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Lieferkettengesetz

Analyse

Im dritten Anlauf: EU-Rat beschließt Lieferkettenrichtlinie

Deutschland und mehrere andere Mitgliedstaaten enthielten sich bei dem hochstrittigen Vorhaben. Der belgischen Ratspräsidentschaft gelang es aber, Italien und Frankreich umzustimmen – und damit die nötige Mehrheit im Rat herbeizuführen.

Von Table.Briefings

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Paketdeal könnte Lieferkettenrichtlinie retten

Am heutigen Freitag stimmen die EU-Mitgliedstaaten erneut über die Lieferkettenrichtlinie ab. Die belgische Ratspräsidentschaft hofft, mit einem neuen Kompromissvorschlag und Zugeständnissen bei der Verpackungsverordnung doch noch eine Einigung zu erzielen.

Von Till Hoppe

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Lieferkettenrichtlinie: Belgischer Kompromissvorschlag „letzte Möglichkeit“

Die belgische Ratspräsidentschaft hat das EU-Lieferkettengesetz noch nicht aufgegeben: Mit einem neuen Kompromissvorschlag und einer deutlichen Abschwächung versucht sie, doch noch eine Einigung zu erzielen. In der heutigen Sitzung der stellvertretenden Botschafter soll trotzdem keine Abstimmung stattfinden.

Von Leonie Düngefeld

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New proposal: Council Presidency wants to save CSDDD, Buschmann waves it off

The Belgian Council Presidency has not yet given up on the EU supply chain law: With a new compromise proposal, it is trying to reach an agreement after all. Among other things, the proposal would significantly limit the scope of the law. However, Federal Minister of Justice Buschmann is sticking to his rejection.

Von Leonie Düngefeld

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Neuer Vorschlag: Ratsvorsitz will CSDDD retten, Buschmann winkt ab

Die belgische Ratspräsidentschaft hat das EU-Lieferkettengesetz noch nicht aufgegeben: Mit einem neuen Kompromissvorschlag versucht sie, doch noch eine Einigung zu erzielen. Der Vorschlag würde das Gesetz unter anderem in seinem Anwendungsbereich deutlich eingrenzen. Bundesjustizminister Buschmann bleibt jedoch bei seiner Ablehnung.

Von Leonie Düngefeld

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Lieferkettengesetz verschoben: Auch Klimaschutzregeln liegen auf Eis

Das Lieferkettengesetz der EU wurde wieder nicht verabschiedet, sondern wegen einer fehlenden Mehrheit verschoben. Damit hängen auch Pläne in der Luft, wie Unternehmen den Übergang zu klimafreundlichem Wirtschaften managen und dokumentieren müssen.

Von Leonie Düngefeld

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist das EU-Lieferkettengesetz?  

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes: 

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten. 

Welche Vorteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte: 

Umweltschutz: 

Wirtschaftliche Vorteile: 

Rechtliche Klarheit: 

Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken. 

Welche Nachteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand: 

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 

Lieferkettenkomplexität: 

Risiko von Marktverzerrungen: 

Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen. 

Für wen gilt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz gilt für: 

Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen. 

Hat Deutschland auch ein Lieferkettengesetz? 

Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern. 

1. Anwendungsbereich

: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) . 

2. Sorgfaltspflichten

3. Verantwortlichkeit:

Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).