Letzte Aktualisierung: 26. September 2024
Tierschutzgesetz: Qualzucht-Merkmale betreffen teilweise den Nutztierbereich
„Wir konkretisieren die Qualzucht und stärken die Zucht gesunder Tiere“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Ophelia Nick, am Donnerstag während der ersten Lesung zur geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag. Für Zuchtfirmen von Puten, Legehennen und Co. dürfte sich trotzdem kaum etwas ändern. Zwar beschränkt sich der Entwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes beim Verbot der „Qualzucht“ nicht explizit auf den Heim- und Haustierbereich, sondern nennt allgemein Wirbeltiere. Aber es ist unwahrscheinlich, dass sich die Ampel-Fraktionen im parlamentarischen Verfahren auf konkrete Vorgaben für die Zucht von Nutztieren einigen werden.