CSDDD: Nationale Umsetzung könnte rechtswidrig sein
Setzt die Bundesregierung die EU-Lieferkettenrichtlinie eins zu eins in deutsches Recht um, könnte sie laut einem Gutachten gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot verstoßen – denn es wären deutlich weniger Unternehmen in Deutschland erfasst als bisher.
27. März 2026
27. März 2026
Letzte Aktualisierung: 27. März 2026
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