ETS 2: Verschiebung verstößt offenbar gegen EU-Recht

Eine rechtswissenschaftliche Analyse offenbart, dass die Verschiebung des ETS-2-Starts auf 2028 gegen EU-Recht verstößt. Dies könnte sich auch auf die Rechtmäßigkeit künftiger EU-Gesetzgebung auswirken.

25. März 2026
EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra im Gespräch mit Bundesumweltminister Carsten Schneider.
Haben die Verschiebung des ETS 2 im Umweltrat gebilligt: Wopke Hoekstra und Carsten Schneider. (European Union)

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Letzte Aktualisierung: 25. März 2026