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Dual Use

Europa-Flaggen wehen vor dem EU-Kommissionsgebäude in Brüssel
News | Horizon Europe

Rat für Wettbewerbsfähigkeit: Streit um Dual Use in Horizon Europe

In der Debatte um das nächste Forschungsrahmenprogramm geht es um den zivilen Charakter von Horizon Europe, um das Budget und die Abgrenzung zum Wettbewerbsfonds. Warum LERU-Generalsekretär Kurt Deketelaere ein „Desaster für die Grundlagenforschung“ voraussieht.

Von Markus Weisskopf

Petra Olschowski (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst von Baden-Württemberg
Table.Standpunkt | Zeitenwende

Petra Olschowski: Verantwortung übernehmen in der Zeitenwende

In der Debatte um Zeitenwende und Zivilklausel hält die Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg, Petra Olschowski (Grüne), nichts von Verpflichtungen, sondern fordert Verantwortung. Es gehe um Finanzierung, Kooperation und Friedenssicherung.

Von Petra Olschowski

News | Israel

Horizon Europe: Israel to be partially excluded

The European Commission is proposing to partially exclude Israel from the Horizon Europe research program. This would primarily affect the participation of companies based in Israel in the European Innovation Council (EIC) Accelerator.

Von Corinna Visser

News | Israel

Horizon Europe: Israel soll zum Teil ausgeschlossen werden

Die Kommission schlägt vor, Israel teilweise vom Forschungsprogramm Horizon Europe auszuschließen. Dies betrifft vor allem die Teilnahme in Israel ansässiger Unternehmen am Accelerator des Europäischen Innovationsrates (EIC).

Von Corinna Visser

Christian E. Rieck
Interview | Militärforschung

„Wir brauchen ein Sonderprogramm Zeitenwendeforschung“

Die Strategischen Studien – und damit die Kriegs- und Konfliktforschung – sind in Deutschland ein unterrepräsentiertes Fach, sagt der Potsdamer Historiker und Politologe Christian E. Rieck. Trotz Zeitenwende fehle der politische Wille zum Ausbau des Fachs.

Von Tim Gabel

Dual Use ist ein zentrales Konzept im internationalen Handel und von hoher Relevanz für Unternehmen und Institutionen, die mit Gütern und Technologien arbeiten, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Die Regulierung solcher Güter unterliegt strengen Vorschriften, die auf die Wahrung der Sicherheit abzielen, während gleichzeitig der legale Handel gefördert wird. Lesen Sie hier alle News zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, der Dual-Use-Verordnung, und der praktischen Umsetzung der Exportkontrollen von der Table.Briefings-Redaktion.

Was sind Dual-Use-Güter? 

Dual-Use

-Güter sind Produkte, Technologien und Software, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Darunter fallen beispielsweise Materialien, die in der Chemie- oder Nuklearindustrie verwendet werden, sowie High-Tech-Produkte wie Verschlüsselungssoftware oder gewisse Maschinentechnologien. Diese Güter unterliegen besonderen Exportkontrollen, um zu verhindern, dass sie in Konfliktregionen, für militärische Zwecke oder zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen missbraucht werden. Diese Kontrollen sind international geregelt und sollen globale Sicherheitsrisiken minimieren.

Was ist eine Non Dual-Use Erklärung?  

Eine Non-

Dual-Use

-Erklärung besagt, dass ein Produkt, eine Technologie oder ein Wissen ausschließlich für zivile Zwecke genutzt wird und nicht für militärische oder rüstungsrelevante Anwendungen genutzt werden kann oder darf. Der Begriff

Dual-Use

bezieht sich auf Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Um den Missbrauch solcher Güter zu verhindern, verlangen Behörden in vielen Ländern, dass Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Exporteure eine Non-Dual-Use-Erklärung abgeben. Diese Erklärung wird oft im Rahmen von Exportkontrollen oder beim Handel mit sensiblen Technologien verlangt, um sicherzustellen, dass die exportierten oder gehandelten Güter nicht zur Herstellung von Waffen oder anderen militärischen Produkten verwendet werden. Sie spielt insbesondere im internationalen Handel und in Hochtechnologiebranchen eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass Produkte nicht in die falschen Hände gelangen.

Sind Dual-Use-Güter immer genehmigungspflichtig? 

Nicht alle

Dual-Use

-Güter unterliegen zwingend einer Genehmigungspflicht. Die Frage der Genehmigungspflicht hängt von mehreren Faktoren ab: dem spezifischen Gut, dem Zielort sowie dem Endverwendungszweck. Gemäß der

EU-Dual-Use-Verordnung

(Verordnung (EU) 2021/821) gibt es Güter, die nur dann einer Exportgenehmigung bedürfen, wenn sie in bestimmte Drittländer exportiert werden oder wenn sie als besonders sensibel gelten. Es existieren auch nicht gelistete

Dual-Use-Güter

, für die je nach Endverwendungszweck oder Bestimmungsland ebenfalls eine Genehmigungspflicht gelten kann. Ein Beispiel hierfür sind Güter, die für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen verwendet werden könnten. 

