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Lieferkettengesetz

Analyse

Lieferkette: Fünf EU-Staaten lehnen das neue Gesetz ebenfalls ab

Die FDP-Minister Christian Lindner und Marco Buschmann lehnen das EU-Lieferkettengesetz ab, unter anderem wegen Belastungen für Unternehmen. In der Ampel-Koalition liegt derweil ein an die Richtlinie gekoppeltes Entlastungspaket für Unternehmen auf dem Tisch.

Von Caspar Dohmen

News

Studie: Ernährungsindustrie fordert Planungssicherheit bei Nachhaltigkeit

In einer aktuellen Studie wurden 145 Vertreter der Lebensmittelbranche zu ihren Plänen für mehr Nachhaltigkeit befragt. Sie sehen den Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit als notwendig, das Problem seien die steigenden und unübersichtlichen politischen Anforderungen.

Von Amélie Günther

Analyse

Deutsche Wirtschaftsverbände halten EU-Lieferkettenrichtlinie für untragbar

Vor der Abstimmung im Rat ist unsicher, ob das EU-Lieferkettengesetz eine qualifizierte Mehrheit erreicht. Auch die Position der Bundesregierung wird entscheidend sein. Kritik an der Trilogeinigung kommt derweil von vielen Seiten – auch aus der deutschen Ernährungs- und Agrarwirtschaft.

Von Merle Heusmann

News

ZVEI fordert Ende der „Regulierungswutwelle“

Vor allem das Lieferkettengesetz und der AI Act stoßen beim ZVEI auf Kritik. Der Verband fordert eine Stärkung des Binnenmarktes, um Europa in eine bessere geopolitische Lage zu versetzen. Rechtsextreme Strömungen sieht er als Gefahr.

Von Corinna Visser

News

SPD und Grüne halten Nachverhandlungen für unrealistisch

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) wird voraussichtlich am 9. Februar über das EU-Lieferkettengesetz beraten. Sollte dann keine Mehrheit zustande kommen, halten SPD und Grüne Nachverhandlungen in dieser Legislaturperiode für unrealistisch.

Von Leonie Düngefeld

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist das EU-Lieferkettengesetz?  

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes: 

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten. 

Welche Vorteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte: 

Umweltschutz: 

Wirtschaftliche Vorteile: 

Rechtliche Klarheit: 

Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken. 

Welche Nachteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand: 

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 

Lieferkettenkomplexität: 

Risiko von Marktverzerrungen: 

Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen. 

Für wen gilt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz gilt für: 

Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen. 

Hat Deutschland auch ein Lieferkettengesetz? 

Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern. 

1. Anwendungsbereich

: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) . 

2. Sorgfaltspflichten

3. Verantwortlichkeit:

Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).