Die deutsche Bundesregierung will nicht gegen die Aufnahme von Atomkraft in die EU-Taxonomie klagen. Man denke aktuell nicht daran, sich einer Klage anzuschließen, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag. Österreich hatte angekündigt, gegen die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie zu klagen, falls die Pläne der EU-Kommission umgesetzt werden sollten (Europe.Table berichtete).
Es könne bei einer Klage nicht um die inhaltliche Ausgestaltung des delegierten Rechtsakts gehen, sagte Hebestreit. Klagegrund könne nur die Frage sein, ob die EU-Kommission rechtlich befugt ist, einen Vorschlag zur Taxonomieverordnung in Form eines delegierten Rechtsakts vorzulegen.
Die Kommission dürfte den ergänzenden Rechtsakt zu Gas und Kernenergie am 18. Januar beschließen. Anschließend haben EU-Parlament und Rat bis zu vier Monate Zeit, diesen aufzuhalten. Die beiden Institutionen haben bei einem „Delegated Act“ aber keine inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten – sie können lediglich das gesamte Papier ablehnen.
Die Hürden dafür sind aber hoch: Für eine Ablehnung wäre im Parlament eine absolute Mehrheit, im Rat sogar eine qualifizierte Mehrheit von 20 der 27 Mitgliedstaaten notwendig. Ob die Bundesregierung den Rechtsakt im Rat annehmen, ablehnen oder sich enthalten wird, sei noch offen, sagte Hebestreit. Dazu werde die Bundesregierung noch im Januar ihre abgestimmte Position bekannt geben, so der Regierungssprecher.
Die Ampelparteien lehnen Atomenergie geschlossen ab. Die Nutzung von Erdgas als Brückentechnologie werde jedoch begrüßt, sagte Hebestreit (siehe hierzu auch das Apéropa). Den delegierten Rechtsakt hätte es nach Auffassung der Bundesregierung jedoch nicht gebraucht. luk