Schlagwort

Lieferkettengesetz

News

Abstimmung zu Lieferkettenrichtlinie auf EU-Tagesordnung

Der Rat der EU-Mitgliedsländer stimmt voraussichtlich am heutigen Mittwoch über die europäische Lieferkettenrichtlinie ab. Der Ausgang der Abstimmung gilt als offen. Entscheidend dürfte die Position Italiens sein.

Von Caspar Dohmen

News

Lieferkettengesetz: Lührmann fordert Verlässlichkeit von FDP

Die Blockade-Haltung der FDP zum Lieferkettengesetz und weiteren Vorhaben gefährdet Deutschlands Einfluss in der EU, sagt Grünen-Politikerin Anna Lührmann – und fordert den Koalitionspartner dazu auf, stattdessen gemeinsam für Europa zu werben.

Von Marc Winkelmann

News

CSDDD: Abstimmung im Rat verschoben

Die belgische Ratspräsidentschaft hat die Abstimmung über die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verschoben. Die Entscheidung wurde bei der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) am Freitag von der Agenda genommen.

Von Leonie Düngefeld

News

EU-Politik: FDP blockiert Entscheidungen

Nach der Blockade des EU-Lieferkettengesetzes nun die CO₂-Gesetzgebung für schwere Nutzfahrzeuge: Die FDP sorgt mit ihrer Haltung zur EU-Politik für Ärger in der Ampelkoalition.

Von Markus Grabitz

News

EU-Lieferkettengesetz: Deutschland wird sich enthalten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bis zuletzt versucht, einen Kompromiss mit der FDP auszuhandeln. Nun steht jedoch fest: Deutschland wird sich bei der Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz enthalten müssen. Damit steht das gesamte Vorhaben auf der Kippe.

Von Leonie Düngefeld

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist das EU-Lieferkettengesetz?  

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes: 

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten. 

Welche Vorteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte: 

Umweltschutz: 

Wirtschaftliche Vorteile: 

Rechtliche Klarheit: 

Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken. 

Welche Nachteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand: 

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 

Lieferkettenkomplexität: 

Risiko von Marktverzerrungen: 

Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen. 

Für wen gilt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz gilt für: 

Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen. 

Hat Deutschland auch ein Lieferkettengesetz? 

Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern. 

1. Anwendungsbereich

: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) . 

2. Sorgfaltspflichten

3. Verantwortlichkeit:

Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).