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Lieferkettengesetz

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Sandra Wolf – die Botschafterin eines neuen Wirtschaftens

Der E-Bike-Pionier Riese Müller will bis 2025 der nachhaltigste Fahrradhersteller sein. Treiberin der Entwicklung ist die Mit-Geschäftsführerin Sandra Wolf, die sich als Botschafterin eines neuen Wirtschaftens versteht.

Von Caspar Dohmen

News

Industrieverband fordert Entlastung beim Lieferkettengesetz

Nachdem das EU-Lieferkettengesetz überraschend zustande kam, fordern BDI und FDP nun ein Entlastungspaket für das deutsche Pendant. Ursprünglich wollte das Bundesarbeitsministerium die Liberalen damit für die europäische Regulierung gewinnen.

Von Caspar Dohmen

Analyse

Im dritten Anlauf: EU-Rat beschließt Lieferkettenrichtlinie

Deutschland und mehrere andere Mitgliedstaaten enthielten sich bei dem hochstrittigen Vorhaben. Der belgischen Ratspräsidentschaft gelang es aber, Italien und Frankreich umzustimmen – und damit die nötige Mehrheit im Rat herbeizuführen.

Von Marc Winkelmann

News

Paketdeal könnte Lieferkettenrichtlinie retten

Am heutigen Freitag stimmen die EU-Mitgliedstaaten erneut über die Lieferkettenrichtlinie ab. Die belgische Ratspräsidentschaft hofft, mit einem neuen Kompromissvorschlag und Zugeständnissen bei der Verpackungsverordnung doch noch eine Einigung zu erzielen.

Von Till Hoppe

News

Lieferkettenrichtlinie: Belgischer Kompromissvorschlag „letzte Möglichkeit“

Die belgische Ratspräsidentschaft hat das EU-Lieferkettengesetz noch nicht aufgegeben: Mit einem neuen Kompromissvorschlag und einer deutlichen Abschwächung versucht sie, doch noch eine Einigung zu erzielen. In der heutigen Sitzung der stellvertretenden Botschafter soll trotzdem keine Abstimmung stattfinden.

Von Leonie Düngefeld

News

Neuer Vorschlag: Ratsvorsitz will CSDDD retten, Buschmann winkt ab

Die belgische Ratspräsidentschaft hat das EU-Lieferkettengesetz noch nicht aufgegeben: Mit einem neuen Kompromissvorschlag versucht sie, doch noch eine Einigung zu erzielen. Der Vorschlag würde das Gesetz unter anderem in seinem Anwendungsbereich deutlich eingrenzen. Bundesjustizminister Buschmann bleibt jedoch bei seiner Ablehnung.

Von Leonie Düngefeld

News

New proposal: Council Presidency wants to save CSDDD, Buschmann waves it off

The Belgian Council Presidency has not yet given up on the EU supply chain law: With a new compromise proposal, it is trying to reach an agreement after all. Among other things, the proposal would significantly limit the scope of the law. However, Federal Minister of Justice Buschmann is sticking to his rejection.

Von Leonie Düngefeld

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Es fordert die Identifikation und Minderung von Risiken, regelmäßige Berichterstattung und ermöglicht Haftung bei Verstößen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken zu fördern und internationale Standards zu sichern. Dies betrifft große Unternehmen in der EU sowie ausländische Firmen mit signifikanter EU-Präsenz und zielt darauf ab, globale Lieferketten nachhaltiger und ethischer zu gestalten. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Lieferkettengesetz von der Table.Briefings-Redaktion.

Was ist das EU-Lieferkettengesetz?  

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, ist eine Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich handeln und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren. Hauptpunkte des EU-Lieferkettengesetzes: 

  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern. 

  • Transparenz und Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Sorgfaltsmaßnahmen und deren Ergebnisse berichten und diese Informationen öffentlich zugänglich machen. 

  • Verantwortlichkeit: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen. 

  • Reichweite: Das Gesetz gilt für große Unternehmen, die in der EU tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind. 

  • Umsetzung und Überwachung: Nationale Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständig und können Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen. 

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung internationaler Standards für Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten. 

Welche Vorteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt viele Vorteile: Menschenrechte: 

  • Verhinderung von Ausbeutung: Das Gesetz bekämpft Zwangsarbeit und Kinderarbeit. 

  • Bessere Arbeitsbedingungen: Internationale Standards für Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden. 

Umweltschutz: 

  • Reduktion von Umweltschäden: Unternehmen müssen Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Ressourcenausbeutung ergreifen. 

  • Nachhaltigkeit: Förderung nachhaltiger Produktions- und Beschaffungspraktiken. 

Wirtschaftliche Vorteile: 

  • Wettbewerbsvorteile: Unternehmen mit verantwortungsvollen Praktiken können sich positiv abheben. 

  • Stabilität: Risikominimierung in der Lieferkette führt zu langfristiger Stabilität. 

Rechtliche Klarheit: 

  • Einheitliche Standards: Einheitliche Regeln erleichtern die Einhaltung und Durchsetzung. 

  • Rechtssicherheit: Unternehmen erhalten klare Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards. 

Das Gesetz fördert verantwortungsbewusste Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in nachhaltige Geschäftspraktiken. 

Welche Nachteile bringt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz bringt auch einige Nachteile mit sich: Kosten und Aufwand: 

  • Hohe Implementierungskosten: Unternehmen müssen erhebliche finanzielle Ressourcen für die Einhaltung aufwenden. 

  • Bürokratischer Aufwand: Erheblicher administrativer Aufwand für die Dokumentation und Berichterstattung. 

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 

  • Belastung für KMU: Kleinere Unternehmen könnten überfordert sein, da sie nicht die gleichen Ressourcen wie große Unternehmen haben. 

  • Wettbewerbsnachteil: KMU könnten gegenüber größeren Konkurrenten ins Hintertreffen geraten. 

Lieferkettenkomplexität: 

  • Schwierigkeiten bei der Kontrolle: In globalen und komplexen Lieferketten ist die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften schwierig. 

  • Kostenüberwälzung: Die erhöhten Kosten können auf die Verbraucher abgewälzt werden, was zu höheren Preisen führt. 

Risiko von Marktverzerrungen: 

  • Ungleichmäßige Durchsetzung: Unterschiede in der Durchsetzung zwischen den EU-Ländern können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. 

Diese Nachteile könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen beeinträchtigen. 

Für wen gilt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz gilt für: 

  • Große Unternehmen: Mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro jährlich. 

  • Bestimmte Branchen: Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn sie in risikobehafteten Sektoren wie Textilien, Landwirtschaft und Bergbau tätig sind. 

Es betrifft sowohl in der EU ansässige Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und deren Sorgfaltspflichten unterstützen müssen. 

Hat Deutschland auch ein Lieferkettengesetz? 

Ja, Deutschland hat ein Lieferkettengesetz, bekannt als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und zu sichern. 

1. Anwendungsbereich

: Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (DW) . 

2. Sorgfaltspflichten

  • Risikomanagement: Unternehmen müssen Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern. 

  • Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, über die Betroffene Verstöße melden können. 

  • Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über ihre Sorgfaltsmaßnahmen zu berichten und diese öffentlich zugänglich zu machen.

3. Verantwortlichkeit:

  • Haftung: Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und dadurch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihrer Lieferkette verursachen. 

  • Sanktionen: Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. 

Das deutsche Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anregen, ihre globalen Lieferketten nachhaltiger und sozialer zu gestalten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren. Es legt einen wichtigen Grundstein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und dient als Modell für ähnliche europäische und internationale Gesetzgebungen (DW).