Propalästinensische Proteste: Was Universitäten aushalten müssen – und was nicht
Universitäten sind grundrechtsgebunden, müssen also die Ausübung des Versammlungsrechts auf ihrem Gelände zulassen, sagt der Kölner Verwaltungsrechtler Markus Ogorek. In bestimmten Fällen seien hausrechtliche Maßnahmen jedoch zulässig oder sogar geboten.