Welche Güter fallen unter Dual-Use? 

Eine detaillierte Auflistung von

Dual-Use

-Gütern findet sich in Anhang I der

Dual-Use-Verordnung

. Dazu zählen insbesondere Güter, die in der Nukleartechnologie, bei chemischen Stoffen, in der Elektronik und Telekommunikation, sowie in der Luft- und Raumfahrt verwendet werden. Eine regelmäßige Überprüfung der aktualisierten Liste durch die Unternehmen ist wichtig, da durch den technischen Fortschritt ständig neue Güter in den Bereich der

Dual-Use-Güter

fallen können. 

Wie prüft man Dual-Use? 

Die Prüfung von

Dual-Use

-Gütern erfolgt in der Regel durch Compliance-Abteilungen in Unternehmen, die eng mit Exportkontrollbehörden zusammenarbeiten. Es gibt spezielle Prüfverfahren, die sicherstellen, dass alle Aspekte der

Dual-Use-Verordnung

eingehalten werden. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle: 

  1. Produktklassifizierung: Identifizierung, ob das Gut unter die Dual-Use-Listen fällt. 

  2. Endverwendungsprüfung: Bestimmung, ob das Gut für militärische Zwecke oder zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen genutzt werden könnte. 

  3. Zielortprüfung: Bestimmung, ob das Bestimmungsland von strikten Exportbeschränkungen betroffen ist. 

Zur Unterstützung dieser Prüfungen können Unternehmen auf spezialisierte Datenbanken und Systeme zurückgreifen, die regelmäßig aktualisierte Informationen über die jeweiligen Länder und Endverwendungen bieten. 

Was sind nicht gelistete Dual-Use-Güter? 

Nicht gelistete

Dual-Use

-Güter sind solche, die nicht explizit in der

Dual-Use-Verordnung

aufgeführt sind, jedoch potenziell für militärische oder gefährliche Zwecke eingesetzt werden könnten. Solche Güter unterliegen einer sogenannten „Endverwendungsprüfung“ (Catch-All-Klausel). Hierbei müssen Unternehmen besonders wachsam sein, da es in bestimmten Fällen erforderlich sein kann, eine Genehmigung auch für nicht gelistete Güter einzuholen, wenn Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung vorliegen. 

Wer prüft Dual-Use? 

Die Prüfung von

Dual-Use

-Gütern erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Zum einen sind Unternehmen selbst verpflichtet, ihre Exporte zu überwachen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Güter konform mit den Exportkontrollregelungen gehandhabt werden. Zum anderen übernehmen nationale Exportkontrollbehörden die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen. In Deutschland ist dies beispielsweise das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf EU-Ebene wird die Kontrolle durch die Zusammenarbeit der nationalen Behörden mit der Europäischen Kommission koordiniert. 

Wo finde ich Dual-Use-Güter? 

Dual-Use

-Güter sind in Anhang I der

EU-Dual-Use-Verordnung

detailliert aufgeführt. Diese Liste enthält eine breite Palette von Gütern, die regelmäßig aktualisiert wird. Unternehmen können diese Liste über Plattformen wie EUR-Lex oder nationale Behörden einsehen, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind. Zudem bieten viele Länder und Organisationen spezielle Datenbanken und Online-Tools an, die Unternehmen unterstützen, ihre Güter zu klassifizieren und potenzielle

Dual-Use-Güter

zu identifizieren. 

Wo finde ich die Dual-Use-Verordnung? 

Die vollständige

Dual-Use

-Verordnung der Europäischen Union kann auf der Plattform EUR-Lex abgerufen werden.

Dual Use EUR-Lex

ist das zentrale Online-Portal der EU für rechtliche Texte und bietet Zugang zu allen Rechtsakten, Richtlinien und Verordnungen. Experten können hier nicht nur die aktuelle Version der

Dual-Use-Verordnung

einsehen, sondern auch frühere Fassungen und Änderungen nachvollziehen, um ihre Compliance-Prozesse auf den neuesten Stand zu bringen.  Im Bereich Exportkontrollen und internationale Handelsvorgänge ist die genaue Kenntnis der

Dual-Use

-Verordnung und der entsprechenden Exportregelungen unerlässlich. Die Verantwortung für die Prüfung von Dual-Use-Gütern liegt beim Unternehmen selbst, wobei nationale und europäische Behörden eng eingebunden sind, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Exporte stattfinden. Die regelmäßige Überprüfung und Einhaltung der Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Klassifizierung und Genehmigungspflichten, ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch eine sorgfältige Compliance-Strategie, regelmäßige Schulungen und die Nutzung von Online-Ressourcen wie

Dual Use EUR-Lex

können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihrer Verantwortung im Bereich der

Dual-Use

-

Güter

in vollem Umfang gerecht werden.