Im Streit um die Vertrauensfrage und vielleicht gemeinsam zu beschließende Gesetze zeichneten sich am Montag Fortschritte ab. In der Frage des Wahltermins spricht nun einiges für den 16. oder 23. Februar 2025. Unions-Spitzenmann Friedrich Merz nannte beide Termine im Fraktionsvorstand. Auch die SPD scheint sich darauf einzustellen. Dann könnte der Bundespräsident den Bundestag am 20. Dezember auflösen. Hart wird zwischen Merz und SPD-Fraktionsführer Rolf Mützenich offenbar weiter um einen Termin für die Vertrauensfrage gerungen und wie eine inhaltliche Vereinbarung zwischen SPD und Union aussehen könnte. Aus der Unionsfraktion hieß es, erst wenn ein Datum für die Vertrauensfrage feststehe, könne man „Gespräche über etwaige noch zwingend zu behandelnde Themen im Bundestag sprechen“. Nun sei die SPD am Zug.
Sollte es zu einer Einigung kommen, erscheint nach Lage der Dinge ein Termin für die Vertrauensfrage Anfang Dezember wahrscheinlich. In diesem Fall blieben knapp zwei Sitzungswochen des Bundestags und eine Sitzung des Bundesrates, um dringliche und geeinte Beschlüsse noch gemeinsam zu fassen. Falls der Opposition bereits die Terminierung der Vertrauensfrage genügt, könnte auch die Sitzungswoche Ende November genutzt werden.
Ein Überblick über Gesetze und Vorhaben, die dafür noch in Frage kommen:
–– Der Resilienzschutz für das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsänderung ist zwischen den ehemaligen Ampelparteien und der Union geeint. Außerdem hat Friedrich Merz intern bereits angekündigt, dass die Union diesem Vorhaben zustimmen wird.
–– Das Bundestagspolizeigesetz der Parlamentspräsidentin liegt bei den Berichterstattern der Fraktionen. Eigentlich war es unstrittig, zum besseren Schutz des Parlaments gegen Extremisten schärfere Regeln zu beschließen. Angesichts der knappen Zeit bräuchte es dafür jetzt aber einen besonderen Kraftakt.
–– Beim Deutschlandticket haben Bund und Länder die Aufstockung von 49 auf 58 Euro beschlossen. Es fehlt aber noch ein Ja des Bundestages, um die Restmittel aus 2024 nach 2025 zu übertragen. Gibt es das nicht, steht das Ticket ab Januar auf der Kippe.
–– Im üblichen Ausgleich für die Kalte Progression waren sich alle Fraktionen einig. Kommt das Steuerfortentwicklungsgesetz nicht, zahlen die Steuerzahler 2025 an Bund, Länder und Gemeinden 7,3 Milliarden Euro mehr als veranschlagt, davon allein 3,4 Milliarden an den Bund. Allerdings will die SPD das mit einer Kindergelderhöhung verbinden. Dass die Union dieser Erhöhung zustimmt, ist nicht sehr wahrscheinlich.
–– Von allen Seiten immer gefordert wurde das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem GEAS. In der EU beschlossen, muss es noch in nationales Recht umgesetzt werden. Aber es ist vollkommen offen, ob die Union einen Beschluss mitträgt, der die Rechtslage zwar in ihrem Sinne verschärft, aber ihr nicht weit genug geht.
–– Bei der Vorratsdatenspeicherung, insbesondere bei den IP-Adressen, müssten eigentlich alle zusammenkommen. Zumal unstrittig ist, dass das Thema drängt. Alle sind dafür, etwa Kinderpornografie im Netz härter zu verfolgen. Laut Unionsfraktion erhalten deutsche Sicherheitsbehörden jeden Tag tausende IP-Adressen, die man verfolgen könnte, wenn sie länger gespeichert würden. Trotzdem ist es offen, ob es zu einem gemeinsamen Beschluss kommt.
–– Das Kraftwerksicherheitsgesetz soll die Voraussetzung dafür schaffen, kurzfristig mit den Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke zu beginnen. Weil diese als Reservekraftwerke dringend gebraucht werden, um den Kohleausstieg umsetzen zu können, drängt die Zeit. Auch viele unionsregierte Länder warten dringend auf das Gesetz. Es ist weitgehend geeint, müsste vor der Einbringung in den Bundestag aber noch in die Länder- und Verbändeanhörung.
–– Im Energiewirtschaftsrecht sind für einen flexibleren Strommarkt zahlreiche Änderungen vorgesehen, unter anderem neue Regeln zum Einbau von Smart Metern, zur Vergütung von Solarstrom und neue Marktanreize für den Bau von Speichern. Der Entwurf, der von der Branche dringend erwartet wird und auch viele Forderungen der Union enthält, steht am Mittwoch im Kabinett auf der Tagesordnung. Anschließend könnte er in den Bundestag gehen.
–– Beim Kohlendioxidspeicherungesetz, das CCS in Deutschland ermöglichen würde, sind die Chancen auf eine Verabschiedung vergleichsweise hoch. Denn der Änderungsentwurf ist bereits im September in den Bundestag eingebracht worden, und die Unionsfraktion hatte in der Debatte durchaus Zustimmung erkennen lassen. Kritisiert hatte sie allerdings, dass er nicht weit genug geht.
–– Das Generationenkapital als Teil des Rentenpakets II hat sich vorerst erledigt. Union und FDP wollen nicht für das Gesetz stimmen. Damit entfällt die Gründung der Stiftung Generationenkapital und auch die 12 Milliarden Euro, die im Haushalt 2025 eingeplant waren, können nicht angelegt werden.
–– Die Krankenhausreform muss eventuell in den Vermittlungsausschuss, was sich am 22. November klärt. Sollte es so kommen, müsste der Kompromissvorschlag am 18. Dezember vorliegen, damit Bundestag und Bundesrat spätestens am 20. Dezember darüber entscheiden können. Angesichts der Gemengelage ein mehr als ambitionierter Zeitplan. Ein Scheitern der Reform würde die prekäre Finanzlage vieler Klinken allerdings weiter verschärfen. Gerald Gaß, Vorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sagt: „Wir können es uns nicht erlauben, dieses Gesetz komplett scheitern zu lassen.“