen Sie Näheres in unseren China.Table-Analysen zum CAI.

Von Amelie Richter