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Erscheinungsdatum: 14. Dezember 2023
Grenzen für De-minimis-Beihilfen steigen
Die EU-Kommission hat zwei Verordnungen für De-minimis-Beihilfen bis Ende 2030 verlängert und den Höchstbetrag erhöht – von 200.000 auf 300.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren.
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025