EuGH: Whatsapp darf gegen Beschluss des Datenschutzausschusses klagen
Der Europäische Gerichtshof stuft einen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses als anfechtbare EU‑Handlung ein. Nun muss das Gericht der EU die Vorwürfe zu möglichen DSGVO‑Verstößen inhaltlich prüfen.
Von Corinna Visser