Putenhaltung: Bundesverwaltungsgericht stärkt Tierschutz

Puten sind bislang nicht von der Nutztierhaltungsverordnung umfasst. Tierschützer beklagen diese Regelungslücke schon lange. Nun hatte ein Verein mit seiner Klage gegen das Land Baden-Württemberg in letzter Instanz Erfolg. Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen haben.

23. April 2026
Puten in einem Mastbetrieb. (picture alliance/dpa | Philip Dulian)

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Letzte Aktualisierung: 23. April 2026